Nebenjob und Arbeitsvertrag

Hallo, ich bin kurz davor einen NEbenjob auf 400 € Basis anzunehmen und habe nachdem ich vor einer Woche ein Infogespräch hatte den Arbeitsvertrag erhalten, in dem ich einiges ausfüllen und unterschreiben soll.

Beim durchlesen dieses Vertrages steht das, was besprochen wurde nicht darin. Das wäre zum Beispiel:

  1. Der Arbeitnehmer wird als Teilzeitkraft auf Abruf eingestellt. Ich lese daraus, dass ich bei Gebrauch angerufen werde und dann arbeiten kann, soll, muß.
    Besprochen wurde, dass ich mich zur Monatsmitte/ Anfang telefonisch meine Arbeitstage für den kommenden Monat durchgeben soll und ich dann da arbeiten muß.

2.Die ersten xx Monate gelten als Probezeit. Ist eine Probezeit im Nebenjob üblich, bzw. rechtens?

3.Die monatliche Vergütung beträgt 5,80 € BRUTTO / Std. zuzüglich 0,70 € BRUTTO Urlaubsgeld = 6,50 € Std.lohn. Ist der dann auch BRUTTO? also kommen Abzüge noch hinzu?
Mündlich versprochen wurde 6,50 € … von Brutto oder netto wurde da nichts gesagt. Also 6,50 € bar pro Std.?!

4.Der Vertrag ist ein befristeter Vertrag bis 2011 und kann 3 x verlängert werden. Geht das bei Nebenjobs.

5.Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen! Auch im Nebenjob? Konnte meinen letzten Nebenjob ohne Probleme sofort kündigen…

6.Wir arbeiten mit einer hellen Kleidung, die von der Firma auf Kaution gestellt wird. Was ist da mit Reinigungskosten? Selber zahlen? Übernahme?

Würde mich freuen möglichst bald Antworten zu bekommen, da ich in 3 Tagen mich entscheiden muß.

Danke

Ich hab ekeinerlei Ahnung von nebnejobs, weiß nicht, warum ich deshalb laufend angeschrieben werde.

Sorry, bin kein Experte für Nebenjobs !

Hallo Tuca,
das ist ja eine riesen Anfrage :smile:
zu Punkt 1. Der Aushilfsvertrag ist allgemein gehalten. Es heißt, Du kommst auf Abruf, so wie ihr es auch abgemacht habt. Bei der Unterschrift kannst Du ja noch darauf bestehen, das dazu geschrieben wird auf Abruf mindestens 14 Tage vorher.
zu Punkt 2: Es ist korrekt mit der Kündigungsfrist. Aushilfen haben eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Punkt 3: Bei Aushilfen bis 400 Euro trägt der Arbeitgeber die Nebenkosten, außer bei der Lohnsteuer. Das ist Absprache. Entweder der Arbeitgeber oder Du trägt 2 %, oder Du legst eine Steuekarte vor, wenn Du keine weitere Arbeit hast. Sonst wäre es die Steuerklasse 6 und das wird teuer. Im Prinzip ist es also 6,50 Euro auszuzahlen.
Nebenjobs können auch befristet angeboten werden. Das ist rechtens und eine Probezeit auch. Da die Kündigungsfrist aber so niedrig ist, macht es keinen Unterschied.
Mit der Reinigung musst Du mit dem Arbeitgeber absprechen, ob er die Kosten übernimmt das kann mann nicht pauschal sagen.
Viel Erfolg
Pedi