Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob ich wenn ich einen Nebenjob auf 400 €-Basis annehme und ich zusätzlich noch ein paar Stunden als Honorarkraft tätig bin, muss ich dann Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Werden beide Jobs einzeln behandelt oder wird der Eingang beider Vergütungen zusammengerechnet und dann ggf. etwas abgezogen?
das kommt auf die persönlichen Verhältnisse an. Ein Minijob bis 400 € ist sozialversicherungsfrei. Es sind vom Arbeitgeber nur Pauschalbeiträge und Pauschalsteuern an die Minijobzentrale zu zahlen.
Handelt es sich bei der Tätigkeit als Honorarkraft um eine selbständige/freiberufliche Tätigkeit oder eine Arbeitnehmertätigkeit?
Dies ist wichtig für die Sozialversicherung.
Bei selbständiger Tätigkeit erfolgt keine Zusammenrechnung. Allerdings müssen hiervon ggfls. selbst Steuern gezahlt werden.
Bei Arbeitnehmertätigkeit erfolgt eine Zusammenrechnung und bei Überschreitung von 400 € mtl. tritt Versicherungspflicht ein. Aus beiden Beschäftigungen sind dann Beiträge zu zahlen.
Diese Aussage gilt aber nur eingeschränkt, da die persönlichen Verhältnisse nicht bekannt sind. Besteht bereits ein Hauptjob, dann ist nur der zuerst aufgenommene Nebenjob ein Minijob. Der zweite Nebenjob wird dann mit dem Hauptjob zusammen gerechnet.