Nebenjob oder 1-Euro-Job ?

Meine Tochter kommt heute vom Arbeitsamt zu mir nach Hause und erzählt mir, dass der Angestellte vom AA gemeint hat, sie müsse - wenn sie nicht im Baumarkt fest angestellt wird oder einen Ausbildungsplatz bekommt - einen 1 Euro-Job oder eine Maßnahme vom Arbeitsamt annehmen. Ansonsten droht man ihr gleich mit Kürzungen der Leistung. Welche Leistung eigentlich? Sie bezieht doch nur die Miete und den Strom.

Nun ist es so, dass sie seit einem Jahr durchweg als Aushilfe bei einem Baumarkt auf 400 Euro-Basis arbeitet. Der 400 Euro-Job entwickelte sich im übrigen durch eine Massnahme des AA, wo sie dort als Praktikantin gearbeitet hat und auf Grund ihrer Leistung als Aushilfe übernommen wurde.

Diese Erklärung wollte der Angestellte vom AA nicht hören, schliesslich würde sie mit dem Geld:

  1. nicht versichert sein und
  2. dem Staat mehr auf der Tasche liegen, als mit dem 1 Euro-Job

Für mich sind diese Aussagen sehr zweifelhaft, um nicht zu sagen unglaubwürdig.

zu 1. meine Tochter ist bei mir familienversichert
zu 2. Wenn sie den 1 Euro-Job annimmt, müsste der Staat meiner Ansicht nach nicht nur die Miete und Strom zahlen, sondern auch den notwendigen Lebensunterhalt, den sie ja zur Zeit selbst bestreitet.

Gibt es einen § auf die sich meine Tochter beim nächsten Gespräch beziehen kann? Oder sind die Aussagen des Sachbearbeiters rechtens?

Ich hoffe ganz viele Antworten zu bekommen.

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo!
Das Arbeitsamt hat jetzt die auf dem Kicker die unter 25 Jahre sind,denn sie sollen in das Berufsleben finden.Vergessen werden aber die,die über 35 sind und schwer vermittelbar sind.Die Erwartungen der Arbeitgeber sind doch:am besten 18 Jahre,mehrjährige Berufserfahrung(?),noch am besten Studiert,um einen Hilfsarbeiterjob den jede ungelernte Kraft ausüben kann,denen wegnehmen die nicht Studiert sind und keinen gelernten Beruf haben.Aber aus der Nummer wird sie nicht rauskommen.Wenn das Arbeitsamt sagt das sie den Job machen muß,dann hat sie die Wahl entweder annehmen oder Leistungskürzung.Vielleicht findet sie in einem Callcenter einen Job,dann braucht sie wenigstens nicht diesen 1€Job machen und verdient mehr Geld und nebenbei woanders bewerben.Am besten eine Ausbildung machen,das ist der Schlüssel um im weiteren Berufsleben eine Chance auf einen Job zu bekommen.Ein Gesellenbrief sieht beim Arbeitgeber immer besser aus,das zeichnet eine berufliche Beständigkeit aus.
Gruß Frank

Hallo Frank,

das Problem ist, meine Tochter hat durchaus im Baumarkt die Chance einen Ausbildungsplatz als Einzelhandelskauffrau zu beginnen. Bewerbungen sind in dieser Richtung schon im vorigen Jahr gelaufen. Leider hat der Baumarkt absagen müssen, weil im vorigen Jahr gar keiner ausgebildet wurde. Allerdings wurde ihr immer wieder Hoffnung gemacht!

Wenn jetzt das AA meint, der 1-Euro-Job ist gut genug für sie, dann kann sie den Minijob (und damit wahrscheinlich auch ihre laufende Bewerbung) beim Baumarkt an den Nagel hängen, weil sie hier immer nur auf Abruf tätig war und keine festen Arbeitszeiten hatte. Folglich schiebt man hier absichtlich Knüppel zwischen die Beine.

Eine Kündigung des Nebenjobs durch meine Tochter bedeutet aber gleichzeitig wieder - eine sofortige Sanktion in Form der kompletten Streichung der pauschalen Regelleistung

Ist doch toll, wie sich die Katze hier am eigenen Schwanz beisst! Und in dem Fall fragt man sich, was wollen die überhaupt? Arbeit vermitteln oder Arbeitsplatz zerstören?

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo,
vielleicht würde es helfen, wenn der Baumarkt ihr bescheinigt, dass sie Chancen hat, dort eine Ausbildung zu machen. Vielleicht würde sie den Ausbildungsplatz aber auch bekommen, wenn sie dort als Aushilfe aufhört (wenn sie dem Chef erklärt, dass sie vom AA praktisch dazu gezwungen wird, obwohl sie lieber dort bleiben würde). Immerhin kennt man sie jetzt und weiß, wie sie arbeitet.
Auf jeden Fall würde ich aber nochmal mit dem AA reden, notfalls mit dem Vorgesetzten! Vielleicht hat der mehr gesunden Menschenverstand.

Liebe Grüße
Nelly

Hallo,

vielleicht bittet Sie mal jemanden vom Baumarkt (Personalleiter, Geschäftsführer Betriebsrat, Abteilungsleiter) mit dem AA zu sprechen. Oft hilft ein kleines Telefonat.

Gruß

Peter

Bei einem 1-Euro-Job sind die Zahlungen auf
Darlehnsbasis
also später zurück zu zahlen !

Also : höchste Vorsicht !!!

Hallo (

Hallo Nelly und Peter,

mittlerweile musste meine Tochter schon die Erfahrung machen, dass mit diesem Menschen nicht zu reden ist :frowning:

Nur mal als Beispiel: Meine Tochter hat von der Hausverwaltung Wochen vorher zum 09.02.2005 einen Termin zur Ablesung, Wasser, Heizung (Röhrchen wechsel) usw. bekommen.
Am 07.02.2005 kam eine Einladung vom AA (eben diesen Herren) um genau die gleiche Uhrzeit, den gleichen Tag. Ein Anruf mit der Bitte um Terminverschiebung bei ihm ergab, dass er ihr sofort mit Leistungskürzung drohte, sein Termin sei schliesslich wichtiger… so so *kopfschüttel* in der Kürze liegt die Würze. Meine Tochter musste das Telefon glühen lassen, um über drei Ecken einen neuen Termin zur Ablesung zu bekommen.

Anmerkung und persönliche Meinung von mir: Für mich sind das die ersten unsauberen Methoden, wie das AA gezielt versucht, Arbeitslose um ihre Leistungen zu bringen bzw. Karriere zu machen auf Kosten der Arbeitslosen. Es würde mich nicht wundern, wenn das als Zielsetzung von oben an die jeweiligen Mitarbeiter gestellt wird. Ich schaue mir dieses Spielchen noch ein bisschen an und bin mir sicher, dass ich dort bald (sehr unsanft für den Mitarbeiter) aufschlagen werde.

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo Bommel,

es ist mir wohl bisher entgangen und ich bitte um Korrektur, wenn meine Meinung falsch ist. Bisher war ich jedoch der Auffassung, dass Miete und Strom die einzigen Leistungen sind, die nicht gekürzt werden dürfen.

Lieben Gruss
Asmodine

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Hallo,

[]…sie

müsse - wenn sie nicht im Baumarkt fest angestellt wird oder
einen Ausbildungsplatz bekommt - einen 1 Euro-Job oder eine
Maßnahme vom Arbeitsamt annehmen.

[]…

Nun ist es so, dass sie seit einem Jahr durchweg als Aushilfe
bei einem Baumarkt auf 400 Euro-Basis arbeitet.

Da deine Tochter ja einer Beschäftigung nachgeht, bezweifle ich, dass sie zum 1€ Job gezwungen werden kann. Im Gegenteil, als jugendl.

hallo

wo steht das denn?

gruss unungus

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