Nebenkosten 100% wenn andere Mietpartei auszieht?

nehmen wir mal an es gibt folgenden Fall:

Da wohnen 2 Mietparteien unter einem Dach. Die eine Mietpartei zieht aus und der Vermieter möchte sodann das Haus verkaufen.

Im Haus sind digitale Zähler an den Heizungen und ein Wärmedienst wurde für 10 Jahre gemietet, bisher hat dieser 3 Jahre Nebenkosten erstellt.

Der Vermieter möchte nach dem Auszug der einen Mietpartei, dass die verbleibende Mietparte alle Nebenkosten trägt.

Problem:
1.) Heizung muss ja in der leerstehenden Whng. auch noch laufen damit diese nicht einfriert.

2.) Bisherige Verteilung Grund und Verteilkosten müsste von nun an eine Partei alles übernehmen obwohl die Heizung für diese ja überdimensioniert wäre !?

3.) Der Wärmedienst wurde bei Vertragsabschluss mit denen für 10 Jahre gemietet. Kann man diesen einfach trotzdem kündigen ?

Und nicht zuletzt: die verbleibende Partei möchte gar nicht dass der Wärmedienst gekündigt wird.

Was kann man in dieser Situation tun und auf was sollte man sonst noch so achten bezüglich Kostenänderung wenn man auf einmal als Mieter in einem Haus allein wohnt ?

Vielen Dank !

Im Prinzip muss man auf gar nichts achten. Für sämtliche Nebenkosten gilt der im Mietvertrag vereinbarte Schlüssel (sofern dieser gesetzeskonform ist), egal ob im Haus Wohnungen leer stehen oder nicht. Diese Schlüssel können nicht einseitig geändert werden. Für Heizkosten gilt zusätzlich: Wenn die Abrechnung der Heizkosten vereibart ist, müssen die Kosten zwingend zu mindestens 30 % nach Wohn- oder Heizfläche und zu mindestens 50 % nach Verbrauch verteilt werden…

Im beschriebenen Fall muss der Vermieter also in jedem Fall die Grundkosten nach Wohnfläche verteilt und die Verbrauchskosten, die im Leerstand anfallen, übernehmen, sofern die Umlage vertraglich vereinbart ist, alles andere wäre gesetzwidrig…

Bei Leerstand trägt der Vermieter die Nebenkosten. Bei personenabhängigen Kosten mit 1 Person. Bei Heizkostenverordnung gemäß der anzuwendenden Verordnung + Verbrauchsanteil.

vnA