Nebenjob + steuern

hallo zusammen,

ich hätte da mal eine frage:

wenn man verheiratet ist, der ehemann vollzeit arbeiten würde mit steuerklasse 3, die ehefrau (nach dem 1 jahr elternzeit) zu 50% arbeiten würde mit steuerklasse 5, kann sie dann noch steuerfrei einen 400 euro-job annehmen?

wenn das möglich ist, würde frau vermutlich mit weniger zeitaufwand aufgrund der steuerfreiheit im 400 euro-job mehr verdienen… oder liege ich da falsch? und geht das überhaupt?

lg,
sonja

Moin auch,

wenn man verheiratet ist, der ehemann vollzeit arbeiten würde
mit steuerklasse 3, die ehefrau (nach dem 1 jahr elternzeit)
zu 50% arbeiten würde mit steuerklasse 5, kann sie dann noch
steuerfrei einen 400 euro-job annehmen?

Können kann sie. Allerdings wäre das dann Steuerhinterziehung und/oder Sozialversicherungsbetrug. Sie sollte es also nicht tun.

Ralph

wow… hätte ich nicht gedacht…
also ist ein steuerfreier 400 euro-job nur bei steuerklasse 1 zusätzlich erlaubt??
bei 3 und 5 ist es betrug??

danke für die info!

HÄ?
Hi!

Allerdings wäre das dann Steuerhinterziehung
und/oder Sozialversicherungsbetrug. Sie sollte es also nicht
tun.

Wie kommst Du denn darauf?

Gruß
Guido

Lesetipp für ‚Experten‘
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/5__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1 AN/5 hauptberufUndMinijob/navNode.html?__nnn=true)

http://www.400-euro.de/400/400-sv.html#Die_Arbeitneh…:

Hi!

wow… hätte ich nicht gedacht…

Ist auch nicht so, wobei…

also ist ein steuerfreier

…man nicht von steuerfrei in dem Sinne reden kann.
In der Regel wird pauschal versteuert, in der Regel zahlt das auch der Arbeitgeber, sodass man in der Regel als AN nichts davon merkt.

400 euro-job nur bei steuerklasse 1
zusätzlich erlaubt??

Nein

bei 3 und 5 ist es betrug??

Nein

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10954/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10954/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)

Gruß
Guido

Hey Guido,

warum posten wir nicht auch einfach bei den Chemikern frei herum?

VG
EK

Hi!

warum posten wir nicht auch einfach bei den Chemikern frei
herum?

Nö, lass mal - hinterher wird Gandalf sauer auf mich… :smile:

Gruß
Guido

P.S. Vielleicht hat er sich auf die Korinthen zum Thema SteuerFREIheit eingeschossen, denn FREI ist ein Minijob ja nicht wirklich, nur merkt man das ja als AN nicht

Hi,

dann hätte er bedenken müssen, dass der AN die Steuerhinterziehung schon deshalb nicht begehen kann, weil der AG im Lohnabzugsverfahren die Steuern auch für den Mini-Job abführen muss und wird.

VG
EK

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EntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschul
So jetzt,

den hier:„neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt ein 400-Euro-Job frei - aber nur einer.“ kannte ich nicht.

EntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigungEntschuldigung

Und jetzt gehe ich an die Tafel und schreibe tausendmal „Du sollst nicht unreflektiert in Brettern posten, von denen du keine Ahnung hast.“

Ralph

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na dann :wink:
vielen dank für die antworten!

grüße,
sonja

dann hätte er bedenken müssen, dass der AN die
Steuerhinterziehung schon deshalb nicht begehen kann, weil der
AG im Lohnabzugsverfahren die Steuern auch für den Mini-Job
abführen muss und wird.

Die Pauschsteuer „muss“ der Arbeitgeber jedenfalls nicht abführen, denn im EStG steht eindeutig „kann“.

Hallo,

ja, er kann „normal“ versteuern im Lohnsteuerabzugsverfahren nach Lohnsteuerkarte oder „pauschal“ im Lohnsteuerabzugsverfahren mit Pauschalsteuer.

In beiden Fällen führt der AG die Lohnsteuer ab.

VG
EK

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ja, er kann „normal“ versteuern im Lohnsteuerabzugsverfahren nach
Lohnsteuerkarte

Nein, er muss normal versteuern

oder „pauschal“ im
Lohnsteuerabzugsverfahren mit Pauschalsteuer.

Das kann er alternativ, muss er aber nicht.

In beiden Fällen führt der AG die Lohnsteuer ab.

Ja, ich weiß.

Ja, ich weiß, du hast mit Steuern zu tun. Oder mit Aspergerautismus.

VG
EK

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