Nebenjob und Angestelltenverhältnis

Hallo Leute,

wer kann mir dabei helfen?

Situation: Vollzeitangestellter meldet ein Gewerbe an
Zusatzinfo zum Konkretfall: gleiche Branche, anderer Zweig, also keine Konkurenz, keine Kundenabwerbungsgefahr weil ganz unterschiedl. Gebiete und Zielgruppen, Aufgaben die sich aus dem Nebenjob ergeben werden ausschliesslich in der Freizeit erledigt

a) Muss der Angestellte den Chef NUR informieren oder braucht er seine ausdrückliche Genehmigung?

b) Falls er den Chef informiert hat, dieser es zur Kenntnis genommen hat und jahrelang nichts dagegen unternommen hat (keine Abmahnung oder auch nur das Thema ansprechen) - gilt das als stillschweigende Zustimmung? (Vorausgesetzt man kann beweisen, dass der Chef mündl. informiert wurde.)

c) Wie kann man sich absichern, wenn der Abteilungsleiter sagt: „Du machst einen guten Job, Dein Gewerbe oder was Du provat machst interessiert mich nicht etc…, von mir aus ist es ok.“ ? Ich finde, das Ganze sollte in irgendeiner sinvollen Form schriftlich festgehalten werden, damit man auch im Falle des Vorgesetzenwechsels abgesichert ist. Nur, wie aufsetzen? Das ist eigentlich meine wichtigste Frage. Da ich nicht weiss, wie der Gesetzgeber dazu steht und ob Vertragsklauseln die einen Nebenjob verbieten überhaupt rechtswirksam sind, bzw. ob das Wort des direkten Vorgesetzen in diesem Fall mehr Kraft hat etc…

Über eine Idee, was so ein Absicherungsschreiben, das der Vorgesetzte unterzeichnen soll, beinhalten sollte, wäre ich sehr dankbar. In diesem Fall ist es so, dass der Vorgesetzte zwar gutmütig ist, aber Null Ahnung hat, wie man so etwas aufsetzt. Ist schon mit einem Zwischenzeugnis überfordert …

Recht herzlichen Dank im Voraus

Ama

Hallo Ama,

zu a) Er braucht die ausdrückliche Zustimmung des Chefs, das dieser nichts gegen eine Nebenbeschäftigung hat. Am besten schriftlich. Auch Chefs sind vergeßlich.

zu b) siehe a), ein Beweis einer mündlichen Unterrichtung ist nicht immer leicht zu führen …

zu c) Der Gesetzgeber hat meines Wissens nach keine eigene Meinung zu diesem Thema entwickelt, entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen halte ich für rechtskonform, schließlich muß man 's auch akzeptieren, wenn der Chef „Nein“ sagt.
Inhaltlich sollte ein solches Absicherungsschreiben enthalten, daß "… seitens des Unternehmens (bis auf Widerruf ??) keine Einwände hinsichtlich einer Nebentätigkeit bestehen … ". Inwiefern das mit der Klausel in manchen Arbeitsverträgen "… hat seine ganze Arbeitskraft zum Wohl des Unternehmens einzusetzen … " kollidiert, sei dahingestellt. Rechtsanspruch auf eine Genehmifung einer Nebentätigkeit gibt’s keinen.

Hoffe, Dir geholfen zu haben.

Jörg

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Wichtige Infos zum Thema Nebenjob
Hallo Jörg,

vielen Dank, wenn auch mit Verspätung, für Deine Antwort. Nach dem, was hier:

http://www.wdr.de/tv/recht/arbrecht/index.htm

steht, ist es in den Grundrechten verankert, neben dem Job einer anderen Tätigkeit nachgehen zu dürfen, unter Umst. muss ich das dem Arbeitgeber gar nicht melden, wenn ich das richtig verstanden habe. Nat. ist eine Genehmigung oder die Bestätigung, dass das von AG-Seite ok ist, eine gute Absicherung, denn ich sehe, dass diesbezüglich selbst auf BR und Personalbüro-Ebene ziemliches Halbwissen bis Unklarheit herrschen. Der Chef kann Dir nur was anhaben, wenn Du seine Kunden abwirbst, bzw. wenn Du Deine vertraglichen Pflichten ggü. dem Arbeitgeber nicht einhalten kannst (dauernd müde, verkürzte Arbeiszeit, Telefonsupport vom Arbeitsplatz aus etc…). Und: einer Kündigung geht eine Abmahnung voraus und alles muss schon gut begründet sein bzw. bewiesen werden können.

Gruß

Ama

Hi Ama,

sei bitte vorsichtig, wenn Du Deinem Arbeitgeber nichts von der Nebentätigkeit erzählst.
Es gibt durchaus Urteile, die besagen, daß der AG informiert werden muß.
Stell Dir mal vor, Du hast Streß mit dem Chef, und der bekommt heraus, daß Du nebenbei arbeitest. Na, was wird er Dir gleich vorwerfen…?
Schon hast du eine schlechte Position.
Setz doch einfach einen kurzen Brief auf, in dem Du mitteilst, daß Du nebenbei arbeitest, nicht mehr als 10 Stunden (oder weniger, je nach Deiner Wochenarbeitszeit) und was Du grob machst.
Schon ist er informiert, und kann später nix sagen.
Gruß
Hartmut

Hallo Hartmut,

ich denke, das kommt auf die Situation an und nat. auch auf die Einstellung des AG. Man sollte da wirklich differenzieren. Wenn ich das richtig interpretiere, was ich auf der WDR-Seite gelesen habe, muss ich, wenn ich z.B. als Computerfachfrau arbeite und in meiner Freizeit gelegentlich mit Haareschneiden oder Kosmetik Geld verdiene oder in einer Party-Band singe, kein ok vom Arbeitgeber bekommen und es ihm u.U. gar nicht melden. Denn, solange ich ihm meine Arbeitskraft innerhalb meiner vertragl. geregelten Arbeitszeit zur Verfügung stelle, ihm keine und einen guten Job mache, ohne ihm mit dem Nebenjob seine Kunden auszuspannen, wird er mir, ob es ihm gefällt oder nicht, nichts anhaben können.

Ich verstehe das so, dass man eigentlich nur in Ausnahmefällen ein OK des AG braucht, dass er auch nur in Ausnahmefällen ein Veto-Recht hat etc. Das mit der Vertrauensbasis ist dann einer andere Sache, die nicht von Recht und Staat geregelt wird.

Liebe Grüße

Ama

Hi Ama,

hab noch Mal recherchiert (hat mit keine Ruhe gelassen).
ich habe folgenden Link gefunden: http://www.ra-kassing.de/arbeit/teilzeit/nebenjob.htm .
Danach ist es wohl tatsächlich so, daß rein rechtlich gesehen man einen Nebenjob nur unter bestimmten Voraussetzungen anmelden muß.
Nur Beamte stehen per Gesetz schlechter da: Die müssen alles melden. Ob dieses Gesetz haltbar ist, ist dann wohl ne andere Frage.
Also: Rechtlich ist Meldung nicht unbedingt erforderlich, zum besseren Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Verhältnis aber ratsam.

Gruß
Hartmut