Nebenkosten?

moin moin,

und wieder ist das leidige Thema Nebenkosten dran.

Ich bin Mieter in einem Haus in der Innenstadt von Düsseldorf mit ca. 12 Parteien. Der Unterschied zu allen anderen Mietern besteht darin, dass ich einen separaten Eingang habe, der ca. 3 Meter neben dem Haupteingang liegt. Nun habe ich in der Nebenkostenabrechnung auch die Kosten für die Hausreinigung (aus der persönlichen Erfahrung beschränkt sich diese wohl auf das Treppenhaus hinter dem Haupteingang, da aussen definitiv nicht gereinigt wird) bekommen. Nun sehe ich natürlich nicht ein, warum ich eine nicht unerhebliche Summe (immerhin 6,5 Dm pro qm) für eine Reinigung bezahlen soll, die ich garnicht benötige, da ich das Treppenhaus nur zum Erreichen der Mülleimer betrete.

Nun möchte ich einfach nur wissen, ob dieses so gerechtfertigt ist, denn einerseits habe ich kein Geld zu verschenken, andererseits will ich die mir obliegenden Verpflichtungen auch erfüllen.

In dem Zusammenhang: Gehören Versicherungen auch zu den Nebenkosten, ich habe dazu und auch zu dem oben beschriebenen Umstand nichts entsprechendes gefunden (z. B. Mieterbund.de)?

In diesem Sinne ein frohes neues Jahr

Gruß

ALex

Hallo Alex,

und wieder ist das leidige Thema Nebenkosten dran.

Ich bin Mieter in einem Haus in der Innenstadt von Düsseldorf
mit ca. 12 Parteien. Der Unterschied zu allen anderen Mietern
besteht darin, dass ich einen separaten Eingang habe, der ca.
3 Meter neben dem Haupteingang liegt. Nun habe ich in der
Nebenkostenabrechnung auch die Kosten für die Hausreinigung
(aus der persönlichen Erfahrung beschränkt sich diese wohl auf
das Treppenhaus hinter dem Haupteingang, da aussen definitiv
nicht gereinigt wird) bekommen. Nun sehe ich natürlich nicht
ein, warum ich eine nicht unerhebliche Summe (immerhin 6,5 Dm
pro qm) für eine Reinigung bezahlen soll, die ich garnicht
benötige, da ich das Treppenhaus nur zum Erreichen der
Mülleimer betrete.

Wer das Treppenhaus nutzt kann egal zu welchem Zweck und wie oft er ein Treppemnhaus betritt -bei der Umlage der Reinigungskosten herangezogen werden. Voraussetzung hierbei ist jedoch, wenn das andere Treppenhaus komplett gereinigt wird, dass dann auch bei Dir komplett zu reinigen ist. Um jedoch eine Umlegung der Gesamtkosten durchzusetzen, muss der Vermmieter allen Parteien dasselbe Angebot machen. Was ist im Mietvertrag vereinbart ?

Nun möchte ich einfach nur wissen, ob dieses so gerechtfertigt
ist, denn einerseits habe ich kein Geld zu verschenken,
andererseits will ich die mir obliegenden Verpflichtungen auch
erfüllen.

In dem Zusammenhang: Gehören Versicherungen auch zu den
Nebenkosten, ich habe dazu und auch zu dem oben beschriebenen
Umstand nichts entsprechendes gefunden (z. B. Mieterbund.de)?

Grundsätzlich müssen alle Nebenkosten, die ein Vermieter auf die Mieter umlegen will gem. „II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1“ im Mietvertrag vereinbart werden. Es werden in den meisten Mietverträgen einmal „Gebäudebrandversicherung“ und „Sach- und Haftpflichtversicherungen“ angeführt. Zulässig ist jedoch gem. Urteil des OLG Hamm auch, wenn nur auf die II. Berechnungsverordnung - wie oben - hingewiesen wird. Das OLG führt aus, dass ein durchschnittlich gebildeter Bundesbürger weiss was Nebenkosten sind und wenn er sich nicht auskennt, könne er jederzeit nachfragen. So das OLG. Alos bitte den Mietvertrag prüfen. Sonst nochmals rückfragen.

Ich wünsched Dir ein gutes neues Jahr

Günter