Hallo,
darf man einen 14-jährigen wöchentlich 2-3 Stunden für einfache Schreibarbeiten beschäftigen, auch außerhalb der Ferienzeit? Ich finde nur widersprüchliche Angaben. Ab 16 ist es kein Problem. Unter 13 darf keiner arbeiten. Ab 13 sind einfache Tätigkeiten möglich, wobei aber nirgendwo steht, ob nur in der Ferienzeit…
Danke für Eure Hilfe,
Swen
Auf die Schnelle
Hi!
Hilft Dir vielleicht der §5, Abs. 3 JArbSchG weiter?
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html
LG
Guido
Hi,
das ging ja sehr fix 
>Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von
>Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten,
>soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die
>Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und
>der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird…
Na da haben wir es doch. Vielen Dank.
Noch einen schönen Freitag und dann einschönes Wochenende,
Swen