wenn ich einen nebenjob ausübe, bei dem ich unter 630,-DM verdiene, muß ich dann auch lohnsteuer bezahlen und wenn ja, wieviel?
für die antwort vielen dank im vorraus.
manu
Hallo Manu,
Auszug aus einer Broschüre des Bundesarbeitsministerium:
Wenn der Arbeitnehmer im Hauptberuf sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird auch Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Nebenbeschäftigung voll in die Beitragspflicht einbezogen. Wenn beispielsweise ein Arbeit-nehmer in seinem Hauptberuf 4.000 DM monatlich brutto verdient und in einem Nebenjob noch 630 DM erhält, sind für das gesamte Arbeitseinkommen von 4.630 DM Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Damit wird der Arbeitnehmer, der bei zwei Arbeitgebern arbeitet, so behandelt, wie der Beschäftigte, der 4.630 DM bei nur einem Arbeitgeber verdient.
Der Arbeitgeber der geringfügigen Nebenbeschäftigung muss in diesem Fall von dem Entgelt von 630 DM den Arbeitgeberanteil, der Beschäftigte den Arbeitnehmeranteil für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung - tragen.
Diese Regelung gilt nur für Nebenbeschäftigte, die im Hauptberuf sozialversicherungspflichtig, also in der Regel als Arbeiter oder Angestellte, beschäftigt sind.
Ende des Auszugs
Unter http;//www.bma.bund.de kannst Du die ganze Broschüre herunterladen.
Mit Grüßen
Michael
wenn ich einen nebenjob ausübe, bei dem ich unter 630,-DM
verdiene, muß ich dann auch lohnsteuer bezahlen und wenn ja,
wieviel?
für die antwort vielen dank im vorraus.
manu
wenn ich einen nebenjob ausübe, bei dem ich unter 630,-DM
verdiene, muß ich dann auch lohnsteuer bezahlen und wenn ja,
wieviel?
für die antwort vielen dank im vorraus.
manu
Hallo Manu,
vorausgesetzt du bist in deiner Hauptbeschäftigung Arbeitnehmer,
dann läuft es so ab: grundsätzlich müsstest du die Steuerkarte
mit Steuerklasse 6 bei deinem Aushilfsarbeitgeber abgeben. Das
bedeutet dann für dich: sehr hohe Lohnsteuerabzüge und Sozial-
versicherung ( Siehe 1. Antwortartikel ). Wenn dein Aushilfs-Arbeitgeber dich ganz lieb hat, übernimmt er für den
Aushilfsjob die pauschale Lohnsteuer i.H.v. 20 % des Lohnes
und 7 % KiSt, 5,5 % Solz, so dass du keine steuerlichen Abgaben
zu tragen hast und somit den Aushilfsjob auch nicht in deiner
Steuererklärung angeben musst bzw. dort zur Steuer herangezogen
wird.
Gruß FLOWERCHEN