hallo,
mal angenommen der betrieb führt im märz KA ein.
während der KA wird ein neu aufgenommener nebenjob ja angerechnet auf das KA-geld.
für april, mai, juni wird die KA ausgesetzt, evtl. will man diese im juli wieder aufnehmen, wartet aber die auftragslage ab.
wenn der MA nun im juni (also in der KA-pause) einen nebenjob annimmt, wird dieser dann auf das KA-geld angerechnet, wenn im juli oder august diese wieder aufgenommen werden sollte??
ich weiß dass man während KA den nebenjob anrechnen lassen muss, genauso, wie er nicht angerechnet wird, wenn man den job schon VOR der KA hat. was aber, wenn man den job WÄHREND der KA-unterbrechnung annimmt?? kann mir hier jemand ein eindeutiges JA oder NEIN sagen??
vielen dank und viele grüße,
sonja
Ich würde hier mal fragen: http://www.123recht.net Forum Arbeitsrecht