Nebenjob während der Elternzeit

Hallo!

Ich arbeite im Handel und habe Arbeitszeiten von 11 bis 20 uhr.
Von meinem Arbeitgeber wurde mir meine Nebentätigkeit mündlich zugesichert unter der Maßgabe, dass es meine Arbeit nicht beeinträchtigt.

Nun bin ich in Elternzeit und habe im Internet gelesen, das eine Nebentätigkeit der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Ansonsten könnte das eine Kündigung nach sich ziehen.

Ich habe meinen Arbeitgeber gefragt, ob ich während der Elternzeit arbeiten darf und ob er mir diese Antwort schriftlich geben kann.

Ich bin aufgrund der Arbeitszeit und der KITA Situation dazu gezwungen, nach meiner Elternzeit auf 6 Stunden Basis zu arbeiten.

Da die KITA mit mehr als 300 Euro zu Buche schlägt, habe ich mir überlegt, in meiner Elternzeit, an den Wochenenden auf 400 Euro Basis zu arbeiten.
Mit dieser Grundlage könnte ich 2 Jahre Elternzeit nehmen und würde mit meiner kleinen Familie gut über die Runden kommen.
Nach dieser Zeit hätte ich einen KITA Platz für mein Kind und alles wäre Prima.

Dieses habe ich meinem Arbeitgeber auch so geschildert.

Heute kam der Brief meines Arbeitgebers ins Haus mit den Worten:

„wir können Ihren Antrag auf Nebentätigkeit während der Elternzeit nicht zustimmen, da eine vollständige Einschätzung der Sachlage nicht möglich ist.“

Für mich bricht damit eine Welt zusammen.

Kann ich dagegen was unternehmen?
Zählt die mündliche Zusage auch?
Muss ich ihn überhaupt Fragen?
Darf er mir das untersagen?
Habt ihr eine Idee das zu umgehen?

Ich danke euch für die antworten.

Hi,

Also du darft bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten, natürlich ist nur das Problem, dass dein Arbeitgeber mit einer Nebenbeschäftigung während der Arbeit einverstanden war, an in der Elternzeit dies nicht wirklich unterstützt.
Da vermutlich du bei Ihm nicht geringfügig arbeiten kannst ist das verzwickt.
Normalerweise kann er dir keinen berechtigten Strick daraus drehen, wenn er in der Elternzeit keine geringfügige Beschäftigung anbieten kann, aber ich hätte ihn nicht gefragt. Wichtig ist nur, dass du nach der Elternzeit wieder richtig für ihn da bist. Somit müßte er andere Gründe finden, falls er nicht mehr mit dir zusammen arbeiten möchte.
Von dem her würde ich den Nebenjob machen, falls er noch mal etwas erwähnt, würde ich ihn darauf hinweisen, dass du auf EINEN Nebenverdienst angewiesen bist. Offenen Karten heißt meine Deviese.

Hier noch ein Link zwecks Berechnung:
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-10002/elternz…

Gruß Frank

Hallo,

für mich hörst es sich so an, dass Du noch gar nicht weißt, was Du als Nebenjob machen willst. Diese Information benötigt Dein Arbeitgeber natürlich. Daher warscheinlich diese Antwort.

Wenn Du etwas gefunden hast, teilst Du dies Deinem AG mit, also welche Tätigkeit, wo und in welchem Stundenumpfang. In der Regel haben die AG nichts dagegen, wenn es nicht gerade ein Konkurrenzunternehmen ist, bzw. mit der AZ kollidiert.

Grüße

Faymee

Vielen Dank für die Antworten.

Zwischenzeitlich hat mein AG der Nebentätigkeit auch zugestimmt.

Also noch einmal vielen Dank!

Hallo,

das ist so nicht ganz in Ordnung, denn nur wenn dringende betriebliche Gründe dagegegn sprechen, kann er das ablehnen.

In §15 Abs 4 steht nämlich folgendes: „…Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.“

Oder dein Arbeitgeber stellt dir einen Arbeitsplatz mit den von dir gewünschen Rahmenbedingungen zur Verfügung, das wäre die andere Variante.

Grüße
Caddy