Hallo,
grad hatten wir folgenden, fiktiven Fall und es blieb folgende Frage offen:
Ein Verkäufer möchte kündigen, hat 4 Wochen Kündigungszeit und genug Urlaubstage und Überstunden, dass diese über die Kündigungszeit reichen würden.
Er hätte danach einen neuen Job und in dieser Firma die Möglichkeit, 2 Tage die Woche, also während seinem Urlaub in der alten Firma, auszuhelfen. Er würde für diese Zeit auf 400 Euro Basis eingestellt.
Kann sein alter Chef hier was dagegen haben? Oder gäbe es sonst Probleme?
Was meint ihr?
Schönen Abend wünsch ich euch!
BB
Hi
Da der ehemalige Arbeitgeber ja noch das volle Gehalt zahlt , sowie auch noch die Nebenleistungen , also auch die Unfallversicherung , gibt das ein heidenspektakel , wenn da ein Arbeitsunfall passiert.
Der Nebenjob darf nur angenommen werden , wenn der alte Arbeitgeber dieses genehmigt hat , wahrscheinlich wird er dieses nicht tun .
Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis lag ähnlich .
Ein Arbeitnehmer hat von seinem Arbeitgeber zum Monatsende gekündigt bekommen ( Insolvenzfall ) .
Auch dieser Arbeitnehmer hat noch Überstunden und Resturlaub , so das er nur noch 2 Tage arbeiten brauchte .
in diesem Resturlaub bewarb sich dieser Arbeitnehmer und ein potentieller neuer Arbeitgeber lud ihn zu einer Probearbeit ein , wo diese Person auch während seines Resturlaubes einen Tag arbeitete .
Durch einen dummen Zufall bekam der alte Arbeitgeber das mit und erteilte ZURECHT dem ehemaligen Mitarbeiter noch eine Abmahnung
gruss
Toni
???
Hi
Da der ehemalige Arbeitgeber ja noch das volle Gehalt zahlt ,
sowie auch noch die Nebenleistungen , also auch die
Unfallversicherung , gibt das ein heidenspektakel , wenn da
ein Arbeitsunfall passiert.
Welches Spektakel genau?
Wo ist die Rechtsgrundlage?
Nach Deiner Theorie wären Nebentätigkeiten generell nicht möglich.
Der Nebenjob darf nur angenommen werden , wenn der alte
Arbeitgeber dieses genehmigt hat ,
Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass ein Arbeitgeber einen Nebenjob generell genehmigen muss?
wahrscheinlich wird er
dieses nicht tun .
Wieso kommst Du auf die Idee, dass er das nicht macht?
Durch einen dummen Zufall bekam der alte Arbeitgeber das mit
und erteilte ZURECHT dem ehemaligen Mitarbeiter noch eine
Abmahnung
Und weil EIN Fall in Deinem BEKANNTENKREIS so gelaufen ist, gibst Du den Hinweis auf rechtliche Pauschalität?
Na danke.
Wenn man keine Ahnung hat…
Gruß
Guido
Hi!
Kann sein alter Chef hier was dagegen haben?
Er kann schon und zwar deshalb:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__8.html
Oder gäbe es
sonst Probleme?
Aus einem Aufsatz einer IHK:
9. Urlaub und anderweitige Erwerbstätigkeit
Dem Arbeitnehmer ist es grundsätzlich verboten eine dem Urlaubszweck zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit auszuüben, § 8 BUrlG. Eine ansonsten neben der Arbeitszeit zulässig ausgeübte Nebentätigkeit ist hiervon nicht erfasst. Ein Verstoß gegen § 8 BUrlG kann im Wiederholungsfall eine Kündigung nach vorheriger Abmahnung rechtfertigen.
Der Arbeitgeber kann das gezahlte Urlaubsentgelt bei einem Verstoß gegen § 8 BUrlG weder kürzen oder zurückfordern. Es kann nur bzgl. arbeits- oder tarifvertraglichen Zusatzurlaubs zurückgefordert werden, wenn der Arbeitnehmer vertraglich zu einer Rückzahlung diesbezüglich verpflichtet ist.
http://www.chemnitz.ihk24.de/produktmarken/recht_und…
Was meint ihr?
Dass man sich vorher das OK des alten Arbeitgebers holt - warum sollte er es verweigern?
Gruß
Guido
Hi
Da man hier ja nur Pauschal oder in der Dritten Person schreiben darf , oder keine Aktuellen Fälle anprangern darf , war nur der letzte Bekannte Fall erwähnt .
doch kenne ich ungefähr 10 - 12 ähnlicher Fälle , beispielweise hat ein Elektriker , weil er noch eine zweite Ausbildung als Objektschützer hat , bei Public Viewing am WE bei der EM ausgeholfen :
Kündigung , und er bekam beim Arbeitsgerich kein Recht .
Eine Azubi die einen Kaufmännischen Beruf lernt , hilft in Elterlichen Betrieb an einem Verkaufsoffenen Sonntag als Verkäuferin aus :
Kündigung : Auch sie verlor vor Gericht .
Eine Bäckereifachverkäuferin verkäuft auf dem Nickolausmarkt für das Rote Kreuz Weihnachtsbackwaren .
Kündigung , auch sie verlor
Ich kenne zwar die Rechtsgrundlage nicht nach § xxy , aber anhand dieser Entscheidungen und diverser Abmahnungen die ich innerhalb meines Berufslebens schon gesehen habe , gehe ich einfach davon aus , das man bei rund ein Dutzend Fälle , sich erst einmal schlau machen sollte .
gruss
Toni
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Wenn Du nicht weißt, wovon Du sprichst…
…, warum antwortest Du dann hier?
Hi
Ich kenne zwar die Rechtsgrundlage nicht
Dann solltest Du keine Antworten in einem Expertenforum für Arbeitsrecht geben - zumal sie aus dem Zusammenhang gerissen völliger Blödsinn sind!
Gruß
Guido
Nachtrag
Hi!
Ein Verkäufer möchte kündigen, hat 4 Wochen Kündigungszeit und
genug Urlaubstage und Überstunden , dass diese über die
Kündigungszeit reichen würden.
Bei der Nebentätigkeit während des Abbaus von Überstunden gibt es übrigens kein Gesetz, welches eine Erwerbstätigkeit untersagt…
Gruß
Guido
Dankeschön!
Hallo Ihr,
ich danke für eure Meinungen. Kann man ja sicher mal brauchen.
Wenns so käme, sollte man den alten Chef bitten, einer Nebenbeschäftigung für die Überstundentage zuzustimmen. Dann wäre man auf der sicheren Seite, auch wenn was passiert oder man „erwischt“ wird, oder?
Macht mans nicht, kanns ne Abmahnung geben, auch Streichung des noch fälligen Lohns zum Teil.
Das täte weh, klar…nur hätte ne Abmahnung noch Folgen, wenn man eh aus der Firma ausscheidet?
Schönen Nachmittag wünsch ich euch!
BB
Hi!
Wenns so käme, sollte man den alten Chef bitten, einer
Nebenbeschäftigung für die Überstundentage zuzustimmen.
Besser ist das
Dann
wäre man auf der sicheren Seite, auch wenn was passiert
da muss man sich keine Gedanken machen.
oder
man „erwischt“ wird, oder?
Wenn eine Zustimmung vorliegt, kann man sich ja nicht beschweren…
Macht mans nicht, kanns ne Abmahnung geben,
Ja
auch Streichung
des noch fälligen Lohns zum Teil.
Nein
Das täte weh, klar…nur hätte ne Abmahnung noch Folgen, wenn
man eh aus der Firma ausscheidet?
Es könnte sich im Zeugnis bemerkbar machen.
Schönen Nachmittag wünsch ich euch!
Ebenso
Guido