Nebenkosten 70% höher als erwartet

Hallo,

ein Mieter findet mithilfe eines Maklers mitte des Jahres 2006 eine Wohnung in der Innenstadt einer mittelgroßen (ca 150k Einwohner) Stadt in Hessen, im Mietvertrag werden 60euro Vorrauszahlung für Heizkosten und 60euro Vorrauszahlung für Nebenkosten schriftlich festgehalten.
Mit der ersten Nebenkosten Abbrechnung (für das restliche Jahr 2006) stellt sich nun aber heraus dass die Nebenkosten bei 105euro liegen.

Dies müsste ja quasi bedeuten dass vom Zeitpunkt der letzten Nebenkostenabrechnung vor dem Abschluß des Mietvertrages bis zur neuen Abbrechnung sich die Kosten um 70% erhöht haben. Oder der Mietvertrag wurde unter zweifelhaften Angaben abgeschlossen, denn wenn der Vermieter gewusst hatte das sich die Nebenkosten um 100euro bewegen, kann er dann einfach so 60euro in den Mietvertrag schreiben und dann später eine große Nachzahlung verlangen? (+Aufstockung des Vorrauszahlung auf 90euro anstatt 60euro)
Vielen Dank im vorraus :smile:

Gruß Martin

Oder der Mietvertrag wurde unter zweifelhaften Angaben
abgeschlossen, denn wenn der Vermieter gewusst hatte das sich
die Nebenkosten um 100euro bewegen, kann er dann einfach so
60euro in den Mietvertrag schreiben und dann später eine große
Nachzahlung verlangen? (+Aufstockung des Vorrauszahlung auf
90euro anstatt 60euro)
Vielen Dank im vorraus :smile:

Gruß Martin

Hallo

es soll wohl Vermieter geben, die die Heiz- und Nebenkosten „gering“ halten…eigentlich muss ein Vermieter jedoch wissen wie hoch diese sind und dies auch im Vertrag so festhalten.

Kann natürlich auch mal sein, dass ein unerfahrener Vermieter die Abgaben schätzt, was eigentlich nicht sein kann, da man ja die Abgaben schwarz auf weiß vor liegen hat.

Kann natürlich auch mal sein, dass Stadt/Gemeinde die Gebühren kräftig erhöht.

Man sollte vielleicht mal Nachbarn befragen wie hoch deren Kosten sind.

Rechtens ist es jedoch nicht wenn ein VM geringe NK angibt und weiß, dass diese normalerweise höher sind.

Hallo!

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung ausgeführt, dass eine zu gering vereinbarte Nebenkostenpauschale den Mieter nicht grundsätzlich vor deutlich höheren Nachzahlungen schütze. Dies sei nur dann der Fall, wenn der Vermieter die Nebenkosten vor Abschluss des Vertrages absichtlich zu niedrig angesetzt habe, um den Mieter zu täuschen, oder der Vermieter dem Mieter ausdrücklich versichert habe, dass die Höhe der Pauschale angemessen sei. In diesen Fällen brauche der Mieter keine Nachzahlung auf die Betreibskosten zu leisten.

Gruß, Franz

Hallo,

könnte es sein, dass der Vormieter ein besonders sparsamer Mensch war und die Nebenkosten praktisch in einem gewissen Zeitrahmen schrumpften? Wenn man immer Rückzahlungen hat, kann der VM mit der Höhe der Abschlagszahlung runtergehen, ebenso wie umgekehrt.

So ging es mir mal als ich eine Wohnung übernahm von einem vormals sehr „geizigen“ Vormieter innerhalb kurzer Zeit (2 jahre vielleicht)zahlte ich das Doppelte.

60euro in den Mietvertrag schreiben und dann später eine große
Nachzahlung verlangen? (+Aufstockung des Vorrauszahlung auf
90euro anstatt 60euro)

Ob es einen Unterschied macht, wenn der genaue Betrag im Mietvertrag steht kann nich Dir so nicht sagen, aber grundsätzlich kann der VM die monatliche Abschlagszahlung der Nebenkosten durchaus erhöhen, das verringert nicht zuletzt auch die Höhe der evtl. Nachzahlung des Mieters…und der VM streckt ja die Nebenkosten für die Mieter vor.

Hatte der Mieter denn Einblick in die genauen Verbrauchsdaten?

Hier noch etwas zu dem Thema:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/in…

Gruß
Maja

Hallo Martin!

Wenn man sich mit der Abrechnung unsicher ist, hat man grundsätzlich das Recht sämtliche Rechnungskopien zu bekommen oder zumindest Einsicht haben zu können. Ich würde diese einfach schriftlich beim Vermieter beantragen. Scheut sich dieser die Rechnungen offen zu legen, dann kann man zum Mieterbund geben. Die haben eigentlich in jeder größeren Stadt einen Sitz. Der Mieterbund besteht aus Juristen, die dich beraten können und für 4 Euro ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen können. Das macht einen ganz anderen Eindruck bei dem VM und der muss spuren. Einen möglichen Rechtsstreit bezahlt der Mieterbund auch. Die Kosten für den Beitritt beläufen sich auf 60-70 Euro pro Jahr. Dafür kannst du dich jederzeit in sämtlichen Mietfragen beraten lassen. Ein sehr geringer Betrag, wenn man bedenkt wieviel ein Anwalt allein für eine einzige Beratung nimmt.
So hast due s schwarz auf weiß, ob der VM in die eigene Tasche steckt oder die NK wirklich so hoch geworden sind.

Hoffe, ich konnte helfen

Hallo,

vielen Dank schonmal für die schnelle Hilfe. Das mit den Rechnungen anfordern ist ein guter Tip, ebenfalls die Nachbarn fragen halte ich für sinnvoll. Mieter Bund käme dann als nächster Schritt.

Wenn nun der Mieter bei den Heizkosten enorm gespart hat und nur 25% der vorrausgezahlten Heizkosten verbraucht hat, kann er dann beantragen das die Vorrauszahlung für die Heizkosten gesenkt wird?

Gruß Martin

Wenn nun der Mieter bei den Heizkosten enorm gespart hat und
nur 25% der vorrausgezahlten Heizkosten verbraucht hat, kann
er dann beantragen das die Vorrauszahlung für die Heizkosten
gesenkt wird?

Gruß Martin

Klar kann er das, wenn der VM einverstanden ist.

Klar kann er das, wenn der VM einverstanden ist.

Wie meinst du das ???
Grüße
BW

Würde mich auch mal interessieren
bei uns war das auch so, 100€ für alles und dann waren es 140E,
dabei sind wir 2 Personen und die waren 4

Nun sind ja auch die Strom/Wasser/Heiz-kosten dermaßen gestiegen , was anhand der Rechnungen nachvollziehbar wurde.
Wir haben die Vorauszahlung selbst erhöht,damit bei der nächsten Abrechnung keine 560€ Nachzahlung mehr kommt.
Also Strom zahlt ihr ja extra, was bleibt ist Heizkosten/Warmwasser/Kaltwasser/Abwasser/Allgemeinstrom/Hausmeister sofern da ect.
Mann-Frau muß da einfach die erhöhungen der Preise mit ein beziehen.
Dafür kann der Vermieter nix, ich werde mit meinem mal über Stromanbieter-wechsel reden.

Alles Liebe Petra

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§ 556 Abs. 2 Satz 2 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html) bestimmt, dass Vorauszahlungen für die Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden dürfen, d.h. die Vorauszahlungen müssen sich an den zu erwartenden Betriebskosten ausrichten.

§ 560 Abs. 4 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html) bestimmt, dass jede Vertragspartei nach einer Betriebskostenabrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung der Vorauszahlungen für die Betriebskosten auf eine angemessene Höhe vornehmen kann, d.h. der Mieter kann dem Vermieter schriftlich mitteilen, in welcher angemessenen Höhe er künftig Vorauszahlungen für Nebenkosten leisten wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

könnte es sein, dass der Vormieter ein besonders sparsamer
Mensch war und die Nebenkosten praktisch in einem gewissen
Zeitrahmen schrumpften? Wenn man immer Rückzahlungen hat, kann
der VM mit der Höhe der Abschlagszahlung runtergehen, ebenso
wie umgekehrt.

So ging es mir mal als ich eine Wohnung übernahm von einem
vormals sehr „geizigen“ Vormieter innerhalb kurzer Zeit (2
jahre vielleicht)zahlte ich das Doppelte.

Hallo!

Der muss ja noch nicht mal besonders geizig gewesen sein: Wenn ein Mieter z.B. als Bergmann arbeitet, wird der zuhause kaum duschen oder baden. Genauso ist es mit aktiven Sportlern, die immer nach dem Sport im Clubhaus duschen.

Wer keine Waschmaschine hat, lässt woanders waschen, wer hohen Blutdruck hat, friert wenig und heizt kaum. Wer lieber ausgeht, anstatt zuhause zu sitzen, muss auch wenig heizen.

Wenn man im Restaurant oder in einer Kantine isst, muss man kaum Geschirr spülen. Und auch wer richtig lüftet, spart Energie.

Und dann kommt ein neuer Mieter, der täglich zuhause duscht, kocht, spült, wäscht, die Fenster auf Kipp stellt usw. und wundert sich über höhere Nebenkosten. Dafür kann der Vermieter nichts, er hat den alten Mietern nicht nachspioniert und wird das mit den neuen auch nicht tun.

Es ist einfach so: Wer mehr verbraucht, muss auch mehr zahlen. Abgesehen davon sind viele Energiepreise gerade erst deutlich gestiegen. Das war vielleicht bei Vertragsabschluss noch gar nicht in dem Maße absehbar.

Viele Grüße

Anne

1 Like

nun rechnet der mieter die kosten durch und findet heraus das er für seinen 2 personen haushalt mit 55qm 33euro müllgebühren pro monat zahlt, ist das nicht ein bisschen viel?
er wird natürlich den vermieter kontaktieren aber hätte natürlich gerne schonmal eine ahnung ob das so üblich ist oder doch etwas hoch.

der mieter hat sich bei der stadt informiert und die gebühren sind wohl wirklich so hoch da der vermieter veranlasst hat das die 1,1cbm tonne 3 mal die woche abgeholt wird.

dem mieter ist aber aufgefallen das die tonne oft nur halb voll abgeholt wird, kann er beantragen das die tonne nur noch 2 mal abgeholt wird?

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