Hallo,
ich bin in Elternzeit. Muss ich meinen Arbeitgeber fragen, ob ich einen Minijob machen darf?
Mit freundlichen Grüßen
Jenny
Hallo,
ich bin in Elternzeit. Muss ich meinen Arbeitgeber fragen, ob ich einen Minijob machen darf?
Mit freundlichen Grüßen
Jenny
Hallo,
ich bin in Elternzeit. Muss ich meinen Arbeitgeber fragen, ob
ich einen Minijob machen darf?
Ja. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) besagt dazu in
§ 15 Abs. 4:
„Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. …
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.“
Gruß
Zemionow