Nebenkosten

Nebenkostenabrechnung Frist bei Auszug!!!???

Liebe Leute ich bin verwirrt:

Mein Problem:
Mietwohnung Auszug am

04.02.2011 (bezahlt bis 15.02.2011)

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung an mich übersendet werden?

Bis wann muss ich zahlen?

Mein damaliger Vermieter hat mir jetzt am

15.5.2013

die Nebenkostenabrechnung 2012 zugestellt (Wasser Heizung Betriebskosten Müllgebühren)

Die Heizkosten (Abrechnungszeitraum lt. der Firma Techem) war vom 1.6.2011 bis 31.5.2012 erstellt wurde diese Rechnung am 19.12.2012.

Über eine Information wäre ich Ihnen sehr verbunden da mein Vermieter von damals mir mit dem heutigen Tage eine Frist von 14 Tagen zur Überweisung gesetzt hat.

Danke
Marco

Ps. ich habe Ihm vor 2 Wochen schon einen Brief geschrieben wo ich mich darauf berufe dass er mir die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 4.2.2013 hätte zustellen müssen und ich nicht zahle.

Er beruft sich auf die Heizkostenabrechnung von Techem (Abrechnungszeitraum) und teilt mir mit dass hier das Jahr endet und er fristgerecht gehandelt hat und ich zahlen muss!!! Paragraph 556 abs. 3 satz 2 und bgb kein Fristversäumnis und nach höchstrichterlicher Auffassung hat ein zwischenzeitlicher Auszug keine Auswirkung auf die Abrechnungsfrist.

Die Nebenkosten, insbesondere die Heizkosten wurden nicht individuell berechnet sonder Summe der Mieter geteilt durch Verbrauch ist Endkosten.

Vielen Dank für die Antwort. Was eindeutig stichhaltiges wäre mir sehr hilfreich!!!

Daaaaaaaaaaaaaaanke

Hallo Tomtopper,

der Sachverhalt dürfte eindeutig sein:

  1. Die vorgelegte Abrechnung für den Zeitraum vom 1.6.2011 bis 31.5.2012 hat für Sie keine Bedeutung, da Sie in der abgerechneten Zeit nicht mehr Mieter waren (Mietende 15.2.2011).

  2. Nach Ende Ihrer Mietzeit konnte die dafür fällige Abrechnung bis zum 31.5.2012 (12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode) vorgelegt werden. Das ist offenbar nicht erfolgt.

Sie können also ganz beruhigt erneut schriftlich Widerspruch einlegen und dem Vermieter den Sachverhalt erläutern. Vor rechtlichen Schritten des Vermieters, die er ggf. androhen wird, müssen Sie sich nicht fürchten.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

1.6.2011 bis 31.5.2012 muss bis 31.5.2013 zugegangen sein. D.h. die Abrechung ist fristgerecht zugegangen (15 Tage vorher, 15.5.13 ist fristgerecht, auch wenn andere NK von 1.1.2011 bis 31.12.2012 wären!).

14 Tage danach ist zu zahlen, oder ein Mahnbescheid droht!!! (oder etwas weniger, wenn Fragen sind, die noch zu beantworten sind. Aber i.d.R. ist das meiste, was klar ist, zu bezahlen. Einen kleinen Einbehalt bei Unklarheiten ist ok.Aber Fragen mit Einschreiben oder Botenbrief zuschicken!!)

Bei z.B. 3000 Euro Heikosten und Verbrauch jeder (angenommen) 300 Einheiten und 10 Mieter sind das 300 Euro. Jeder zahlt seinen Verbrauch (natürlich wird nicht jeder 300 Einheiten haben, sondern unterschiedlich.

Aber warum schreiben Sie im den einen Brief?? Wenn die Frist vorbei wäre, dann können Sie eine Abrechung verlangen und wenn es Geld zurück gibt, dann muss er zahlen, aber Sie nicht nachzahlen. Sie haben ihn jetzt darauf aufmerksam gemacht.
Ihre Berechnung der Heizkosten verstehe ich nicht.

Liebe Leute ich bin verwirrt:

Mein Problem:
Mietwohnung Auszug am

04.02.2011 (bezahlt bis 15.02.2011)

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung an mich übersendet
werden?

Bis wann muss ich zahlen?

Mein damaliger Vermieter hat mir jetzt am

15.5.2013

die Nebenkostenabrechnung 2012 zugestellt (Wasser Heizung
Betriebskosten Müllgebühren)

Die Heizkosten (Abrechnungszeitraum lt. der Firma Techem) war
vom 1.6.2011 bis 31.5.2012 erstellt wurde diese Rechnung am
19.12.2012.

Über eine Information wäre ich Ihnen sehr verbunden da mein
Vermieter von damals mir mit dem heutigen Tage eine Frist von
14 Tagen zur Überweisung gesetzt hat.

Danke
Marco

Ps. ich habe Ihm vor 2 Wochen schon einen Brief geschrieben wo
ich mich darauf berufe dass er mir die Nebenkostenabrechnung
bis spätestens 4.2.2013 hätte zustellen müssen und ich nicht
zahle.

Er beruft sich auf die Heizkostenabrechnung von Techem
(Abrechnungszeitraum) und teilt mir mit dass hier das Jahr
endet und er fristgerecht gehandelt hat und ich zahlen muss!!!
Paragraph 556 abs. 3 satz 2 und bgb kein Fristversäumnis und
nach höchstrichterlicher Auffassung hat ein zwischenzeitlicher
Auszug keine Auswirkung auf die Abrechnungsfrist.

Die Nebenkosten, insbesondere die Heizkosten wurden nicht
individuell berechnet sonder Summe der Mieter geteilt durch
Verbrauch ist Endkosten.

Vielen Dank für die Antwort. Was eindeutig stichhaltiges wäre
mir sehr hilfreich!!!

Daaaaaaaaaaaaaaanke

Zu 1:
Stimmt.
Er hat, nach Beendigung des Abrechnungszeitraums, 1 Jahr Zeit um die Abr. zu erstellen und zuzustellen. Heißt in diesem Fall: 31.5.13
Die Abr. 13/14 kommt dann spätestens am 31.5.14
So lange muss man, auch wenn man ausgezogen ist, warten. Das ist höchstrichterlich entschieden.
Natürlich bezahlt man dann nur den Anteil des Nutzungszeitraumes.

Zu 2:
Die Firma Techem sollte die Heizkostenabrechnung normalerweise gem. HKVO(Heizkostenverordnung) erstellt haben. Dabei reicht es nicht, Summe der Mieter geteilt durch Verbrauch….bitte das noch mal prüfen. Da gibt es klare Regeln.

Hoffe, das ist stichhaltig genug.

Gruß Weschdl

Hallo! Um hier detailliert zu anwtworten, fehlen einige Informationen, wie z.B. wie war ihr Abrechnungszeitraum vorher. Eine Abrechnugsperiode muss 12 Monate umfassen, aber nicht zwingend 01.01 - 31.12.e.J., d.h. die TECHEMabrechnung läuft über 12 Monate und ist somit rechtlich korrekt, aber trift doch garnicht auf Ihren Zeitraum zu, wenn sie zum 15.02.11 ausgezogen sind.
L.G. Jihet