Nebenkosten

Hallo

nehmen wir mal an Herr A wohnt in einem 11 Stöckigen Wohnhaus mit 2 Aufzügen, die 1. hält in den geraden Etagen EG-2-4-6-8-10 und der 2. in den ungeraden EG-3-5-7-9-11. Herr A wohnt aber in der 1.Etage und kann denn Aufzug logischerweise nicht nutzen, weil er ja nicht auf der 1.Etage hält. Wäre es dann erlaubt von Herrn A Stromkosten und Wartung für die Aufzüge über die Nebenkosten zu verlangen?

DAvon abgesehn, dass es unlogisch erscheint, warum der Aufzug nicht im 1. Stock hält, wenn der Meiter keine Möglichkeit hat einen Aufzug zu nutzen, dann muss er auch nciht dafür bezahlen. Ich kann ggf. ein passendes Urteil beschaffen
Gruß TOm

Hallo

der Aufzug macht in diesem Fall keinen halt in der 1. Etage. Ein Urteil wäre deshalb sehr nett.

Hallo,

DAvon abgesehn, dass es unlogisch erscheint, warum der Aufzug
nicht im 1. Stock hält, wenn der Meiter keine Möglichkeit hat
einen Aufzug zu nutzen, dann muss er auch nciht dafür
bezahlen. Ich kann ggf. ein passendes Urteil beschaffen

Solange Du noch nach einem Urteil suchst, welches Deine Behauptung untermauert, geb ich hier mal einen Link zu einer Pressemitteilung des BGHs der diese widerlegt:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Gruß

Joschi

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