Nebenkosten

Liebe/-r Experte/-in,
auf meiner NK Abr. stehen folgende Punkte:
Kehrgebühren, Immissionsmessung, Wartungskosten Heizung, Abrechnungsservice, Reinigungskosten Heizung- ist da nicht was „doppelt-gemoppelt“ ???
Gruß Ingo

kann ich so nicht sagen, da ich die rechnungen nicht gesehen hab - einfach die rechnungen einsehen - dazu hat man als mieter das recht - da sieht man ob was doppelt ist.

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Hallo Ingo,

ich gehe davon aus, dass Ihre Aufstellung über die Nebenkosten nur einen Teil dieser Abrechnung beinhaltet.
Zur umlegbaren Nebenkostenabrechnung gehören nämlich:

  1. Grundsteuer.
  2. Straßenreinigung.
  3. Grundgebühren für Wasser+Abwasser
  4. Kaminfeger(Reinigen+Emmisionsmessung).
  5. Haussachversicherung.
  6. Haushaftpflichtversicherung.
  7. Kabelfernsehen(falls vorhanden)
  8. Strom für Hauslicht
  9. Aufzugsgebühren(falls vorhanden)
    10.Heizungskosten Verbrauch
    11.Heizungswartung.
    12.Wasserverbrauch+Abwasserverbrauch
    13.Hausmeister(falls vorhanden)
    14.Kehrgebühren+Schneeräumen
    15.Niederschlag Hausdach nach m²
    16.Sonstige?
    Allerdings ist mir das mit den Wartungs- und Reinigungskosten für die Heizung nicht ganz klar.
    Da sollten Sie einmal bei dem Vermieter nachfragen.
    Was den Abrechnungsservice betrifft, das muss vorher so vereinbart sein, denn ich rechne mit meinen Mietern persönlich ab und da entfällt dieser Service.
    Ansonsten kann ich hier keine Unregelmäßigkeiten zu Ihrem Nachteil erkennen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

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Hallo Ingo,
das einzige was hier doppeltgemoppelt scheint, sind die Reinigungskosten der Heizung, das macht die Heizungsfirma normalerweise während der Wartung mit. Sie müssen sich die Rechnungen vorlegen lassen um zu sehen, ob das ein separates Unternehmen gemacht hat. In diesem Fall sind auch diese Kosten innerhalb der Heizkostenabrechnung, nach den Regeln der Heizkostenverordnung, umlagefähig.
Gruß
Weschdl

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Vielen Dank- gruß Ingo

Vielen Dank- gruß Ingo.

Wie schon gesagt, wenn, dann die Reinigung der Heizung, das passiert normalerweise während der Wartung.
Gruß

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Vielen Dank- wie sieht das mit den Abrechnungskosten eines externen Unternehmens aus?? Umlagefähig?? Sind immerhin pro Wohneinheit € 149.- !!! Gruß

Prinzipiell JA. Umlagefähig. Allerdings scheint mir das für das reine Abrechnen ein wenig hoch. Sind da evtl. Miet- oder Wartungsgebühren für Wasserzähler und/oder Heizkostenverteiler enthalten? Dann klingt das alles recht glaubhaft. Genaues könnte ich nur sagen, wenn ich die Abrechnung sehe.
Gruß
Weschdl

Vielen Dank- wie sieht das mit den Abrechnungskosten eines
externen Unternehmens aus?? Umlagefähig?? Sind immerhin pro
Wohneinheit € 149.- !!! Gruß

Hallo,
gib mir Deine E-Mail-Adresse und ich schicke es Dir als Anhang! gruß Ingo

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