Hallo Ralph
wenn Du nun arbeitslos gemeldet bist und auch schon über vier Wochen lang vom Arbeitsamt Leistungen beziehst, dann kannst Du sogar von denen eine Starthilfe bekommen. Du mußt dort Überbrückungsgeld beantragen, d. h. sowie ich es verstanden habe, daß Du Dein Arbeitslosengeld in Überbrückungsgeld umdefiniert wird. Du bekommst dieses Überbrückungsgeld für sechs Monate ausgezahlt, und das Arbeitsamt übernimmt auch Deine Sozialversicherungen (sprich Kranken- und Rentenversicherung). Du mußt Dir also von dort die Antragsunterlagen holen. Dann mußt Du ein Konzept ausarbeiten, was Du denn so machen möchtest. Schon mit diesem Konzept kann Dir eventuell die Industrie- und Handelskammer helfen, zumindest wenn Du Dir was im Bereich Graphik-Design und EDV ausdenkst. Von dort kannst Du Dir dann auch ein Gutachten erstellen lassen, daß Dein Anliegen Aussicht auf Erfolg hat. Mit dem ausgefüllten Antrag und dem Gutachten kannst Du dann dieses Überbrückungsgeld beantragen. Leider liegt es - wiederum so wie ich es verstanden habe - im Ermessen des Arbeitsamtes, das dann auch zu bewilligen, es besteht wohl kein Rechtsanspruch darauf. Aber einen Versuch ist es wert, wenn Du wirklich freiberuflich tätig werden willst, sind die Versicherungsabgaben sonst nämlich enorm hoch…
Gruß
Heidrun
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