Nebenkosten

Hallo,

hab mich zwar schon etwas im Archiv informiert aber irgendwie blicke ich für meinen speziellen Fall immer noch nicht durch.

Ich habe im Mai 2003 eine Nebenkostenabrechnung vom alten Vermieter bekommen. Abrechnungszeitraum von 01.01.01 - 15.09.01 (Tag des Auszugs).

Muss ich das nun zahlen oder nicht?

Danke für die Ratschläge :smile:

Hallo Sandro,

hab mich zwar schon etwas im Archiv informiert aber irgendwie
blicke ich für meinen speziellen Fall immer noch nicht durch.

Ich habe im Mai 2003 eine Nebenkostenabrechnung vom alten
Vermieter bekommen. Abrechnungszeitraum von 01.01.01 -
15.09.01 (Tag des Auszugs).

Muss ich das nun zahlen oder nicht?

Nein, Du musst nicht zahlen. Berufe Dich auf § 556 (3) BGB. …„Die Abrechnung ist dem dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“.

Die Abrechnung hätte also spätestens 2002 vorgelegt werden müssen. Es besteht keine Zahlungspflicht auf Deiner Seite.

Gruss Günter

vielen Dank :smile:

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