Nebenkosten

Liebe/-r Experte/-in,
Schönen guten tag.

Ich brauch mal eine Auskunft!

Wir wohne in ein 9 Stöckigen Hochhaus im Erdgeschoss und müssen obwohl wir nie den Aufzug benutzen über 150€ Aufzugwartung bezahlen

Ist das rechtens?

Liebe Grüße

Michael Andree

Hallo, guten Tag
Bitte sehen Sie erst im Mietvertrag nach ob da was steht vom Aufzug. Es muss im mietvertrag stehen.

Gruß a.g.

Hallo Herr Andree,

Die Betriebskostenverordnung sieht vor, dass die Fahrstuhlkosten zu den Betriebskosten gehören.

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat 2006 bestätigt, dass auch der Parterremieter an den Betriebskosten des Fahrstuhls zu beteiligen ist.

Per Vertrag kann davon abgewichen werden, aber das ist hier offenbar nicht der Fall. Also ist die Abrechnung grundsätzlich in Ordnung.
Sie sollten aber prüfen, ob der Vermieter für den Fahrstuhl einen „Vollwartungsvertrag“ abgeschlossen hat. Der würde auch Reparaturkosten beinhalten, die nicht umlegbar sind. In dem Fall dürften nur 50% der Vollwartungskosten umgelegt werden. Das ist von mehreren Gerichten bestätigt worden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Kurze Frage, noch kürzere Antwort: Leider JA!
Gruß Weschdl

ja, es gibt viele Urteile, das auch Paterre zahlen muss, auchwenn z.B. der Aufzug nicht mal in den Keller fährt. Da hilft nur, vorher in den Vertrag schauen!!! (vor Unterschrift)