Nebenkosten

Hallo Ihr Wissenden,

soweit ich es bisher verstanden habe, dürfen nur Kosten berechnet werden, die auch tatsächlich entstanden sind. Zur Sicherheit trotzdem drei Fragen.

Also wenn zum Beispiel in einer Zusatzvereinbarung des Mietvertrages steht, dass die Kosten für die Straßenreinigung anteilig zu übernehmen sind. Der Mieter kehrt jedoch selber vor dem von ihm angemieteten Bereich. Dann können doch hier auch nicht Kosten abgerechnet werden. (Der VM wohnt nebenan und lässt dort von jemanden kehren…) Oder?

In der Zusatzvereinbarung stände weiterhin, dass die Kosten für den Hauswart anteilig zu übernehmen sind. Es gibt jedoch keinen Hauswart, Hausmeister oder ähnliches. Auch hier kann dann doch nichts in Rechnung gestellt werden. Oder?

Wie sieht es mit den Kosten für die Gartenpflege aus? Der Vermieter würde das von ihm bewohnte Nachbargrundstück regelmäßig von einem Gärtner pflegen lassen. Das vom Mieter angemietete Gartengrundstück würde dieser alleine vollständig und sachgerecht pflegen. Lediglich das zurückschneiden der Büsche würde der Gärtner des Vermieters immer unangemeldet und ungefragt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) erledigen. Was wäre hier mit den Kosten? Dürfte der VM hier nicht (wenn überhaupt) lediglich diese zwei Kurzeinsätze von jeweils maximal 30 Minuten in Rechnug stellen?

Gruß Steffen B.

Hallo Stefan,

soweit ich es bisher verstanden habe, dürfen nur Kosten
berechnet werden, die auch tatsächlich entstanden sind. Zur
Sicherheit trotzdem drei Fragen.

Also wenn zum Beispiel in einer Zusatzvereinbarung des
Mietvertrages steht, dass die Kosten für die Straßenreinigung
anteilig zu übernehmen sind. Der Mieter kehrt jedoch selber
vor dem von ihm angemieteten Bereich. Dann können doch hier
auch nicht Kosten abgerechnet werden. (Der VM wohnt nebenan
und lässt dort von jemanden kehren…) Oder?

trifft zu, der VM kann seine Kosten nicht abrechnen, wenn die Mieter ihren Anteil selbst leisten.

In der Zusatzvereinbarung stände weiterhin, dass die Kosten
für den Hauswart anteilig zu übernehmen sind. Es gibt jedoch
keinen Hauswart, Hausmeister oder ähnliches. Auch hier kann
dann doch nichts in Rechnung gestellt werden. Oder?

Wenn kein Hausmeister vorhanden ist, können auch keine Kosten abgerechnet werden. Tipp: In solchen Fällen die Auszahlungsbelege anfordern und zudem den Nachweis, unter welcher Nummer ein Mini-Job angemeldet ist oder welches Finanzamt für die Steuern aus dem Einkommen zuständig ist. In der Regel zahlt der Mieter dann nichts oder nur den Teil, der auch gemeldet wurde.

Wie sieht es mit den Kosten für die Gartenpflege aus? Der
Vermieter würde das von ihm bewohnte Nachbargrundstück
regelmäßig von einem Gärtner pflegen lassen. Das vom Mieter
angemietete Gartengrundstück würde dieser alleine vollständig
und sachgerecht pflegen.

Die Kosten der Gartenpflege in deisme Bereich muss der VM selbst für seinen Teil tragen.

Lediglich das zurückschneiden der

Büsche würde der Gärtner des Vermieters immer unangemeldet und
ungefragt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) erledigen. Was
wäre hier mit den Kosten? Dürfte der VM hier nicht (wenn
überhaupt) lediglich diese zwei Kurzeinsätze von jeweils
maximal 30 Minuten in Rechnug stellen?

Die Kosten darf der VM berechnen, allerdings wenn er es selbst macht nicht mehr als einen Stundenlohn von 7,50 € und die Kosten der Abfahrt und Entsorgung kommt hinzu.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für die Antwort und die zusätzlichen Tipps. Das dürfte wieder einmal nicht nur mir eine Hilfe gewesen sein!

Du bist einer der Haupt-Gründe, warum ich diese Seite und insbesondere das Mietrechtsbrett immer wieder im Freundes- und Bekanntenkreis empfehle.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Also wenn zum Beispiel in einer Zusatzvereinbarung des
Mietvertrages steht, dass die Kosten für die Straßenreinigung
anteilig zu übernehmen sind. Der Mieter kehrt jedoch selber
vor dem von ihm angemieteten Bereich. Dann können doch hier
auch nicht Kosten abgerechnet werden. (Der VM wohnt nebenan
und lässt dort von jemanden kehren…) Oder?

trifft zu, der VM kann seine Kosten nicht abrechnen, wenn die
Mieter ihren Anteil selbst leisten.

In der Zusatzvereinbarung stände weiterhin, dass die Kosten
für den Hauswart anteilig zu übernehmen sind. Es gibt jedoch
keinen Hauswart, Hausmeister oder ähnliches. Auch hier kann
dann doch nichts in Rechnung gestellt werden. Oder?

Wenn kein Hausmeister vorhanden ist, können auch keine Kosten
abgerechnet werden. Tipp: In solchen Fällen die
Auszahlungsbelege anfordern und zudem den Nachweis, unter
welcher Nummer ein Mini-Job angemeldet ist oder welches
Finanzamt für die Steuern aus dem Einkommen zuständig ist. In
der Regel zahlt der Mieter dann nichts oder nur den Teil, der
auch gemeldet wurde.

Wie sieht es mit den Kosten für die Gartenpflege aus? Der
Vermieter würde das von ihm bewohnte Nachbargrundstück
regelmäßig von einem Gärtner pflegen lassen. Das vom Mieter
angemietete Gartengrundstück würde dieser alleine vollständig
und sachgerecht pflegen.

Die Kosten der Gartenpflege in deisme Bereich muss der VM
selbst für seinen Teil tragen.

Lediglich das zurückschneiden der

Büsche würde der Gärtner des Vermieters immer unangemeldet und
ungefragt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) erledigen. Was
wäre hier mit den Kosten? Dürfte der VM hier nicht (wenn
überhaupt) lediglich diese zwei Kurzeinsätze von jeweils
maximal 30 Minuten in Rechnug stellen?

Die Kosten darf der VM berechnen, allerdings wenn er es selbst
macht nicht mehr als einen Stundenlohn von 7,50 € und die
Kosten der Abfahrt und Entsorgung kommt hinzu.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für die Antwort und die zusätzlichen Tipps. Das
dürfte wieder einmal nicht nur mir eine Hilfe gewesen sein!

Du bist einer der Haupt-Gründe, warum ich diese Seite und
insbesondere das Mietrechtsbrett immer wieder im Freundes- und
Bekanntenkreis empfehle.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Steffen

nun bleib mal ganz cool, menscheln ist hier relativ unerwünscht :wink:

aber den Günter wirds freuen

LG
Mikesch