Nebenkosten

Hallo,

mal angenommen ein Mietverhältnis bestand bis November 2003 und wurde ordentlich von seitens des Mieters gekündigt. Wohnungsübergabe mit Protokoll von beiden Parteien unterschrieben - Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Offener Punkt seit Abrechnungsjahr 2001 wurde trotz mehrmaliger Nachfrage des Mieters keine Nebenkostenabrechnung erstellt. Mit der Abrechnung 2000 wurden die Vorauszahlung um 20 DM auf 120 DM erhöht. Ehemaligen Mieter ist bekannt, dass Ansprüche seitens des Vermieters von 2001 und 2002 verjährt sind. Die Nebenkosten umfassen Heizung, Warm- und Kaltwasser, Kabel und Müll.

  1. Kann jemand aus Erfahrung Zahlen liefern, ob die Nebenkosten denkent waren?
    Fakten: 1 Person (war öfters unterwegs), 42 qm, nur Dusche

Beim Auszug wurde festgestellt das der Warmwasserzähler nur bis 2002 geeicht war, wurde auf Übergabeprotokoll vermerkt. Heizungsröhrchen wurden schon seit Sept. 2001 nicht mehr getauscht. In der Wohnung des Mieters war bei Auszug in allen noch was drin, Mieter hat jedoch keine Ahnung wie es in der anderen Mietwohnung (Eltern des Vermieters) und in der mit im Haus befindlichen Apotheke (Besitzer = Vermieter) aussah.

  1. Ist der Vermieter überhaupt in der Lage ein gültige Nebenkostenabrechung für 2003 zu machen, damit der ehem. Mieter an seine Kaution kommt?

Vielen Dank für die hoffentlich zahlreiche Infos.

Hallo,

der Mieter muss den Vermieter auffordern, sämtliche Abrechnungen vorzulegen. Hierbei muss der Mieter einen Termin festsetzen, bis wann die Abrechnung vorzulegen ist. Erst danach wird man sich Fragen über die Richtigkeit einer Abrechnung stellen können. Also bitte zuerst die Abrechnungen schriftlich anfordern, dann Richtigkeit prüfen, Verjährungsfrage/Verwirkung prüfen und dann kann man auf aktuelle Fragen eingehen. Nähere Hinweise findest Du bei den FAQs.

Gruss Günter

mal angenommen ein Mietverhältnis bestand bis November 2003
und wurde ordentlich von seitens des Mieters gekündigt.
Wohnungsübergabe mit Protokoll von beiden Parteien
unterschrieben - Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand übergeben.
Offener Punkt seit Abrechnungsjahr 2001 wurde trotz
mehrmaliger Nachfrage des Mieters keine Nebenkostenabrechnung
erstellt. Mit der Abrechnung 2000 wurden die Vorauszahlung um
20 DM auf 120 DM erhöht. Ehemaligen Mieter ist bekannt, dass
Ansprüche seitens des Vermieters von 2001 und 2002 verjährt
sind. Die Nebenkosten umfassen Heizung, Warm- und Kaltwasser,
Kabel und Müll.

  1. Kann jemand aus Erfahrung Zahlen liefern, ob die
    Nebenkosten denkent waren?
    Fakten: 1 Person (war öfters unterwegs), 42 qm, nur Dusche

Beim Auszug wurde festgestellt das der Warmwasserzähler nur
bis 2002 geeicht war, wurde auf Übergabeprotokoll vermerkt.
Heizungsröhrchen wurden schon seit Sept. 2001 nicht mehr
getauscht. In der Wohnung des Mieters war bei Auszug in allen
noch was drin, Mieter hat jedoch keine Ahnung wie es in der
anderen Mietwohnung (Eltern des Vermieters) und in der mit im
Haus befindlichen Apotheke (Besitzer = Vermieter) aussah.

  1. Ist der Vermieter überhaupt in der Lage ein gültige
    Nebenkostenabrechung für 2003 zu machen, damit der ehem.
    Mieter an seine Kaution kommt?

Vielen Dank für die hoffentlich zahlreiche Infos.