Nebenkosten

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Angenommen in einem Mietvertrag ist festgehalten, dass die übrigen Betriebskosten(außer Heizung/Warmwasser)soweit der Verbrauch erfasst wird, nach dem Verbrauch umgelegt wird.Ist der Verbrauch nicht erfasst, wird nach dem Anteil der Wohnfläche abgerechnet.

Jetzt bekommt der Mieter eine Übersicht der enstandenen Kosten

1)Heizung/WArmwasser wurde nach dem Schlüssel 70/30 berechnet und die 30% wurden dann auf die qm² umgerechnet.

Meiner Meinung nach ist dies so OK!!

2)Müllabfuhr wurde nun nach Personentagen berechnet, wobei Kinder vom Vermieter nicht berücksichtigt wurden

Wenn nach Personentagen abgerechnet wird, dann aber mit Kindern, oder?
Wobei nach dem Mietvertrag eigentlich die Summe durch die Gesamt-qm² geteilt und dann mit der eigenen Wohnfläche multipluziert werden müßte, oder?

3)Strom wurde nun nach Personentagen berechnet, wobei Kinder vom Vermieter nicht berücksichtigt wurden

Wenn nach Personentagen abgerechnet wird, dann aber mit Kindern, oder?
Wobei nach dem Mietvertrag eigentlich die Summe durch die Gesamt-qm² geteilt und dann mit der eigenen Wohnfläche multipluziert werden müßte, oder?

  1. Kabelfernsehen wurde pro Wohnung abgerechnet

Meiner Meinung nach OK, da ja jede Wohung einen Anschluss hat

  1. Grundsteuer wurde anteilig auf qm² umgelegt

Meiner Meinung nach korrekt abgerechnet

  1. Gebäude und Haftpflicht wurde nach Wohneinheiten abgerechnet

Müßte hier nicht nach qm² abgerechnet werden?

  1. Plege Aussenanlage wurde nach Wohneinheiten abgerechnet

Müßte hier nicht nach qm² abgerechnet werden?

Muss man diese Abrechnung so akzeptieren oder sollte man Widerspruch einlegen?
Der Mieter würde durch die Abrechnung nach qm² deutlich besser davonkommen

Ich bedanke mich schonmal für das kommende Feedback

Gruß Benull

Hat denn keiner eine Idee und kann hier Licht ins Dunkle bringen??

Hi

Angenommen in einem Mietvertrag ist festgehalten, dass die
übrigen Betriebskosten(außer Heizung/Warmwasser)soweit der
Verbrauch erfasst wird, nach dem Verbrauch umgelegt wird.Ist
der Verbrauch nicht erfasst, wird nach dem Anteil der
Wohnfläche abgerechnet.

Hier mal die geforderte Idee:
Die Lösung steckt in dem erstenAbsatz über diesen.

Jetzt bekommt der Mieter eine Übersicht der enstandenen Kosten

1)Heizung/WArmwasser wurde nach dem Schlüssel 70/30 berechnet
und die 30% wurden dann auf die qm² umgerechnet.

??? Sehr ungewöhlich. Normalerweise wären so die Verbrauchskosten im Verhältnis zu den Grundkosten verteilt nachdem der Warmwasseranteil abgezogen wurde.

Meiner Meinung nach ist dies so OK!!

? s. o.

2)Müllabfuhr wurde nun nach Personentagen berechnet, wobei
Kinder vom Vermieter nicht berücksichtigt wurden

Kann man machen, wenn hierfür kein Verbrauch erfasst wird und die Vertragspartner dies unterstützen.

Wenn nach Personentagen abgerechnet wird, dann aber mit
Kindern, oder?

??? Es steht doch oben, dass die Wohnfächen dafür gelten sollen.

Wobei nach dem Mietvertrag eigentlich die Summe durch die
Gesamt-qm² geteilt und dann mit der eigenen Wohnfläche
multipluziert werden müßte, oder?

s. o.

3)Strom wurde nun nach Personentagen berechnet, wobei Kinder
vom Vermieter nicht berücksichtigt wurden

Hmm, da Strom als vielen Leitungen kommen kann…

Wenn nach Personentagen abgerechnet wird, dann aber mit
Kindern, oder?
Wobei nach dem Mietvertrag eigentlich die Summe durch die
Gesamt-qm² geteilt und dann mit der eigenen Wohnfläche
multipluziert werden müßte, oder?

…kann man dies nicht so ganz einordnen.

  1. Kabelfernsehen wurde pro Wohnung abgerechnet

Meiner Meinung nach OK, da ja jede Wohung einen Anschluss hat

Siehe ersten Absatz.

  1. Grundsteuer wurde anteilig auf qm² umgelegt

Meiner Meinung nach korrekt abgerechnet

dito

  1. Gebäude und Haftpflicht wurde nach Wohneinheiten
    abgerechnet

Müßte hier nicht nach qm² abgerechnet werden?

dito

  1. Plege Aussenanlage wurde nach Wohneinheiten abgerechnet

Müßte hier nicht nach qm² abgerechnet werden?

dito

Muss man diese Abrechnung so akzeptieren oder sollte man
Widerspruch einlegen?

Kommt darauf an was der M damit erreichen möchte.

Der Mieter würde durch die Abrechnung nach qm² deutlich besser
davonkommen

Eine Abrechnung nachträglich nach Verbrauch kann umgestellt werden, wenn der Verbrauch pro Wohneinheit allgemein erfasst wird.

Ich bedanke mich schonmal für das kommende Feedback

vlg MC