Nebenjob organisieren

Hallo,

ich plane eine Anzeige in der Zeitung/an Pinwänden (zb. Marktkauf etc) zu machen.

ca so: „Haben Sie Probleme mit dem PC? Rufen sie mich an unter: Telefonnummer“

So kommen wir zu der Frage: muss ich das anmelden beim Finanzamt/sonstige Ämter?

muss ich bei sowas auf die Haftung achten oder is das dass Problem meiner eventuellen Kunden?

gruß

Hallo!

So kommen wir zu der Frage: muss ich das anmelden beim
Finanzamt/sonstige Ämter?

Da ist Gewerbeanmeldung nötig. Der Rest (Finanzamt etc.) kommt dann von selbst.

muss ich bei sowas auf die Haftung achten oder is das dass
Problem meiner eventuellen Kunden?

Nein, du haftest natürlich, wenn du beim Kunden was kaputt machst. Und wenn du was verkaufst, kommt natürlich auch die Sachmängelhaftung hinzu.

Jan

muss diese Gewerbeanmeldung auch gemacht werden wenn man unter 400€ verdient…das dass dann als Nebenjob gilt?
Will das ja nicht im Großen Stil machen sondern nur nebenbei wenn ich zeit habe und dementsprechend meine Termine legen…

Reicht ein mündlicher Hinweis das ich keine Haftung übernehme?

muss diese Gewerbeanmeldung auch gemacht werden wenn man unter
400€ verdient…das dass dann als Nebenjob gilt?

Ja

Reicht ein mündlicher Hinweis das ich keine Haftung übernehme?

Nein

Grüße

Hi,

Stichwort „Kleingewerbe“.
Ließ dich mal ein.

Grüße, olli

Stichwort „Kleingewerbe“.
Ließ dich mal ein.

Hallo Olii,

hast Du mal einen Tipp für das Stichwort „Kleingewerbe“ in einer Gewerbeordnung bzw.Einkommensteuergesetzgebung. Ich finde da nichts.

Wenn Du auf §19 des UStG hinauswillst, der gilt für Umsatzsteuer. Das ist hier aber nicht das Thema.

Danke und Gruß
AndréHH

Hu,

schau doch mal hier.:
http://www.kleingewerbe.com/

Grüße, olli

Hallo!

schau doch mal hier.:
http://www.kleingewerbe.com/

Verwirrendes bis Falsches von einem Laien. Einen Begriff „Kleingewerbe“ gibt es nicht. Es gibt als Kleinstes nur Kleinunternehmer im Sinne des §19 des USt-Gesetzes und als Nächstgrößeres Unternehmer, die eine vereinfache Buchführung machen dürfen.

Gruß
Jan

Hallo Olli,

genau das hab ich gemeint.

Der TO fragt, ob er unter EUR 400 ein Gewerbe anmelden muß. Das hat mit der Ausweisung von Umsatzsteuer nichts zu tun.

Gruß
André