Nebenkosten

Liebe/-r Experte/-in,
mich beschäftigt die Verteilung von Verbrauchsabhängigen Kosten in einer Nebenkostenabrechnung.

Zu den Fakten:

  • meine Familie und ich haben vom 01.01.08 - 31.05.08 in einer Mietwohnung gewohnt
  • für diesen Zeitraum haben wir eine Nebenkostenab-rechnung erhalten
  • in dieser werden Verbrauchsabhängige Kosten über Personentage berechnet (Anzahl der P. * Wohntage im Jahr)
  • unser Anteil der Verbrauchsabhängigen Kosten ist
    Kosten / Summe der gesamt Personentage * unserer Personentage
  • im Laufe des Jahres 2008 sind weitere Mieter nach uns aus dem Mehrfamilienhaus ausgezogen

Wenn die Berechnung der Kosten pro Personentag über das Jahr hinweg vorgenommen wird kommt eine anderer Betrag heraus als bei einer monatlichen Abrechnung.

Wenn ich die Verbrauchsabhängigen Kosten nur für den Zeitraum vom 01.01.08 - 31.05.08 betrachte ist der Betrag pro Personentag geringer als bei einer jährlichen Abrechnung.

Z.B.
Von Januar bis Mai leben in einem Haus 20 Mieter.
Für den Rest des Jahres nur 15.
Bei 30 Tagen pro M. -> 20 * 5 * 30 + 15 * 7 * 30 = 6150 Personentage
Gesamtkosten = 5000 Euro
Kosten pro Personentag bei jährliche Abrechnung =
5000 Euro / 6150 P. = 0,81 Euro

Kosten pro Personentag bei monatlicher Abrechnung =
Kosten pro Monat / Personentage pro Monat
(5000 / 12) / (20 * 30) für Jan. - Mai 0,69 Euro pro Personentag
(5000 / 12) / (15 * 30) Für den Rest des J.0,93 Euro pro Personentag.

Für die Monate Januar bis Mai aufgrund der höheren Anzahl an Personen natürlich geringer als für den Rest des Jahres.

Meine Frage ist:
Muss ich Mehrkosten die durch die jährliche Abrechnung entstehen akzeptieren?

Vielen Dank im Voraus

Hallo Kohle45,

  1. Ich folge Ihrer Argumentation mit dem Ergebnis, daß eine genaue Personentageberechnung erfolgen muß. Diese darf meines Erachtens (ich bin kein Jurist, sondern ein langjähriger Praktiker) nicht auf der Basis eines Stichtags erfolgen, sondern muß Zu- und Abgänge während des Abrechnungszeitraum berücksichtigen. Ansonsten macht diese Abrechnungsart keinen Sinn. Das Problem ist dabei die genaue Erfassung der Personentage.
  2. Entscheidend ist natürlich, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Das BGB (§556 läßt diese Abrechnungsart zu, bzw. verbietet sie nicht). Der Vermieter darf allerdings nicht willkürlich von den getroffenen Vereinbarungen abweichen.
  3. Ich finde leider in den mir zugänglichen Unterlagen keine auf Ihren Fall direkt anzuwendenden Beispiele, sondern nur ähnliche, aber vergleichbare Fälle.
  4. Sie sollten gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen, eine genauere Abrechnung verlangen und ggf. die Abrechnungsunterlagen einsehen. Der Vermieter muß Ihnen Einsicht gewähren.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung. Das Ergebnis Ihrer Auseinandersetzung würde mich sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Monatsbezogene Abrechnung bedeutet: Jeden Monat den individuellen Wasserverbrauch ablesen, jeden Monat die Heizöltanks füllen etc. etc. Die Wasserkostenabrechnung oder die Stromrechnung liegt in der Regel erst nach abgelaufenen kalenderjahr vor. So geht das nicht. Auch eine auf das Jahr bezogene Abrechnung ergibt eine objektive Verteilung, zumal z.B. bei der Heizkostenabrechnung für jeden einzelnen Kalendermonat ein Gewichtungsfaktor, bezogen auf den monatlichen Heizbedarf, einbezogen wird. MfG Grimm

Vielen Dank für ihre rasche Antwort.

Leider hilft sie mir noch nicht wesentlich weiter.
Die Personentage pro Jahr als Verteilerschlüssel für verbrauchsabhängige Nebenkosten einzusetzen, gibt es dafür eine Grundlage?
Ich habe bei meiner Suche im Internet noch nichts finden können.

MfG Kohle45

Es gibt das Mietrecht, ein Buch des Mieterschutzbundes. Personentage ist aber hier ein völlig ungebräuchlicher Begriff. Es ist aber nur logisch, das man bei eine Kostenverteilung diesen Schlüssel anwendet; es kann ja auch jemand am 15. des Monats ausziehen. Gruss grimm