Nebenkosten

Hallo Leute,

mal angenommen, ein Mieter hat mit dem Vermieter einen Mietvertrag geschlossen, in dem vereinbart ist: € 350,00 inclusive Nebenkosten. Weil der Mieter ein netter Mensch ist hat er bisher immer € 380,00 bezahlt mit der Begründung, er wisse, dass er mehr Wasser als normal verbrauche. Er zahle daher freiwillig die € 30,00 mehr.

Nun kommt der Vermieter und will € 800,00 an Nebenkosten abrechnen.

Der Mieter weist ihn nun auf den geschlossenen Mietvertrag hin, in welchem er eine Miete inclusive Nebenkosten vereinbart hat. Er wird daher diese € 800,00 nicht zahlen.

Hat er durch die Bezahlung der zusätzlichen € 30,00 einen Fehler gemacht, auf den man ihn jetzt festnageln kann?

Danke
S

Hallo Susanne,

mal angenommen, ein Mieter hat mit dem Vermieter einen
Mietvertrag geschlossen, in dem vereinbart ist: € 350,00
inclusive Nebenkosten.
Nun kommt der Vermieter und will € 800,00 an Nebenkosten
abrechnen.
Der Mieter weist ihn nun auf den geschlossenen Mietvertrag
hin, in welchem er eine Miete inclusive Nebenkosten vereinbart
hat. Er wird daher diese € 800,00 nicht zahlen.

Soviel ich weiß, sind ‚Nebenkosten‘ immer eine pauschale Bezahlung im Vorraus. Einmal im Jahr wird richtig abgerechnet. Dann kann der Vermieter das, was er selbst mehr gezahlt hat, nachfordern; wenn er weniger gezahlt hat, bekommt der Mieter Geld zurück.

Wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde (wovon ich aber noch nie gehört habe), ist das eigentlich immer so.

800 Euro Nachforderung finde ich allerdings extrem viel. Wenn der Vermieter die Nebenkosten so falsch kalkuliert, kann es schon sein, dass er das nicht so ganz einfach verlangen kann, aber das müsste schon ein Spezialist beantworten.

Auf jeden Fall kann der Mieter sich alle Quittungen zeigen lassen, wofür er bezahlen soll.

Wurde hier eigentlich garnicht getrennt zwischen Kaltmiete und Nebenkosten? Kann man garnicht genau sagen, wie hoch die Nebenkosten monatlich sind? Das wäre allerdings ungewöhnlich, und dann könnte es m.M.n. vielleicht wirklich so sein, dass damit alles abgegolten ist. Handelt es sich vielleicht um einen Untermietvertrag?

Weil der Mieter ein netter Mensch ist
hat er bisher immer € 380,00 bezahlt mit der Begründung, er
wisse, dass er mehr Wasser als normal verbrauche. Er zahle
daher freiwillig die € 30,00 mehr.

Hat er durch die Bezahlung der zusätzlichen € 30,00 einen
Fehler gemacht, auf den man ihn jetzt festnageln kann?

Kann ich mir nicht vorstellen. Wieso?

Diese 30 Euro zusätzlich sind aber doch in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt, oder? Oder gibt es garkeine richtige Abrechnung?

Viele Grüße
Thea

Hi Susanne,
ganz wichtig für dich ist es zu klären, ob im Mietvertrag eine Nebenkostenvorauszahlung oder eine Nebenkostenpauschale angegeben wurde! Abgesehen davon muß im Mietvertrag eine eindeutige Trennung in Kaltmiete und Nebenkosten angegeben sein. Eine Vereinbarung „350€ inklusive Nebenkosten“ klingt m.E. nach einer Pauschale, dann besteht seitens des Vermieters kein Anspruch auf darüber hinausgehende Kosten. Ist wirklich keine Trennung angegeben, aber von einer Vorauszahlung die Rede, solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden.

Nun kommt der Vermieter und will € 800,00 an Nebenkosten
abrechnen.

Klingt viel - andererseits sind vor allem die Heizkosten in den letzten Jahren explodiert. Um beurteilen zu können, ob das gerechtfertigt ist, müßte man die Größe der Wohnung etc. kennen. Allerdings kann die ja bei der Miete nicht allzu groß sein. Hier hilft nur eine Anforderung inkl. Prüfung aller Belege und du solltest auch wissen, ob der Vermieter die von dir mehr bezahlten 30€ mit einberechnet hat - sind ja immerhin 360€ im Jahr…

Inwiefern sollte er einen Fehler gemacht haben, da er diese mehr bezahlt? Sind Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart, ist es nicht vekehrt, mehr zu bezahlen, da man sich vor einer hohen Nachforderung schützt und auf jeden Fall Geld zurückbekommt, wenn man zu viel bezahlt hat.

MfG
Julia

Hallo Leute,

leider helfen mir die beiden Antworten nicht weiter. Es wurde wörtlich vereinbart: „Miete: € 350,00 incl. Nebenkosten“. Dass dies eine Bruttomiete ist und daher keine Nebenkosten getrennt verlangt werden können weiß ich bereits. Meine Frage lautet dahin, ob diese Vereinbarung ausgehebelt wurde durch die freiwillige Zahlung WEITERER € 30,00, die als Nebenkosten deklariert sind.

Gruß
s

freiwillige Zahlung WEITERER € 30,00, die als Nebenkosten
deklariert sind.

Hallo Susanne,
die 30 € sind für Nebenkosten bestimmt. Der Mieter kann durch Einsichtnahme in Originalrechnungen überprüfen, ob die Vermieterforderung gerechtfertigt ist.
Guten Rutsch
Spencer