Hallo,
ich bin schwanger und habe seit einiger Zeit ein Beschäftigungsverbot. Ich arbeite in einem Kindergarten, und habe dies auf Grund von Nicht Immunität gegenüber Röteln, Ringelröteln und Zytomegalie.
Kann ich nun einem Nebenjob auf 400-, Basis nachgehen, bei welchem ich nicht mit Kindern zu tun habe?
Kann mir mein Arbeitgeber verbieten, diesen zu machen?
Gruß
kruemeldreams
Hi kruemeldreams,
wie ist das Verhältnis zu dem Arbeitgeber? Wenn es gut ist und die Freistellung vom Arbeitgeber kam, dann wird er nichts dagegen haben, andernfalls würde ich abraten. Denn wenn man den Arbeitgeber fragt, bei vorhandener Missstimmung kann man sich viel kapput machen.
Gesetzmäßig kann er dich nicht einfach kündigen oder es verbieten, aber dir das Leben danach schwer machen …
Gruß Frank
Hallo,
danke für die Antwort.
Das Verhältnis ist leider gar nicht mehr gut, allerdings habe ich auch nicht vor, in diesen Kindergarten nach meiner Elternzeit zurück zu kommen.
Also darf ich, laut Gesetz, trotz Beschäftigungsverbotes einen Nebenjob auf 400,- € Basis machen. Ich muss dies ja meinem Arbeitgeber mitteilen, kann er dann sagen, dass er das nicht möchte? Wie sollte er mir das Leben danach dann schwer machen können?
Gruß
kruemeldreams
Hi,
gesetzlich ist da nichts festgelegt, außer dass bestimmt umstände eine Kündigung während dem Mutterschutz möglich ist hier nachzulesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR0006909…
Mit dem Leben schwer machen heißt, wenn nach der Mutterschaft das arbeitsverhältnis wider beginnt (beginne würde) machen viel zu viele Arbeitgeber diesen Angestellten das Leben schwer (zur Hölle oder auch Mobbing genannt), das dieser freiwillig kündigt.
Gruß Frank
Hallo,
wenn dich der Arbeitgeber bezahlt(Urlaub oder Krankengeld)kannst du keinen 400€ Job annehmen.Du bist weiter angestellt,dann würde ich mich arbeitsrechtlich erkundigen(ARGE,Anwaltusw)
Viel Glück
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
K.-P. W.
Hallo!
Kann ich nichts zu sagen. Nebenjobs bei bestehender Beschäftigung bedürfen einer Genehmigung des Arbeitgebers. Das weiß ich.
Würde empfehlen, Deinen Arbeitgeber einfach zu fragen! wo wäre das Problem? Bekommst Du Dein Gehalt zur Zeit weiter?
ggf. vielleicht mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Geht auch online. Die sind ganz nett und können vieleicht besser helfen.
Viel Glück und alles Gute für Dich und Dein Baby!
Gruß
rafibrm
Hallo
Die Frage ist ob du im Moment noch Geld von deiner Firma erhälst, trotz eines Beschäftigungsvorbot wegen Allergien.
Besteht dein Arbeitsvertrag auch weiter hin!!!
Unter diesen Vorraussetzungen denke ich mal kannst du keine andere Stelle annehmen .
Oder bist du staatlich angestellt!
Hallo kruemeldreams,
Leider kann ich dir das auch nicht sagen, aber ich würde es einfach mit dem Arbeitgeber abklären und mir ggf. eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass der Nebenjob ausgeführt werden darf!
Alles gute und Liebe Grüße
Pia
Hallo,
danke für die Antwort.
Ich bekommen weiterhin mein normales Gehalt von meinem Arbeitgeber, der sich dieses Geld von der Krankenkasse wieder holen kann.
Mein Arbeitsvertrag besteht natürlich somit weiterhin.
Normalerweise darf ich ja auch immer einem Nebenjob nachgehen, wenn ich einen Hauptberuf habe. Da beziehe ich ja auch normal Geld vom Arbeitgeber. Jetzt ist nur die Frage, ob ich dies eben auch im Beschäfigungsverbot machen darf.
Gru0
kruemeldreams
Hallo kruemeldreams,
meine Schwerpunkte liegen mehr im Arbeitsschutz als im Arbeitsrecht von daher ist meine Antwort nur eingeschränkt zu verwenden.
Aus Arbeitsschutz Sicht bist Du für die Tätigkeit im Kindergarten z. Z. nicht geeignet, das schließt eine andere Tätigkeit nicht aus - bis der Mutterschutz (6 Wochen vor Termin?!) greift.
Um Deinen Arbeitgeber nicht zu brüskieren würde ich ein Gespräch suchen um mit ihm über den Sachverhalt zu sprechen. Rechtlich verbieten kann er Dir den Nebenjob wohl nicht, aber ich würde auch keinen unnötigen Streit provozieren wollen.
Viel Glück und genieß die letzten ruhigen Nächte 
Andreas
Unter diesen Vorraussetzungen weiß ich dann auch nicht weiter.Bist du in der Gewerkschaft,dann frage da mal nach.
Liebe Grüße karin
Tut mir Leid, damit kenne ich mich leider nicht aus.
Hi Krümeldreams,
Nebentätigkeiten sind immer dem AG mitzuteilen. Ein AG hat auch das Recht es zu unterbinden wenn Deine Arbeitsleistung darunter leidet. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Ich denke die Krankenkasse kann Dir da mehr helfen.
Mfg
Kundy
Hallo Kruemeldreams,
meines Erachtens solltest Du das Beschäftigungsverbot ernst nehmen und nicht arbeiten, denn das Verbot gilt ja dem Schutz Deines eigenen werdenden Kindes. Übtrigens: Warum fragst Du nicht diejenige Stelle, die das Verbot ausgesprochen hat?