Nebenkosten 2002

Hallo,

wieder mal das leidige Thema Nebenkosten.

Ich zieh zum 30.11.2003 aus und habe trotz mehrmaliger Aufforderung noch keine Nebenkostenabrechnung für 2002. Mir ist klar, dass ihre Ansprüche 31.12.2003 verjähren, nur wurde nach der letzten Abrechnung die Nebenkosten erhöht - wie soll ich feststellen ob ich was zurück bekomme, wenn ich kein Abrechnung bekomme?
Nur von meiner Vermitterin die folgende Aussage: Nach der letzt Nebenkostenabrechung hat es Ärger mit der Firma gegeben die die Abrechnung erstellt hat, und die Firma hätte dann alle Unterlagen vernichtet - damit muß sie erst mal sehen wie sie das macht.

Das ist ja wohl nicht mein Problem.

Sie meinte jetzt sie legt die Ölkosten einfach um - wie das funktionieren soll weis ich nicht, da in den Haus noch die Eltern der Vermittern wohnen und Ihre Apotheke mit mehren Angestellten und Nachdienstzimmer ist.
Muß ich mich damit zufrieden geben - ich habe an den Heizungen aber so Röhrchen hängen?

Warm und Kaltwasserzähler habe ich eigene - nur sind die das letzte mal Miete 2001 abgelesen worden - d.h. ich weiss leider nicht was zum 1.1.2002 draufstand und für davor - brauch ich doch nicht mehr zu zahlen - oder?

Müll und Kabelfernsehen denke ich kann man schon abrechnen.

Strom habe ich zum Glück direkt abgerechnt.

Was wird jetzt mit meinen schon getätigten Abschlagszahlung?

Vielen Dank und Gruß Ivonne

Hallo,

ich versuche mal, chronologisch Deine Fragen abzuarbeiten, bin allerdings kein Rechtsanwalt, Hausverwalter o. ä.:

Ich zieh zum 30.11.2003 aus und habe trotz mehrmaliger
Aufforderung noch keine Nebenkostenabrechnung für 2002. Mir
ist klar, dass ihre Ansprüche 31.12.2003 verjähren

Ab 1.1.04 ist lediglich der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung verjährt. Ein eventueller Rückzahlungsanspruch von Deiner Seite bleibt auch darüberhinaus bestehen (allg. Verjährungsfrist 4 ??? Jahre).

Warm und Kaltwasserzähler habe ich eigene - nur sind die das
letzte mal Miete 2001 abgelesen worden - d.h. ich weiss leider
nicht was zum 1.1.2002 draufstand und für davor - brauch ich
doch nicht mehr zu zahlen - oder?

Vermutlich hast Du für 2001 eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Also müsste die Differenz bis zum Auszugsdatum ermittelbar sein.

Fertige bei Auszug unbedingt ein Übergabeprotokoll an, in der dann auch die Wasserzählerstände stehen. Unterschriften beider Parteien nicht vergessen!

Wenn nicht zeitnah von der Ablesefirma die Verdunstungsröhrchen abgelesen werden (Kosten für eine Zwischenablesung musst Du selbst übernehmen), wird folgendermaßen abgerechnet: Mit der turnusmäßigen Ablesung wird der Heizwärmeverbrauch der Wohnung für den gesamten Zeitraum festgestellt (ein Teil nutzungsabhängig, ein Teil nach einer festen Quote, meistens m²). Der nutzungsabhängige Teil wird den Mietparteien (dieser Wohnung) entsprechend ihrer Nutzungsdauer berechnet; wobei die Monate unterschiedlich stark gewichtet werden (Wintermonate erheblich höher als Sommermonate).

Was wird jetzt mit meinen schon getätigten Abschlagszahlung?

Die kann und muß der Vermieter gegenrechnen - wie auch immer (und Du kannst es dann überprüfen).

Vielen Dank und Gruß Ivonne

Gruß vom Wolf

Hallo Ivonne,

Ich zieh zum 30.11.2003 aus und habe trotz mehrmaliger
Aufforderung noch keine Nebenkostenabrechnung für 2002. Mir
ist klar, dass ihre Ansprüche 31.12.2003 verjähren,

Irrtum, so einfach ist das nun auch wieder nicht. Endet nämlich die Abrechnung mit dem Kalenderjahr, kann die Verjährung nicht ab 01.01.2003 in Kraft treten, weil zu diesem Termin keine Abrechnung erstellt werden kann. Also ist frühestens zum 31.12.2004 hier eine Verjährung vorhanden.

nur wurde

nach der letzten Abrechnung die Nebenkosten erhöht - wie soll
ich feststellen ob ich was zurück bekomme, wenn ich kein
Abrechnung bekomme?
Nur von meiner Vermitterin die folgende Aussage: Nach der
letzt Nebenkostenabrechung hat es Ärger mit der Firma gegeben
die die Abrechnung erstellt hat, und die Firma hätte dann alle
Unterlagen vernichtet - damit muß sie erst mal sehen wie sie
das macht.

Diese Aussage ist mit Sicherheit falsch. Wenn die Firma die letzte Abrechnung und die Unterlagen vernichtet hätte, wären zumindest die aus den Jahren zuvor vorhanden. Eine Abrechnungsfirma vernichtet keine Unterlagen. Das habe ich seit mehr als acht Jahren Praxis noch nie erlebt. Sicher weisst Du, welche Firma bei Dir die Heizung abliest. Du bist zwar nicht Ansprechspartner, aber es funktioniert in solchen Fällen meist.

Du schreibst an diese Firma, forderst Sie auf, Du gibts dabei die Höhe der Vorauszahlungen an, verlnagts dass Dir diese Vorauszahlungen für die Liegenschaft ( Grundstücke, Strasss, Hausnr., zu erstatten sind im Rahmen von Schadenersatz da nach Auskunft Deiner Vermieterin ( Name, Anschrift) sie ( die Firma, die Du anschreibst) die Unterlagen zur Abrechnung vernichtet haben.

Diese Firma wird Dir mitteilen, da bin ich heute schon sicher, dass die Abrechnungen erstellt sind oder, dass die Vermietrin bis heute ihre Rechnungen der Firma nicht beglichen hat und vorher keine Abechnung erfolgt. Melde Dich bitte sobald Du Antwort hast.

Das ist ja wohl nicht mein Problem.

Sie meinte jetzt sie legt die Ölkosten einfach um - wie das
funktionieren soll weis ich nicht, da in den Haus noch die
Eltern der Vermittern wohnen und Ihre Apotheke mit mehren
Angestellten und Nachdienstzimmer ist.

Nicht akzeptieren, dass nach der Wohnfläche umgelegt wird, wenn Gewerbe im Haus ist. Keinen Abrechnungsmodus akzeptieren. Wenn die Abreccnung vorliegt bin ich bereit Dir diese zu prüfen.

Muß ich mich damit zufrieden geben - ich habe an den Heizungen
aber so Röhrchen hängen?

Eben, warum sie dann nicht weiss, wie abgerechnet werden soll, zweifle ich an. Da geht auch nichts bei den Firmen unter. Ausserdem werden die Daten elktronisch aufbereitet und sind auch später noch abrufbar. In solchen Fälle sind es meist höchst problematische Vermieter, die sich in keiner Weise bewusst sind, dass solche Methoden unter „Abrechnungsbetrug“ fallen können.

Warm und Kaltwasserzähler habe ich eigene - nur sind die das
letzte mal Miete 2001 abgelesen worden - d.h. ich weiss leider
nicht was zum 1.1.2002 draufstand und für davor - brauch ich
doch nicht mehr zu zahlen - oder?

2001 ( neues Recht )ist verjährt. 2000 und 1999 sind es nicht ( altes Recht)

Müll und Kabelfernsehen denke ich kann man schon abrechnen.

Strom habe ich zum Glück direkt abgerechnt.

Was wird jetzt mit meinen schon getätigten Abschlagszahlung?

Schriftlich nun die Abrechnung seit Mietvertragsbeginn - seit der letzten vorliegenden Abrechnung verlangen. Termin setzen. Wird der Termin nicht eingehalten, musst Du notfalls einen Anwalt einsetzen.

Noch ein Tipp. Du solltest mit dieser Vermieterin nach Möglichkeit nicht mehr alleine reden. Nimm zur Übergabe der Wohnung jemand mit, der sich in Übergaben auskennt, zumindest Zeuge sein kann. Wahrscheinlich bestehen Guthaben aus den Vorauszahlungen und es wird versucht werden, eine Nichtabrechnung zu erreichen, um angebliche Gegenforderungen auszugleichen. Unterschreibe nichts, wenn da steht „dass alle gegenseitigen Forderungen gegeneinander aufgehoben werden“.

Gruss Günter

Diese Firma wird Dir mitteilen, da bin ich heute schon sicher,
dass die Abrechnungen erstellt sind oder, dass die Vermietrin
bis heute ihre Rechnungen der Firma nicht beglichen hat und
vorher keine Abechnung erfolgt.

Hallo Günter,
Man merkt, daß Du auch schon das ein oder andere erlebt hast… :smile:
Jens

Hallo Ivonne,

Ich zieh zum 30.11.2003 aus und habe trotz mehrmaliger
Aufforderung noch keine Nebenkostenabrechnung für 2002. Mir
ist klar, dass ihre Ansprüche 31.12.2003 verjähren,

Irrtum, so einfach ist das nun auch wieder nicht. Endet
nämlich die Abrechnung mit dem Kalenderjahr, kann die
Verjährung nicht ab 01.01.2003 in Kraft treten, weil zu diesem
Termin keine Abrechnung erstellt werden kann. Also ist
frühestens zum 31.12.2004 hier eine Verjährung vorhanden.

Das verstehe ich nicht ganz. Der Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2002 ist doch 31.12.2003 verjährt - oder warum nicht? Der Anspruch für dieses Jahr 2003 bleibt bestehen bis Ende nächsten Jahres.

nur wurde

nach der letzten Abrechnung die Nebenkosten erhöht - wie soll
ich feststellen ob ich was zurück bekomme, wenn ich kein
Abrechnung bekomme?
Nur von meiner Vermitterin die folgende Aussage: Nach der
letzt Nebenkostenabrechung hat es Ärger mit der Firma gegeben
die die Abrechnung erstellt hat, und die Firma hätte dann alle
Unterlagen vernichtet - damit muß sie erst mal sehen wie sie
das macht.

Diese Aussage ist mit Sicherheit falsch. Wenn die Firma die
letzte Abrechnung und die Unterlagen vernichtet hätte, wären
zumindest die aus den Jahren zuvor vorhanden. Eine
Abrechnungsfirma vernichtet keine Unterlagen. Das habe ich
seit mehr als acht Jahren Praxis noch nie erlebt. Sicher
weisst Du, welche Firma bei Dir die Heizung abliest. Du bist
zwar nicht Ansprechspartner, aber es funktioniert in solchen
Fällen meist.

Heizungen wurden seit Mitte 2001 nicht mehr abgelesen. Und wer die Nebenkostenabrechnungen erstellt hat weis ich nicht - ich habe sie immer auf neutralen Papier ohne jede Anschrift bekommen.
Aber vielleicht komme ich bei der Heizungsablese Firma weiter, auf die Idee bin ich noch nicht gekommen.

Du schreibst an diese Firma, forderst Sie auf, Du gibts dabei
die Höhe der Vorauszahlungen an, verlnagts dass Dir diese
Vorauszahlungen für die Liegenschaft ( Grundstücke, Strasss,
Hausnr., zu erstatten sind im Rahmen von Schadenersatz da nach
Auskunft Deiner Vermieterin ( Name, Anschrift) sie ( die
Firma, die Du anschreibst) die Unterlagen zur Abrechnung
vernichtet haben.

Diese Firma wird Dir mitteilen, da bin ich heute schon sicher,
dass die Abrechnungen erstellt sind oder, dass die Vermietrin
bis heute ihre Rechnungen der Firma nicht beglichen hat und
vorher keine Abechnung erfolgt. Melde Dich bitte sobald Du
Antwort hast.

Das ist ja wohl nicht mein Problem.

Sie meinte jetzt sie legt die Ölkosten einfach um - wie das
funktionieren soll weis ich nicht, da in den Haus noch die
Eltern der Vermittern wohnen und Ihre Apotheke mit mehren
Angestellten und Nachdienstzimmer ist.

Nicht akzeptieren, dass nach der Wohnfläche umgelegt wird,
wenn Gewerbe im Haus ist. Keinen Abrechnungsmodus akzeptieren.
Wenn die Abreccnung vorliegt bin ich bereit Dir diese zu
prüfen.

Muß ich mich damit zufrieden geben - ich habe an den Heizungen
aber so Röhrchen hängen?

Eben, warum sie dann nicht weiss, wie abgerechnet werden soll,
zweifle ich an. Da geht auch nichts bei den Firmen unter.
Ausserdem werden die Daten elktronisch aufbereitet und sind
auch später noch abrufbar. In solchen Fälle sind es meist
höchst problematische Vermieter, die sich in keiner Weise
bewusst sind, dass solche Methoden unter „Abrechnungsbetrug“
fallen können.

Warm und Kaltwasserzähler habe ich eigene - nur sind die das
letzte mal Miete 2001 abgelesen worden - d.h. ich weiss leider
nicht was zum 1.1.2002 draufstand und für davor - brauch ich
doch nicht mehr zu zahlen - oder?

2001 ( neues Recht )ist verjährt. 2000 und 1999 sind es nicht
( altes Recht)

Müll und Kabelfernsehen denke ich kann man schon abrechnen.

Strom habe ich zum Glück direkt abgerechnt.

Was wird jetzt mit meinen schon getätigten Abschlagszahlung?

Schriftlich nun die Abrechnung seit Mietvertragsbeginn - seit
der letzten vorliegenden Abrechnung verlangen. Termin setzen.
Wird der Termin nicht eingehalten, musst Du notfalls einen
Anwalt einsetzen.

Noch ein Tipp. Du solltest mit dieser Vermieterin nach
Möglichkeit nicht mehr alleine reden. Nimm zur Übergabe der
Wohnung jemand mit, der sich in Übergaben auskennt, zumindest
Zeuge sein kann. Wahrscheinlich bestehen Guthaben aus den
Vorauszahlungen und es wird versucht werden, eine
Nichtabrechnung zu erreichen, um angebliche Gegenforderungen
auszugleichen. Unterschreibe nichts, wenn da steht „dass alle
gegenseitigen Forderungen gegeneinander aufgehoben werden“.

Gruss Günter

Hallo Ivonne,

Ich zieh zum 30.11.2003 aus und habe trotz mehrmaliger
Aufforderung noch keine Nebenkostenabrechnung für 2002. Mir
ist klar, dass ihre Ansprüche 31.12.2003 verjähren,

Irrtum, so einfach ist das nun auch wieder nicht. Endet
nämlich die Abrechnung mit dem Kalenderjahr, kann die
Verjährung nicht ab 01.01.2003 in Kraft treten, weil zu diesem
Termin keine Abrechnung erstellt werden kann. Also ist
frühestens zum 31.12.2004 hier eine Verjährung vorhanden.

Das verstehe ich nicht ganz. Der Zeitraum 1.1.2002 bis
31.12.2002 ist doch 31.12.2003 verjährt - oder warum nicht?
Der Anspruch für dieses Jahr 2003 bleibt bestehen bis Ende
nächsten Jahres.

Sorry, Du hast recht. Ich habe mich vergaloppiert. Klar 2002 verjährt am 31.12.2003an Nachforderungen des Vermieters. Guthaben verjähren jedoch nicht, sie müssen erstattet werden.

Gruss Günter