Nebenkostenabrechnung Frist bei Auszug!!!???
Liebe Leute ich bin verwirrt:
Mein Problem:
Mietwohnung Auszug am
04.02.2011 (bezahlt bis 15.02.2011)
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung an mich übersendet werden?
Bis wann muss ich zahlen?
Mein damaliger Vermieter hat mir jetzt am
15.5.2013
die Nebenkostenabrechnung 2012 zugestellt (Wasser Heizung Betriebskosten Müllgebühren)
Die Heizkosten (Abrechnungszeitraum lt. der Firma Techem) war vom 1.6.2011 bis 31.5.2012 erstellt wurde diese Rechnung am 19.12.2012.
Über eine Information wäre ich Ihnen sehr verbunden da mein Vermieter von damals mir mit dem heutigen Tage eine Frist von 14 Tagen zur Überweisung gesetzt hat.
Danke
Marco
Ps. ich habe Ihm vor 2 Wochen schon einen Brief geschrieben wo ich mich darauf berufe dass er mir die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 4.2.2013 hätte zustellen müssen und ich nicht zahle.
Er beruft sich auf die Heizkostenabrechnung von Techem (Abrechnungszeitraum) und teilt mir mit dass hier das Jahr endet und er fristgerecht gehandelt hat und ich zahlen muss!!! Paragraph 556 abs. 3 satz 2 und bgb kein Fristversäumnis und nach höchstrichterlicher Auffassung hat ein zwischenzeitlicher Auszug keine Auswirkung auf die Abrechnungsfrist.
Die Nebenkosten, insbesondere die Heizkosten wurden nicht individuell berechnet sonder Summe der Mieter geteilt durch Verbrauch ist Endkosten.
Vielen Dank für die Antwort. Was eindeutig stichhaltiges wäre mir sehr hilfreich!!!
Daaaaaaaaaaaaaaanke