Nebenkostem / Heizkosten

Hallo,

Wie gehen von einer ca. 85qm grossen Mietwohnung aus.

Angenommen im Mietvertrag steht, daß die Abrechung der Heizkosten im Verhältnis 30/70 steht. 70% Ablesung, 30% qm der Wohnung.

Angenommen nun, es wäre ein Wohnung, die wie ein Schlauch geschnitten ist.
2 Zimmer (Wohnzimmer, Schlafzimmer) mit jeweils Heizung, dann in der Mitte 1 Raum ca 25-30 qm gross (noch nicht genau gemessen) welcher nicht beheizt ist, dann wieder 2 Räume (Küche und Bad) mit Heizung.

Wie bereits erwähnt, ist der mittlere Raum, ein 25 -30 qm großer Raum, nicht beheizbar. Das heisst, er ist mit massiven schweren Türen von den anderen Räumen getrennt und es befindet sich keinerlei Heizkörper in diesem Raum.

Werden bei der Heizkostenabrechnung die 30% der Wohnungsgröße von den totalen 85qm berechnet, oder kann man den nicht beheizbaren Raum mit 25qm abziehen. Das bedeuten also es werden 70% des Verbrauchs nach Ablesung und 30% von 60qm berechnet?

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Immerhin entsprechen 25qm nicht beheizbare Wohnfläche einer Heinzkostenzahlung von ca. 100-200 Euro im Jahr.

Grüße
Jasmin

Moin, Jasmin,

der Raum ohne Heizkörper liegt innerhalb der Wohnung, er wird also zwangsläufig von den benachbarten Räumen mitgeheizt. Wenn der Mieter dort keine Wohlfühltemperatur braucht, lässt er die Türen geschlossen, andernfalls öffnet er sie.

Gruß Ralf

guten morgen,

Moin, Jasmin,
der Raum ohne Heizkörper liegt innerhalb der Wohnung, er wird
also zwangsläufig von den benachbarten Räumen mitgeheizt.
Gruß Ralf

Es unmöglich diesen grossen Raum durch die anderen Räume mitzuheizen (wurde bereits versucht). Die Heizkörper in den anderen Räumen liegen jeweils am anderen Ende der benachbarten Räume, also gaaaanz ausserhalb.

Das Bad und Küche haben jeweils nur einen sehr kleinen Heizkörper (viel zu klein um andere Räume mit zu beheizen). Es ist einfach nicht ausreichend den mittleren Raum zu beheizen, selbst wenn man sämtliche Heizkörper in den anderen Zimmern auf Maximum dreht, wird der mittlere Raum höchstens 16C erreichen, da dieser Raum auch noch an der Aussenwand ist und unter diesem Raum nicht beheizbare Garagen sind. Also die schlechtesten Voraussetzungen für den Winter hat.

Meine Frage bezog sich auf die korrekte Abrechnung.
Werden bei der Heizkostenabrechnung die 30% der Wohnungsgröße von den totalen 85qm berechnet, oder kann man den nicht beheizbaren Raum mit 25qm abziehen.

Das bedeuten also es werden 70% des Verbrauchs nach Ablesung und 30% von 60qm berechnet?

Danke

Gruss
Jasmin

Hi Jasmin,

Werden bei der Heizkostenabrechnung die 30% der Wohnungsgröße
von den totalen 85qm berechnet

ja, da beißt keine Maus einen Faden ab.

oder kann man den nicht beheizbaren Raum mit 25qm abziehen.

Nein.

Dass die Heizkörper nicht ausreichen, um den Raum warm zu kriegen, könnte dem Vermieter als Mangel angezeigt werden, den er beheben müsste, ebenso die mangelhafte Isolierung zur Garage hin. Das hat aber mit der Abrechnung nichts zu tun: Der Raum entzieht den Räumen, die Heizkörper haben, Wärme. Nicht genug, um sich darin wohlzufühlen, aber genug, um in die Kalkulation mit einzugehen :frowning:

Gruß Ralf

Hallo

da macht man sich doch eigentlich schon beim anmieten Gedanken, wie man dieses Raum heizen soll, denn 25 qm will man ja auch nutzen.

An den Grundkosten kommt man hier nicht vorbei, es sei denn man kann sich mit dem Vermieter einigen oder man muss einen Mangel und Mietminderung geltend machen.

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