Nebenkosten?

Hallo Ihr Lieben,

mal angenommen, eine Bekannte hätte eine seit 5 Jahren an den selben Mieter vermietete ETW und ist sich nun unsicher in der Nebenkostenfrage (Hausverwaltung). Was darf sie alles an Versicherungen etc. an den Mieter weitergeben, was ist nicht erlaubt? Wie ist es mit Rücklagenbildung? In welchem Zeitraum darf die Miete um wieviel Prozent erhöht/angepasst werden? Seit 5 Jahren fand zumindest keine Anpassung statt!
Wäre supi, wenn mir jemand helfen könnte!

Viele Grüße und Danke,
Sonja

Hallo Sonja,

hier sind Äpfel und Birnen in einem Korb.

Was sie abrehcnen kann, schau mal unter Mietrecht FAQs- nach. Dort ist ein Artikel von mir über die möglichen Betriebskosten. Allerdings müssen sie im Mietvertrag wirksam auch vereinbart sein.

mal angenommen, eine Bekannte hätte eine seit 5 Jahren an den
selben Mieter vermietete ETW und ist sich nun unsicher in der
Nebenkostenfrage (Hausverwaltung). Was darf sie alles an
Versicherungen etc. an den Mieter weitergeben, was ist nicht
erlaubt? Wie ist es mit Rücklagenbildung?

Rücklagen legt die WEG fest. Sie berechnet sich aus der Wohnfläche und die Eigentümerin erhält letztlich jedes Jahr einen Auszug ihrer Rücklagen wegen der Verzinsung für das Finanzamt vom Verwalter.

In welchem Zeitraum

darf die Miete um wieviel Prozent erhöht/angepasst werden?

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % insgesamt erhöht werden. Hirbei darf die ortsübliche Miete jedoch nicht überschritten werden. Die Mietminderung muss mit mindestens drei vergleichbaren Wohnungen, mit einem Mietspiegel oder einem Mietwertgutachten begründet werden.

Seit 5 Jahren fand zumindest keine Anpassung statt!
Wäre supi, wenn mir jemand helfen könnte!

Gruss Günter