Herr A schloss mit seinem Vermieter Herr S einen mündlichen Mietvertrag über eine 93 qm Wohnung ab.
Die Miete sollte 500,- € zzgl. 120,- € Nebenkosten betragen.
Herr A wohnt nun ca. 1 Jahr in der Wohnung, als er plotzlich ein Schreiben erhält, in dem er aufgefordert wird Nebenkosten in Höhe von 289,- € zu zahlen. Herr A verweigert dies und fragt an mit welcher Begründung die Nebenkosten plötzlich um mehr als das doppelte gestiegen sind, da Herr A ja erst Mitte August eingezogen ist.
Daraufhin wird ihm eine Nebenkostenabrechnung von Januar bis Dezember vorgelegt in der ca. 2000,- € nachgezahlt werden sollen und die neue Nebenkostenvorauszahlung soll diese 289,-€ betragen.
Herr A verweigert die Zahlung, da vorher 3 Personen in der Wohnung gelebt haben und Herr A lebt darin allein.
Herr A verlangt daraufhin eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum in dem er die Wohnung bewohnte.
Diese wird ihm verweigert mit der Begründung, dass er eine Abrechnung erhalten hätte.
Nach mehreren Drohnungen kommt Herr A auf die Idee die Wohnfläche der Wohnung nachzuprüfen.
Er besorgt sich von der Bank, die diese Wohnung verkauft hat einen Plan, und stellt fest, dass die Wohnung tatsächlich nur 83 qm groß ist.
Daraufhin kürzt Herr A die Miete und verlangt die zuviel gezahlte Miete zurück.
Nach einiger Zeit erhält Herr A ein erneutes Schreiben indem er abermals aufgefordert wird die 2000,- € zu zahlen und ihm wird unterstellt dass er sich nur vor der Zahlung drücken will da angeblich keiner von 93 qm gesprochen hat.
Herr A weißt darauf hin das er von seinem Vermieter ein Schreiben erhalten hat, in dem ihm eine Nebenkostenvorauszahlung vorgerechnet wird und dies bezieht sich auf seine Wohnung. In dieser Rechnung sind nun aber wiederum die vom Vermieter angegebenen 93 qm.
Herr A teilt dies seinem Vermieter schriftlich mit und verlangt erneut eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum in dem er in der Wohnung lebt.
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Ist Herr A im Recht?
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Können Nebenkosten einfach mal so erhöht werden ohne eine Abrechnung ?
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Kann Herr A die Wohnung gekündigt werden wenn er die Zahlung der vollen Miete verweigert und weiterhin die gekürzte Miete zahlt ?
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Wie kann sich Herr A wehren ?