Nebenkosten

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin mit meiner freundin zusammen gezogen. den mietvertag unterschrieben ab dem 1.1.2010. die wohnung war bezugsfertig und musste nicht renoviert werden. am 13. dezember 2009 hatten wir in der wohnung schlüsselübergabe und ablesung der zähler für kaltwasser und warmwasser und strom. ab dem 13. dezember waren wir mit und mit in der wohnung und haben ein paar sachen, kartons, möbel etc rübergefahren. 2 stunden am tag je nachdem wieviel wir gemacht haben und sind dann wieder in die alte wohnung zum schlafen. natürlich haben wir in der zeit die heizung ein bißchen angemacht, weils draussen auch nicht grad warm war zu der zeit. am 28. dezember 2009 sind wir eingezogen, wohlgemerkt war das mit dem vermieter abgesprochen das wir nach weihnachen einziehen. jetzt hab ich heut die nebenkostenabrechnung in der zeit vom 19. dezember ( also ab dem tag der schlüsselübergabe bis zum 31. dezember 09 von 160euro (30euro nebenkosten + 130 euro heizung) bekommen. die heizkosten wurden wie folgt abgerechnet: die heizkosten vom ganzen jahr und davon anteilig 19 tage (vom 13. bis 31. dez. meine erste frage: dürfen die heizkosten so berechnet werden, weil es wurde nicht berechnet was wir in der tatsächlich verbraucht haben. 2. ist die nebenkostenabrechnung überhaupt rechtens weil der mietvertrag erst ab den 1.1.2010 gilt?können sie mir vielleicht weiterhelfen? danke im voraus

Hallo,
zunächst mal: ja die Nebenkosten sind rechtens, da sie nach Übergabe der Wohnung berechnet werden dürfen.
Heizkosten müssen allerdings zu mindestens 50%, höchstens 70%, nach Verbrauch abgerechnet werden, hier sollten Sie Ihre Abrechnung genau kontrollieren. Ohne genauere Kenntnis der Daten kann ich dazu leider nicht mehr sagen.
Grüße, Zita

Lieber Thomas,
ganz klare und auch kurze Antwort: Wenn der Mietvertrag erst ab dem 1.1.10 läuft, dann kann der
Vermieter auch keine Kosten vorher abrechnen. Man geht in diesem Fall hin und vereinbart eine Pauschale, einen Betrag X für Renovierungs-, bzw. Einzugsarbeiten. Keines Falls braucht Ihr die Rechnung bezahlen.
Gruß Dieter

Hallo, guten Tag
Der Vermieter hat keine Miete verlangt,das ist ok. Aber die Heizkosten sind zwar von Ihnen zu bezahlen, aber sehr hoch…bitte reden Sie mit dem Vermieter. Die Nebenkosten wie Müll,Versicherungen und Grundsteuer sind nicht ok.Auser Verbrauchskosten wie Heizung Wasser eventuell Müll sind schon zu bezahlen.

mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo, es stimmt, die Heizung muss nach Verbrauch abgerechnet werden, die übrigen Kosten können anteilig nach Tagen berechnet werden. Die Kosten erscheinen mir aber für 19 Tage sehr hoch. Ich würde noch einmal beim Vermieter nachfragen, es mir erklären lassen und nicht gleich mit Kanonen schießen. Wenn es keine Einigung gibt, kann man sich immer noch beim Mieterschutzbund informieren lassen.

Gruß rebo

Sorry, aber in deinem Fall würde ich mich eher an den DMB (Deutschen Mieter Bund) halten bzw. in Kontakt treten.

Gruß Pitcher

620 bis 860 Euro kostet das Heizen einer 70-Quadratmeter-Wohnung nach dem neuesten Heizspiegel (Meldung auf http://www.enbausa.de) pro Jahr 2009, da sind 130 Euro für 19 Tage schon üppig. Ich würde mir auch den Energieausweis zeigen lassen (dazu ist der Vermieter verpflichtet), dann kann man abschätzen, ob das sein kann.