Huhu
mal wieder eine Frage die mich sehr beschäftigt.
Man nehme an, man hätte Mitte Juni eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Drei Wochen später möchte man die Belege für diese Nebenkostenabrechnung einsehen. Muss man die Nebenkosten dann trotzdem in den 4 Wochen bezahlt haben oder hat man damit eine „Schonfrist“ erreicht, in der man nichts zahlen muss, bis man die Belege gesehen hat?
Da Mieter/Vermieter ziemlich zerstritten sind, kann man da die Einsicht der Unterlagen über einen Anwalt stattfinden lassen?
winke Heike
Hallo Heike, huhu zurück,
is immer so ne Sache mit den Nebenkosten… Eigentlich sollte man schon in den vier Wochen bezahlt haben - eben unter Vorbehalt.
Handelt es sich dabei aber um eine Sache, die absolut nicht in die NK gehört - Lamas im Zoo füttern oder Straßenlaterne auf dem Dach - dann kann man natürlich diesen Betrag abziehen. Das gilt aber nur für die Lamas und die Dachlampe! Nicht gleich alles zurückbehalten!
Gruß!
Horst
hust…schon klar, das nur „nebenkosten“ abgerechnet werden, die auch angefallen sind/abzurechnen sind…nur wenn man dann immer noch nicht zahlt?..könnte man dann für die zeit verzugszinsen verlangen, wie es so schön im Mietvertrag heisst?
PS. wie ist es in dem Fall, die Mieter wären geschätzt worden, da sie dem Ableser die Türen nicht geöffnet hätten?
zurück hust - tut man eigentlich nicht -
Wieder mal rückwärts gefragt… Immer ein schlechtes Zeichen.
Der Mieter hat natürlich auch sein Recht, zwölf Monate lang zu prüfen. Das mit dem Schätzen halte ich persönlich für ziemlich fragwürdig.
M.E. gibt es hier noch viel abzulesen. Fristen zum Bösewerden sind noch nicht verstrichen. Wenn allerdings schon alle vorher böse waren, ist das ein anderes Problem.
Gruß!
Horst