Hallo Ihr Wissenden,
soweit ich es bisher verstanden habe, dürfen nur Kosten berechnet werden, die auch tatsächlich entstanden sind. Zur Sicherheit trotzdem drei Fragen.
Also wenn zum Beispiel in einer Zusatzvereinbarung des Mietvertrages steht, dass die Kosten für die Straßenreinigung anteilig zu übernehmen sind. Der Mieter kehrt jedoch selber vor dem von ihm angemieteten Bereich. Dann können doch hier auch nicht Kosten abgerechnet werden. (Der VM wohnt nebenan und lässt dort von jemanden kehren…) Oder?
In der Zusatzvereinbarung stände weiterhin, dass die Kosten für den Hauswart anteilig zu übernehmen sind. Es gibt jedoch keinen Hauswart, Hausmeister oder ähnliches. Auch hier kann dann doch nichts in Rechnung gestellt werden. Oder?
Wie sieht es mit den Kosten für die Gartenpflege aus? Der Vermieter würde das von ihm bewohnte Nachbargrundstück regelmäßig von einem Gärtner pflegen lassen. Das vom Mieter angemietete Gartengrundstück würde dieser alleine vollständig und sachgerecht pflegen. Lediglich das zurückschneiden der Büsche würde der Gärtner des Vermieters immer unangemeldet und ungefragt zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) erledigen. Was wäre hier mit den Kosten? Dürfte der VM hier nicht (wenn überhaupt) lediglich diese zwei Kurzeinsätze von jeweils maximal 30 Minuten in Rechnug stellen?
Gruß Steffen B.
