Meine Frage ist: Darf ich während ich Hartz 4 beziehe einen Nebenjob kündigen zugunsten eines anderen Nebenjobs? Oder muß ich mich kündigen lassen, da mir sonst Kürzungen bzw. eine Sperrfrist seitens der ARGE droht?
Hintergrund: Seit drei Wochen arbeite ich auf 165 EUR-Basis (8h/Woche) als Verkaüferin bei Konsum. Jetzt habe ich die Möglichkeit auf 400 EUR-Basis in einem Bäcker als Verkäuferin zu arbeiten, was ich auch lieber tun würde, mit 24h/Woche. Da ich dies als Zuverdienst betrachte und genügend Zeit für die Bewerbung in meinem gelernten Job haben will und beide Jobs auch zeitlich schwer vereinbar sind, möchte ich den Konsumjob aufgeben. Kann ich das tun? Oder kann mein Arbeitsvermittler z.B. verlangen, daß ich beide Jobs mache?
Zweite Frage: Kann ich fristlos kündigen?
Die Probezeit beträgt sechs Monate. Beide Seiten können kündigen. Mehr ist dazu vertraglich nicht vereinbart. Es ist kein Tarifvertrag. Und die ersten 14 Tage sind wie gesagt auch rum. Also müßte das gehen oder?
Lieb Kivi, ich gehe einmal davon aus, dass Du den Nebenjob 1 bei der ARGE oder dem JobCenter gemeldet hast. Dies ist ja dann auch richtig. Wenn der Nebenjob 2 eine passendere und bessere , auch geldliche Lösung ist, dann empfehle ich Dir mit den Unterlagen zur ARGE zu gehen, damit Du keinen Reinfall erlebst. Erkundige Dich dort. Entscheidend ist, ob aus der sog. Nebenjobtätigkeit eine Vollzeitstelle werden kann. Auf jeden Fall, lasse Die eine Beurteilung vom Arbeitgeber des Nebenjobs 1 geben. Das empfehle ich Dir ganz dringend. Vielleicht kann aus Deinem Nebenjob 1 eine Festanstellung werden? Ich würde dem Arbeitgeber des Nebenjobs 1 sagen, dass es für Dich eine andere Lösung gibt, die zur einer Festanstellung führen wird. Vielleicht sagt der Arbeitgeber 1, dass er Dir einen richtigen Vollzeitjob anbietet.
Wichtig ist für Deine Zukunft nicht von einem zu anderen sog. Nebenjob ständig zu wandern, sondern Deine Kräfte für einen gut bezahlten Job zu bekommen, um nicht mehr bei der ARGE zu sein. Mir ist klar, dass dies nicht so einfach ist. Wenn der Nebenjob 1 ziemlich leicht ist, dann kennst Du alles dort und kannst Deine Kraft für das Ziel Vollzeitjob nutzen. Wenn Du aber etwas völlig Neues erkunden willst, um herauszufinden, ob dies Deine Zukunft sein kann, na dann bitte den Nebenjob 2 wählen. Auf der positiven Seite müssen mindesten 2 bis 3 Dinge aufgeschrieben sein als auf der negativen Seite von Dir aufgeschrieben steht. Ja, das ist das sog. Adenauerkreuz (kannst ja einmal googeln oder wikipedia nutzen…
Sicher gibt es auch Jobs die zeitlich zusammen passen. Denke immer an Deine Zukunft. Dies ist das Wichtigste.
Au keinen Fall ohne Rücksprache bei der ARGE Kurzschlusshandlungen machen und wenn Du eine Qualifizierung für den Hauptjob benötigst, dann lasse Die helfen. Der Arbeitgeber mag Leute, die nach vorne schauen und an sich arbeiten. Viel Erfolg! Thomas
das könnte riskant sein, weil du eventuell ebide Jobs dann verlierst. Siehe lieber zu, dass du den anderen Job erst zugesichert bekommst (VERTRAG!, nicht mündlich), dann dürfte das kein problem sein. Es kommt natürlich auf den Verdienst an da das Auswirkungen auf deine Leistungen hast. Eventuell musst du, wenn du eine Änderungsmitteilung vorlegst (und die musst du machen), die Beweggründe darlegen.
GRUNDSÄTZLICH GILT: wenn man selber kündigt, bekommt man von der ARGE eine Sperre sowie eine Absenkung der Regelleistungen von 30% (obwohl eigentlich nur 10% rechtens sind). Wirst du gekündigt, dann bist du natürlich unschuldig und dir geschieht nichts.
Zur zweiten Frage kann ich nichts sagen, weil ich den Vertragsinhalt nicht kenne und auch nicht weiß, ob das Verhältnis dort gut oder schlecht war.
da du nach § 2 SGB II verpflichtet bist, alles Zumutbare zu tun, um deine Hilfebedüftigkeit zu verringern oder zu beenden, wird dein Sachbearbeiter natürlich darauf drängen, dass du beide Jobs machst. Das Bundessozialgericht hat bei 1- Euro- Jobs 30 Wochenstunden als zulässig angesehen, damit der Betroffene nebenbei noch ausreichend Zeit für seine Bewerbungsbemühungen hat. Mit deinen 8+24= 32 Std. wird die ARGE daher vermutlich nicht das Argument gelten lassen, du hättest dann nicht mehr genug Zeit für Bewerbungen. Allerdings müssen diese beiden Jobs „real“ auch tatsächlich zeitlich vereinbar sein (also Wegezeiten müssen berücksichtigt werden usw.). Wenn sie sich nicht vereinbaren lassen, dann geht der Job vor, mit dem du mehr anrechenbares Einkommen erzielst.- Aber ganz andere Frage: 24 Std. pro Woche …und dann nur 400 Euro Lohn ?! Das sind gerade mal 4 Euro die Stunde…-
Schau doch auch mal hier rein, in den Beitrag unten ganz am Ende: http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Vielleicht lässt sich daraus ja ein sozialvericherungspflichtiger Job machen, bei dem du etwas mehr rausbekommst.
also bezüglich des Jobwechsels sehe ich da kein Problem. Aber falls Du Dir 100%ig Sicher gehen möchtest, würde ich kurz mal Deinen Arbeitsvermittler fragen.
Und bezüglich der Kündigungsfrist kann ich Die leider nicht weiter helfen.
Sie dürfen fristlos kündigen und Sie dürfen den neuen Job annehmen. Das Amt wird das sehr begrüßen, denn Sie verbessern sich ja und da es zur Verrechnung kommt, muss die ARGE auch weniger bezahlen. Anrechnungsfrei sind ja nur 100 Euro.
da du dich verbesserst sehe ich kein Problem darin, den einen Job zu kündigen um den anderen anzunehmen.
Die Begründung dem Amt gegenüber sollte schwerpunktmäßig auf der zeitlichen Unvereinbarkeit liegen.
Zur fristlosen Kündigung: Auch während einer Probezeit gelten Kündigungsfristen. Hier solltest du mal in den Arbeitsvertrag schauen, dort stehen die Fristen in der Regel drin. Ansonsten gilt während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
vielen Dank für Deine ANtwort.
Ich denke auch, daß es kein Problem sein dürfte, aber man weiß nie beim Amt.
Und zur Kündigung. Wie gesagt, es sind keine Fristen vereinbart und die ersten 14 Tage der sechsmonatigen Probezeit sind um. D.h. ich dürfte doch frsitlos kündigen oder? Oder gilt immer eine 14tägige Kündigungsfrist, wenn dazu nichts vertraglich vereinbart ist?
Klar ist Job 1 der Arge bekannt. Nur wie so ein Jobwechsel stattfindet ist mir nicht klar. D.h., daß Kündigung meinerseits kein Problem sein dürfte, wenn ich es für einen anderen Job, wo ich mehr verdiene tue.
Ich sehe da eigentlich kein Problem. Wichtig ist dabei, dass Sie bei der neuen Tätigkeit mehr verdienen als bei der jetzigen.Und es ist natürlich das Ziel, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden.
Zu den Kündigungsfristen kann ich nichts sagen.
Liebe Kivi, erst den neuen Vertrag unterschreiben, aber den Termin der Kündigungsfrist beachten.Beispiel im Vertrag steht „Kündigundfrist zum kommenden Monatsende“, das wäre der 31.12.10, dann dürfte der neue Vertrag ab 01.01.2111 beginnen. Also dies genau beachten, was im alten Vertag steht. Erst danach den alten Vertrag vertragsgerecht möglichst „im Einvernehmen beenden“ durch einen Aufhebungsvertrag. Beide Seiten sind dann damit einverstanden, den Vertag vom… zum… zu beenden. Das wäre das Beste. Die Einseitige Kündigung würde ich nur nach schriftlicher Abstimmung mit der ARGE (Namen geben lassen!). Da die ARGE auch andere Leistungen fananziert, muß Sie im jeden Fall eine neue Leistungsberechnung für Dich vornehmen. Es darf nichts ohne das Wissen der ARGE gemacht werden, weil dann Saktionen drohen würden. Wer will das schon!
Viel Erfolg!
Thomas
Direktkontakt:
thomas(dot)klein(at)berlin(dot)de
Hi Kivi,
die gesetzliche Kündigungsfrist sind 2 Wochen. Ob du fristlos kündigen kannst, obwohl nichts vereinbart ist, kann ich dir leider nicht sagen. Meiner Meinung nach gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, immer die gesetzliche Kündigungsfrist.
Hallo Kivi2
Man kann jeden Job kündigen, nur solltest Du aufpassen, das Du gleich Anschluss an das neue Arbeitsverhältnis hast und nicht Wochen oder Tage dazwischen liegen in denen Du nicht beschäftigt bist.
Diese Tage bekommst Du dann kein Harz4 und fällst somit auch aus der Krankenkasse raus und Dir fehlen auch die Zeiten zur Rentenversicherung!!
Kündigungsfrist in Deinem Fall wären entweder zum 15. oder 30./31. des Folgemonates oder 10 Tage.
Dein Konsumjob ist Minibasis und nicht Versicherungspflichtig, da zahlt Harz4 Deine Versicherungen, bei dem neuen Job handelt es sich um eine Geringfügige Beschäftigung in der auch für Dich Versicherung abgezogen werden, das heist bei 400 € bekommst Du Netto 320 €.
Davon bleiben Dir bei Harz4 100 € anrechnungsfrei.
Werden also 220 € angerechnet. Davon werden nochmal Werbunskostenund Einkommensbereinigung abgerechnet, so das von Deinem Harz4 ca.100 bis 120 € abgezogen werden.
Wichtig ist die Veränderung bei der ARGE mitzuteilen und den neuen Arbeitsvertrag in Ablichtung einzureichen.
Karli3
Finde ich krass, daß man in den paar Tagen, die eventuell zwischen dem einen und dem anderen Job liegen, kein Hartz IV bekommt. D.h., wenn ich kündige, krieg ich auf jeden Fall ne Kürzung bzw. gar nichts?! Selbst wenn die ARGE weiß, daß ich für einen anderen Job kündige?!
Und nur damit ich die Berechnung richtig verstanden habe: 359 EUR Hartz IV - 120 EUR bereinigtes Einkommen + 320 Nettoeinkommen = 559 EUR letztendlich aufm Konto. Das wären 200 EUR über dem Hartz-IV-Satz. Stimmt das so?
Also vielen lieben Dank nochmal und auch Dir einen schönen ersten Advent.
Ist leider so, wenn man selber kündigt, aber Dir stehen ja laut Gesetz 1,5 Tage Urlaub pro Monat zu, die kannst Du ja in Deine Kündigung einbeziehen und hast so noch genug Luft für den Umzug usw.
So fallen keine „toten Tage“ an und Du kannst sozusagen das Harz4 ohne fehlzeiten weiter bekommen. Wird dann nur neu berechnet.
Rechnung stimmt, hast dann etwas mehr unterm Srich.
Sinn und Zweck, wenn jemand sich um Arbeit bemüht.
Gleichfalls schönen Advent.
karli3
vielen Dank für die sehr hilfreichen Infos!!
Finde ich krass, daß man in den paar Tagen, die eventuell
zwischen dem einen und dem anderen Job liegen, kein Hartz IV
bekommt. D.h., wenn ich kündige, krieg ich auf jeden Fall ne
Kürzung bzw. gar nichts?! Selbst wenn die ARGE weiß, daß ich
für einen anderen Job kündige?!
Und nur damit ich die Berechnung richtig verstanden habe: 359
EUR Hartz IV - 120 EUR bereinigtes Einkommen + 320
Nettoeinkommen = 559 EUR letztendlich aufm Konto. Das wären
200 EUR über dem Hartz-IV-Satz. Stimmt das so?
Also vielen lieben Dank nochmal und auch Dir einen schönen
ersten Advent.