wenn man verheiratet ist, der ehemann vollzeit arbeiten würde mit steuerklasse 3, die ehefrau (nach dem 1 jahr elternzeit) zu 50% arbeiten würde mit steuerklasse 5, kann sie dann noch steuerfrei einen 400 euro-job annehmen?
wenn das möglich ist, würde frau vermutlich mit weniger zeitaufwand aufgrund der steuerfreiheit im 400 euro-job mehr verdienen… oder liege ich da falsch? und geht das überhaupt?
wenn man verheiratet ist, der ehemann vollzeit arbeiten würde
mit steuerklasse 3, die ehefrau (nach dem 1 jahr elternzeit)
zu 50% arbeiten würde mit steuerklasse 5, kann sie dann noch
steuerfrei einen 400 euro-job annehmen?
Können kann sie. Allerdings wäre das dann Steuerhinterziehung und/oder Sozialversicherungsbetrug. Sie sollte es also nicht tun.
…man nicht von steuerfrei in dem Sinne reden kann.
In der Regel wird pauschal versteuert, in der Regel zahlt das auch der Arbeitgeber, sodass man in der Regel als AN nichts davon merkt.
400 euro-job nur bei steuerklasse 1
zusätzlich erlaubt??
warum posten wir nicht auch einfach bei den Chemikern frei
herum?
Nö, lass mal - hinterher wird Gandalf sauer auf mich…
Gruß
Guido
P.S. Vielleicht hat er sich auf die Korinthen zum Thema SteuerFREIheit eingeschossen, denn FREI ist ein Minijob ja nicht wirklich, nur merkt man das ja als AN nicht
dann hätte er bedenken müssen, dass der AN die Steuerhinterziehung schon deshalb nicht begehen kann, weil der AG im Lohnabzugsverfahren die Steuern auch für den Mini-Job abführen muss und wird.
dann hätte er bedenken müssen, dass der AN die
Steuerhinterziehung schon deshalb nicht begehen kann, weil der
AG im Lohnabzugsverfahren die Steuern auch für den Mini-Job
abführen muss und wird.
Die Pauschsteuer „muss“ der Arbeitgeber jedenfalls nicht abführen, denn im EStG steht eindeutig „kann“.