Nebenkosten

Angenommen, der Mieter im Neubau mit Zentralheizung erhält eine Nebenkostenabrechnung und muß 400 EUR nachzahlen, weiß aber, dass die Zentralheizung defekt ist und hat die Wohnverwaltung im Winter diverse Male darauf hingewiesen, diese hat aber nicht so recht reagiert … Gas Wasser…Installateur
war da, hat wohl den Schaden nicht so recht erkannt, der Mieter hat sich dennoch permanent telefonisch beklagt. Nun hat ein neuer Gas Wasser … INstallateur den Schaden erkannt. Die Wohnverwaltung will dennoch die vollen 400 EUR, betont , die Neben-
kosten wären die letzten Jahre immer so hoch gewesen … Mieter weiß vom Vormieter, dass auch damals die heizung eine Macke hatte. Konkreter Schaden: Man heizt wie blöd, aber nix passiert. Membranen defekt, Zeitschaltuhr defekt.

Was kann der Mieter nun tun?

Da Heizleistung nicht einfach verschwindet, muss die irgendwo geblieben sein. Wenn nicht bei Dir dann Wo.
Wie erfolgt die Verteilung der Kosten. Messröhrchen eigener Gaszähler ???
Jakob

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Hallo,

das Problem, das Du hast, ist ein offenbar technisches Problem der Heizungsanlage. Ein derartiges Problem muss man - soweit keine ausreichend Beheizung - mindestens 20 Celsius - erreicht wird, mit einer Mietminderung angehen.

Bei der Beschwerde beim Hausverwalter/ Vermieter muss dann auch sofort die Erklärung ( schriftlich ) abgegeben werden, dass die Miete unter Vorbehalt - oder wenn man auf die künftigen Nachforderungen Widerspruch einlegen will auf die Heiz- und Warmwasserkosten - gezahlt wird.

Ausdrücklich möchte ich aber hinweisen, dass der Beweis, dass eine Heizung nicht funktioniert hat und dadurch die Mehrkosten entsatnden sind, sehr schwierig und auch sehr teuer ist und kaum gerichtlich nachgewiesen werden kann.

Die Chance des Mieters, dass er die 400 € nicht zahlen muss oder verringert werden, ist mehr als minus Null. Streit oder gar Rechtsstreit nur wenn eine Rechtsschutzversicherung und kein persönliches Kostenrisiko zu tragen wäre.

Gruss Günter

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