hallo zusammen …
mal eine ALLGEMEINE frage … mal angenommen ein in deutschland fest angestellter hat einen nebenjob in asien, den er aber von zu hause aus macht. z.b. erstellen von homepages oder anfertigen von übersetzungen, oder was auch immer … gibt ja verschiedene sachen, die man von jedem ort der welt aus machen kann …
wie verhält sich das mit der steuer?
steuerfrei kann es ja kaum sein …
wie sieht es aber aus, wenn die einkünfte unter 400 sind?
gilt das dann als steuerfreier minijob?
wer kann hierzu ein paar allgemeine infos geben !?
würde mich echt interessieren …
Servus,
hierzu werden mindestens zwei weitere Angaben benötigt:
(1) Handelt es sich um selbständige oder nicht selbständige Arbeit?
(2) In welchem Land sitzt der Auftrag-/Arbeitgeber?
Schöne Grüße
MM
nee, selbständig wäre das nicht. das wäre einfach nur ein job für eine asiatische firma, von mir aus auch eine australische, keine ahnung … ich habe ja nichts konkretes, es ist echt nur eine allgemeine frage.
ich habe mal drüber nachgedacht ob ich mich im ausland irgendeinen nebenjob neben meinem hauptjob suche um das englisch weiter aufrecht zu erhalten … das ist alles.
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Servus,
nichtselbständige Tätigkeit in D für Arbeitgeber aus dem Ausland wird immer in D steuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn sie länger als ein halbes Jahr ausgeübt wird. Wenn sie kürzer dauert, muss man feststellen, ob es mit dem jeweiligen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, und was da drinne steht.
Einem Asiaten etwas über deutsche Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht zu verklickern, mit der er als Arbeitgeber in Deutschland konfrontiert ist, dürfte in den meisten Ländern schlicht ein Ding der Unmöglichkeit sein. Ich habe von ein paar Wochen einem chinesischen Projektleiter versucht, den Unterschied zwischen persönlicher Einkommensteuerpflicht seiner in D eingesetzten Kollegen, Umsatzsteuer- und Ertragsteuerpflichten seines Arbeitgebers in D zu erzählen. Er schloss die Diskussion ab mit den höflichen Worten: „Well, I guess tax legislation in Germany is so complex because it is very fair and equitable…“. Und dabei blieb es dann auch, aufgefasst hat er nix von meinem Sermon. – Ein Partner aus Mumbai ist mit dem vergleichbaren, aber viel banaler als in D aufgebauten System in Norwegen bereits grenzwertig gefordert. Und das, obwohl beide genannten Unternehmen in großem Umfang international agieren.
Nun sind die Tätigkeiten, die Du beschreibst, eigentlich nicht typisch für eine nichtselbständige Arbeit, wenn sie remote ausgeübt werden. Bei selbständiger Ausübung (das wird oft „freie Mitarbeit“ genannt, obwohl der Begriff nirgendwo definiert ist) sähe es anders aus: In den meisten Fällen bliebe die Steuerpflicht in Deutschland, wenn der „freie Mitarbeiter“ nicht über eine feste Einrichtung (Schreibtisch, PC-Arbeitsplatz etc.) am Sitz des Auftraggebers im Ausland verfügt, aber der Auftraggeber hätte damit nix am Hut.
Administrativ wäre es in jedem Fall sinnvoller (falls die Art der Tätigkeit das erlaubt), einen Werkvertrag abzuschließen und die Arbeit mit nicht vom Auftraggeber gestellten Arbeitsmitteln und Entlohnung nach gelieferten Ergebnissen zu vereinbaren (und durchzuführen!). Dann wäre die Sache mit der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht vom Tisch, und es ginge bloß noch um ESt- und USt-Pflicht in Deutschland, die beide beim Auftragnehmer liegen und durch diesen leicht administriert werden können.
Schöne Grüße
MM
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