Hallo an alle,
wie kann das möglich sein das jemand mit einer Wohnung, die er seit einem halben Jahr bewohnt,die 52 qm groß ist und ein Altbau von 1900. Mit einer Heizungspauschale von 92 Euro, und Strom mit 41 Euro veranschlagt wird? Nun ein halbes Jahr später kam die Jahresabrechnung, demnach soll 570 Euro für beides nachgezahlt werden. Die neue Pauschale für Strom soll 111,00 Euro sein und für die Erdgas Heizung 60 Euro. Das kann ein Mieter mit Hartz 4 doch gar nicht tragen. Wo kann man das prüfen lassen? Kann man diesen hohen Abschlag senken lassen? Diese Abrechnung ist vollkommen unübersichtlich. Ich bedanke mich für jeden Tip…
PS. Kann der Mieterschutz helfen?
Hallo,
ich verzichte mal auf den Hinweis, dass Pauschale hier mal wieder falsch verwendet wurde.
Ein Mieter muss die Nebenkosten die er verursacht auch bezahlen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, so ist er gerade während der Heizkostenintensivisten Monate eingezogen, was natürlich die Nachzahlung erklärt.
Eine Anpassung der Nebenkostenvorrauszahlung ist möglich und üblich, wenn man sieht dass die Kosten soviel deutlich hoher sind, dass man nicht damit rechnen kann dass sie bei der nächsten Abrechnung deutlich sinken.
Was bitte hat der Mieter davon wenn er niedrigere Vorrauszahlungen hat? Am Ende muss er eben noch deutlich mehr nachzahlen, dann eben deutlich über der letzten Nachzahlung.
Wenn er sich die Wohnung durch diese Erhöhung nicht mehr leisten kann, ist es die falsche Wohnung. Und die Energiekosten werden weiter steigen…
Gruss Ivo
Rückfrage
Hi Ivo,
grundsätzlich hast du natürlich recht.
Abgesehen davon scheint der Mieter mit dem Heizen hingekommen zu sein, hier wurde die „Pauschale“ ja erniedrigt. Aber die Stromkosten (sollte es sich denn nur um die Stromkosten handeln und nicht um sonstige Nebenkosten) sind exorbitant gestiegen, wie kann man denn als Alleinstehender solche Stromkosten haben?? Abgesehen davon wird der Strom bei den meisten ja direkt mit dem Energieversorger abgerechnet, oder?
Auf jeden Fall sollte Petra sich IMHO an einen Mieterschutzverein wenden zur Prüfung der Rechnung, denn das kann von hier schlecht beurteilt werden. Vielleicht stimmt ja auch was nicht, vorgekommen ist das ja nun schon öfters.
MfG und schöne Ostern,
Julia
Hallo,
schau mal das hier:
Nebenkosten - Vorauszahlungen: Hat der Vermieter beim Vertragsschluss die Vorauszahlungen für die Betriebskosten zumindest fahrlässig viel zu niedrig angesetzt, so hat der Mieter, der in Kenntnis der tatsächlichen Kostenhöhe den Mietvertrag nicht geschlossen hätte, einen Schadensersatzanspruch auf Freihaltung vom Nachforderungsanspruch des Vermieters, jedenfalls soweit die tatsächlichen Kosten die Vorauszahlungen um mehr als 20% übersteigen (LG Hamburg 334 S 70/98, Urteil vom 4.3.1999, WuM 2002, 117). Die Rechtsprechung ist aber nicht einheitlich. Für den Fall der Erstvermietung hat der BGH entschieden, dass dem Vermieter kein Vorwurf wegen der zu niedrigen Bemessung der Vorauszahlungen zu machen war (VIII ZR 195/03, Urteil vom 11.2.2004, WuM 2004, 201).
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-rech…
Grüße
Andreas
So ein Ausnahme-Urteil, das einen ganz bestimmten Einzelfall betrifft, sollte man wirklich nicht kommentarlos einstellen, wenn man nicht noch mehr Verwirrung stiften will!
Denn " zumindest fahrlässig" - das dürfte bei den Kostenarten, die einzig durch den Verbrauch (des Mieters) bestimmt werden (Strom, Wasser, Heizung), nur in äußert seltenen Ausnahmefällen nachweisbar sein.
Zudem lässt sich das erst nach einem vollen Abrechnungszeitraum (12 Monate) beurteilen, da i.d.R. mind. 80% der Heizkosten in den 6 Heizmonaten anfallen, die Vorauszahlungen aber für einen 12-Monatszeitraum zu berechnen sind.
Beispiel:
veranschlagter oder letzter Abrechnungsbetrag Heizung für 12 Monate: 720 Euro
ergibt eine Vorauszahlung von monatl. 60 Euro
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anteilige Nutzungszeit: 6 Sommermonate
Abrechnungsergebnis:
144 Euro Heizkosten ./. 360 Euro Vorauszahlung = 108 Euro Erstattung
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anteilige Nutzungszeit: 6 Heizmonate
Abrechnungsergebnis:
576 Euro Heizkosten ./. 360 Euro Vorauszahlung = 216 Euro Nachzahlung
Der Elektroversorger (nicht der Vermieter) berechnet zudem die neuen Vorauszahlungen grundsätzlich aufgrund des Abrechnungsergebnisses.
Betraf das die 6 Wintermonate, in denen i.d.R. erheblich mehr Stromkosten anfallen als im Winter, schnellen natürlich die Vorauszahlungen hoch.
Zur Belohnung dürfte dann auch mit einer entsprechenden Erstattung für den ersten vollen Abrechnungszeitraum zu rechnen sein.
Eine Überprüfung kann zwar grundsätzlich nicht schaden, allerdings sollte man dabei auch ein Grundmaß an Vernunft bewahren.
Die Stromkosten sind wirklich ungewöhnlich hoch.
Mögliche Ansatzpunkte hier:
Gibt’s im Haushalt Stromfresser (Durchlauferhitzer, Aquarium, Wasserbett o.Ä. ?)
Hat der Vermieter die letzte Stromrechnung des vorherigen Mieters über einen vollen Abrechnungszeitraum?
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