Hallo,
Wie gehen von einer ca. 85qm grossen Mietwohnung aus.
Angenommen im Mietvertrag steht, daß die Abrechung der Heizkosten im Verhältnis 30/70 steht. 70% Ablesung, 30% qm der Wohnung.
Angenommen nun, es wäre ein Wohnung, die wie ein Schlauch geschnitten ist.
2 Zimmer (Wohnzimmer, Schlafzimmer) mit jeweils Heizung, dann in der Mitte 1 Raum ca 25-30 qm gross (noch nicht genau gemessen) welcher nicht beheizt ist, dann wieder 2 Räume (Küche und Bad) mit Heizung.
Wie bereits erwähnt, ist der mittlere Raum, ein 25 -30 qm großer Raum, nicht beheizbar. Das heisst, er ist mit massiven schweren Türen von den anderen Räumen getrennt und es befindet sich keinerlei Heizkörper in diesem Raum.
Werden bei der Heizkostenabrechnung die 30% der Wohnungsgröße von den totalen 85qm berechnet, oder kann man den nicht beheizbaren Raum mit 25qm abziehen. Das bedeuten also es werden 70% des Verbrauchs nach Ablesung und 30% von 60qm berechnet?
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Immerhin entsprechen 25qm nicht beheizbare Wohnfläche einer Heinzkostenzahlung von ca. 100-200 Euro im Jahr.
Grüße
Jasmin