Nebenkosten

Hallo,

Im Falle das ein Vermieter seit 4 Jahren keine Nebekostenabrechnung, nur die Vorrauszahlungen eingesteckt hatt. Verjähren diese ? Auch im Gewerblichen bereich ?

Gruß

Hallo,

was willst du denn jetzt wissen?

Bei privat vermietetem Wohnraum verjährt die Pflicht zur Nebenkostenabrechnung nicht. Denn es könnte ja auch ein Guthaben des Mieters bestehen. Ein Mieter hat das Recht noch 3 Jahre nach Abrechnungszeitraum Guthaben ausgezahlt zu bekommen.

Der VM ist aber verpflichtet 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes abzurechnen. Nachzahlungen die er nach dieser Frist geltend machen will, sind nicht mehr geschuldet.

Bei gewerblicher Vermietung kenne ich den Tatbestand nicht. Ich weiss nur, das die Pflicht zur Abrechnung in der Regel in dem Passus des Gewerbemietvertrages geregelt wird, indem die Vorauszahlung geregelt ist. Hier müsste also stehen, ob der VM überhaupt abzurechnen hat.

Ob es eine Verjährungsfrist für evtl. Nachzahlungen gibt, weiss ich nicht. Das Gewerbemietrecht weicht jedoch in einigen wesentlichen Punkten (z.B. dem Kündigungsschutz/-recht) von dem Privat-Mietrecht ab.

Gruß
Nita

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Mehr Einzelheiten
Hallo,

Im Falle das ein Vermieter seit 4 Jahren keine
Nebekostenabrechnung, nur die Vorrauszahlungen eingesteckt
hatt. Verjähren diese ? Auch im Gewerblichen bereich ?

Wäre schön, wenn man mehr Einzelheiten aus dem MV haben könnte.
Denn im gewerblichen Bereich muss der Vermieter nicht jährlich abrechnen.

Einzelheiten wie Z.B.:

  • Ist ein Abrechnungszeitraum definiert?
  • Vorauszahlung: ja / nein (Höhe)
  • auf welche Betriebskosten beziehen sich die Vorauszahlungen

usw. was halt von Bedeutung sein kann.

Gruß
Stiefel