Hallo,
kann der Vermieter in der NK-Abrechnung die Kosten der
Thermenwartung auf den Mieter abwälzen, oder muss er die
selbst tragen?
Im Mietvertrag ist Thermenwartung zwar expliziert
aufgeführt, aber es gibt ja wohl einige Kosten, die
nicht in die NK einfließen dürfen, ganz gleich ob sie
aufgeführt sind oder nicht.
Danke, Börni
Hallo Börni,
vielleicht ist der nachfolgende link ganz nützlich, um diese Frage zu klären:
http://www.zdf.de/ratgeber/wiso/wohnen/41792/
Gruss
Eve*
Die Kosten der Wartung einer Therme können per Einzelvereinbarung als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Die "Qualifikation als Betriebskosten ergibt sich schon aus Nr. 5 d) der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Betriebskostenverordnung:
„… der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen; hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.“