Nebenkosten

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen.
Ich muste meinen Sohn am 1.11.2007 zu mir und meiner Tochter nehmen.Musste eine Grössere Wohnung mieten.

Habe zum 1.12.2007 eine Wohnung gefunden.
Januar 2008 rief mich die Vermieterin an und sagte
„es tut mir leid ich habe die Wohnung Verkauft“ ich müsse Ausziehen.

Die Neuen Besitzer also Käufer haben mich zum 31.07.08
Fristgerecht gekündigt.

Jetzt 18.11.2009 bekam ich von der Vorbesitzerin die Nebenkostenabrechnung.
Wasser, Abwasser, Strom Flur,…
Die Heizkostenabrechnung wurde am 17.02.09 erstellt.
Vorderrung 311.-Euro

Frage:
Muss ich die Handschriftliche nichts Amtliches vom Wasserwerk oder Amt, und nicht Schlüssige Rechnung bezahlen? Ist das vieleicht sogar Verjährt?

Danke schon mal im Vorraus.
Kalimero

PS Entschuldigt ich habe keine Edit Function Gefunden und musste nochmal Fragen.

Hallo Kalimero,

guck erst einmal welchen Zeitraum die Abrechnung hat.
Nach dem Abrechnungszeitraum hat der Vermieter noch 1 Jahr Zeit dem Mieter die Abrechnung zukommen zu lassen.

Und allgemein, wenn du meinst, dass die Kosten nicht nachvollziehbar sind bzw. zu hoch sind, dann schreib ihr ein Brief mit dem Hinweis, dass du die Rechnungen sehen möchtest.

MfG
Mustafa

Hallo
Heizkosten
01.01.2008- 31.12.2008
Strom für Heizung 14.08.08
Wartung 26.11.08
Gerätemiete 01.12.07
Abgerechnet wurde vom 01.01.08- 31.12.08 da ich aber zum 01.08.08 Ausgezogen bin würde ich ja vom 01.08.08- 31.12.08 für den neuen Besitzer zahlen oder?
Und müsste nicht der neue Besitzer mich Anschreiben? Da der Jetzige besitzer mich am 10.04.08 Gekündigt hat.

Danke

Hallo!
Also die Nebenkostenabrechnung ist Fristgerecht abgegeben worden, biß Ende Februar ist das O.K. Aber Sie müßten auch Belege dabei haben von den Nebenkosten, wo Sie genau nachhalten können was Sie von dann biß dann Verbraucht haben und die Personenzahl muß stimmen.

Hallo,guten Tag
Der Vermieter muss auf verlangen Einsicht in sämtliche Rechnungen gewähren.Er ist nicht verpflichtet Kopien zu erstellen.
Wurde die Heizkostenrechnung am 17.02.2009 erstellt? oder haben Sie sie innerhalb von 12 Monaten bekommen? dann müssen Sie bezahlen.
Die Rechnung vom 18. 11. 2009 ist verjährt.Der Vermieter muss die Abrechnung innerhal 12 Monaten dem Mieter zukommen lassen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hi
Die hat mir nur eine Handschriftliche Übersicht was ich zu zahlen hab geschickt.
Und wie ist das mit dem Eigentümer wechsel? sie berechnet mir ja eine zeit wo sie ja nix mehr mit mir zu tun hatte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hm
01.01.2008- 31.12.2008 ist der Abrechnungsraum
Beim Heizkostenabrechnung steht am 17.02.2009 Erstellt.

Heisst das das sie mir die Anderen kosten Sprich Müll Abwasser und Reingung Flurlicht… hätte schon zukommen lassen hätte können da sie ja schon definitiv da waren? unabhängig von den Heizkosten?

mfg
Kali

Hallo…
Ihnen wurde gekündigt. Vom Auszug bis zur Zustellung der Rechnung dürfen nicht mehr als 12 Monate vergehen. Gesonderte Ablesungen muss in diesem Fall der Vermieter tragen.Nicht das Datum das drauf steht, sondern das Datum an dem Sie die Abrechnung erhalten haben.
ich grüße Sie a.g.

Das war jetzt mal Hilfreich danke dir
sprich da ich zum 31.07.08 gekündigt worden bin und die mir die Abrechnung am 18.11.09 zusandte ist es also verjährt.

mfg
Kalimero

Hallo,

auch wenn du schon ausgezogen bist bevor die Kosten angefallen sind, musst du die gesamten Kosten für das Jahr 2008 zusammenrechnen und deinen Anteil daraus berechnen.

Beispiel: Kosten für 2008 1000€ mit der Rechnung vom 11.11.08.

Du bist aber z.B. am 30.6.08 ausgezogen.
Dann bekommst eine Rechnung in Höhe von 500€.

MfG
Mustafa

Hallo,

ich glaube nicht, dass die NK verjährt ist, da sie für das komplette Jahr abgerechnet wird, bei Ihnen dann zwar nur anteilmäßig, aber die Vermieterin bekommt die Abrechnungen nur für das gesamte Jahr. 100 % sicher bin ich mir jetzt aber nicht.

Ansonsten würde ich mir auf jeden FAll erst mal die Belege anfordern, wenn die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist.

Viele Grüße

Hallo
Ich hab nochmal die Heizkostenabrechnung Studiert
Da steht „Ihre Kosten vom 01.01.08 bis 31.07.08“
Heisst also das abgelesen worden ist oder?
Das würde heissen das sie mir die Abrechnung hätte schon zukommen lassen können also spätestens bis zum 31.08.09 oder sehe ich das Falsch?

mfg
Kalimero

Hallo! Wir sind in den Mieterschutzbund eingetreten.Für 50€ im Jahr schreiben die sogar Briefe zum Vermieter.So eine Abrechnung würde ich nicht bezahlen,aber das müßten Sie dem Vermieter schrieftlich mitteilen.Der Vermieter müßte dann eine Klage einreichen wenn er sein Geld haben will und das kostet im was.Außerdem kann der neue Vermieter nur seinen Zeitraum berechnen. Gruß sabine

Es empfiehlt sich auf jeden Fall die Nebenkosten unabhängig prüfen zu lassen. Man kann das z.B. kostenlos unter http://www.nebenkosten-rechner.de machen oder beim Mieterbund anfragen