Nebenjob in der Wohnung: Mieterhöhung

Hallo,

ein Mieter will einem nebenberuflichen Gewerbe nachgehen, für welches er seinen Computer braucht und deshalb auch in erster Linie von seiner Wohnung aus tätigen wird. Da nun eine Mieterhöhung fällig wird, fragt sich der Mieter, nach welchen Kriterien diese erfolgen wird. Gibt es dafür klare Richtlinien? Danke für Infos.

Gruß Rüdiger

Hallo Rüdiger,

vorab der Hinweis, dass ich kein Rechtsexperte bin. Zudem wäre die Frage wohl im Mietrechtsforum besser aufgehoben gewesen.

Deshalb hier nur meiner persönliche Meinung. Ich interpretiere Deine Aussage so, dass der fiktive Mieter das Gewerbe nur der Ordnung halber angemeldet hat aber das ganze nicht sonderlich intensiv anzusehen ist. Falls der Mieter lediglich den PC für seine nebenberufliche Tätigkeit nutzt, er keinerlei (oder unbedeutend) Publikumsverkehr empfängt und desweiteren die Wohnung bzw. das Zimmer mit dem PC nur in untergeordneter Weise für die Arbeitszwecke genutzt wird, sollte eine Mieterhöhung überhaupt nicht gerechtfertigt/zulässig sein.

Aber letztlich konkretere Aussagen, können Dir da wohl solche Experten wie GünterW geben. Also solltest Du einmal um die Verschiebung Deines threads bitten oder den Thread hier dort einmal verlinken.

mit besten G
Grüßen Steffen B.

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Hallo Steffen,

vielen Dank für Deinen Beitrag. Mietrecht, genau, das hatte ich gar nicht gesehen, in das Brett hätte mein Thread reingehört. Hallo Moderatoren: Könnt Ihr bitte meinen Thread ins Brett Mietrecht verschieben? Danke!!!

Gruß Rüdiger

Hi,

warum soll nun eine Miterhöhung fällig sein. Solange deine geschäftliche Tätigkeit von heimischen PC ohne Kundenverkehr etc. erledigt wird, ist dies im „normalen“ Rahmen und nicht zu beanstanden.

Gruß
Falke