Nebenjob - KiK

Hallo zusammen,

nehemn wir mal an Mister X war vor einigen Jahren bei KiK auf 400,- €-Basis beschäftigt. Heute hat Mister X aus der Zeitung erfahren, dass KiK dem personal einiges an Lohn nachzahlen muss, da KiK nur 5,- € / h zahlt / zahlte. Die AN müssten dieses aber einklagen. Nun zur Frage

Kann Mister X auch ein solches Verfahren wählen und klagen? Immerhin wurde Mister X, so wie die Beschäftigten heute immernoch, mit einem viel zu niedrigem Lohn abgespeist.

Grüße Alex

Kann Mister X auch ein solches Verfahren wählen und klagen?

Ich glaube kaum, dass die Geschäftsleitung freiwillig nachzahlt. Zumindest muß man schirftlich die Nachzahlung fordern und den Rechtsweg ankündigen.

Hi Alex,

etwas weiter unten gibt es das Brett „Arbeitsrecht“, da bist Du mit Deiner Frage sicher besser aufgehoben.

Gruß,
Anja
die als Laie allerdings daran zweifelt, rückwirkend eine Lohnerhöhung einklagen zu können.