Undzwar hab ich bei meinem alten Nebenjob auf 450 € noch ca. 100 Überstunden. Die machen das so das die jeden Monat 450€ auszahlen bis halt die Stunden aufgebraucht sind. Jetzt habe ich einen neuen nebenjob wo ich nächsten Monat auch 450 € bekommen werde. Das überschneidet sich ja und ich hatte 900€ ausbezahlt. Muss da was versteuert werden und wenn ja wie mache ich das? Das Arbeitsverhältnis ist ja gekündigt, dass sind ja nur meine Überstunden die mir noch ausgezahlt werden.
Danke schon mal
Servus,
Du selber musst da nichts weiter machen.
Während der Zeit, in der beide Jobs parallel abgerechnet werden, sind beide sozialversicherungs- und krankenversicherungspflichtig und Lohnsteuer muss nach den Abzugsmerkmalen einbehalten werden, die der Arbeitnehmer von der Finanzverwaltung abruft; da Du „Nebenjob“ schreibst, wird das für beide Jobs Lohnsteuerklasse VI sein. Dann geht es um etwas mehr als 50 € Lohnsteuereinbehalt und um ungefähr 90 € Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Wegen „das sind ja nur meine Überstunden“ hältst Du die Füße am besten ganz ruhig und sagst keiner Krankenkasse und keiner Rentenversicherung etwas davon: Der Job hätte gar nicht als geringfügige Beschäftigung abgerechnet werden dürfen, weil das Entgelt regelmäßig 450 € überstieg und zurechtgetrickst worden ist, indem es teilweise in eine Abrechnung für einen oder mehrere Monate nach Ende der tatsächlichen Beschäftigung verschoben worden ist.
Schöne Grüße
MM
Und was muss ich jetzt tuhen? …
Hallo,
du mußt eigentlich der neuen Firma mitteilen, daß du noch einen anderen „Nebenjob“ hast, der mit € 450 abgerechnet wird, also der höchstmöglichen monatlichen Summe für einen Nebenjob.
Bei vielen Firmen muß man ein Formular ausfüllen, aus dem hervorgeht, daß man keinen anderen Minijob hat.
Erst nach Ablauf der Auszahlungsdifferenz kannst du wieder einen regulären Minijob annehmen.
Ansonsten wird höher versteuert.
Und wie MM schreibt, hätte die vorige Firma diesen Trick nicht anwenden dürfen.
Gruß Heinz
Das erfährt der Arbeitgeber doch ohnehin über ELStAM.
Servus,
wenn Du nett zu Deinem jetzigen Nebenjob-Arbeitgeber sein möchtest, sagst Du ihm Bescheid, dass da noch ein anderer Nebenjob bis Monat xy läuft. Das macht es für ihn wahrscheinlich einfacher, als wenn er es vom Fiskus oder der Krankenkasse erfährt.
Schöne Grüße
MM
Bei einem Minijob eher nicht.