Nebenkosten

Angenommen, der Mieter im Neubau mit Zentralheizung erhält eine Nebenkostenabrechnung und muß 400 EUR nachzahlen, weiß aber, dass die Zentralheizung defekt ist und hat die Wohnverwaltung im Winter diverse Male darauf hingewiesen, diese hat aber nicht so recht reagiert … Gas Wasser…Installateur
war da, hat wohl den Schaden nicht so recht erkannt, der Mieter hat sich dennoch permanent telefonisch beklagt. Nun hat ein neuer Gas Wasser … INstallateur den Schaden erkannt. Die Wohnverwaltung will dennoch die vollen 400 EUR, betont , die Neben-
kosten wären die letzten Jahre immer so hoch gewesen … Mieter weiß vom Vormieter, dass auch damals die heizung eine Macke hatte. Konkreter Schaden: Man heizt wie blöd, aber nix passiert. Membranen defekt, Zeitschaltuhr defekt.

Was kann der Mieter nun tun?

Hi Sandra,

Was kann der Mieter nun tun?

jetzt fast nichts mehr, Du hättest rechtzeitig und schriftlich den Mangel anzeigen und mit Mietminderung drohen müssen. Zur rechtlichen Seite solltest Du aber nochmal im Mietbrett nachfragen.

Zur Technik: Sind in der Wohnung Verbrauchszähler installiert? Nach welchen Modus werden die Heizkosten umgelegt? Wenn Ihr im ganzen Haus gefroren habt, wohin ist dann die Wärme entschwunden? Liegt Dir die Abrechnung vom Ableseservice vor? Hat der Vermieter vielleicht Reparaturen mit eingerechnet?

Gruß Ralf

Wie wurde denn der Verwaltung der Schaden mitgeteilt?
Schriftlich?
Gab es eine Frist, bis wann der Schaden behoben sein mußte?
Gab es sogar eine Nachfrist?
Das Problem ist bei telefonischen Reklamationen immer die Beweispflicht, die hier beim Mieter liegt.
Das einfachste in diesem Fall ist wohl sich beim Mieterbund beraten lassen.
Kostet ein paar Euro Beitrag aber sollte sich schon lohnen.