Nach welchem Schlüssel werden die Abfallgebühren in der Abrechnung umgesetzt, wenn Ermäßigungen seitens der Abfallwirtschaft gegeben werden ?
Wie verhält es sich in dem Falle, wenn die Personenanzahl auf der Abrechung sich nicht mit den Tatsächlich im Objekt lebenden Personen deckt ?
Zusätzlich will der Vermieter zur Nachvollziehung der Abrechnung mir nicht die Personenanzahl je Mieteinheit benennen ( beruft sich auf den Datenschutz ).
Hallo Andy742000,
der Vermieter ist verplichtet, die Abrechnung nachvollziehbar für den Mieter zu gestalten. Dazu gehört auch die Anzahl der Personen, wenn danach abgerechnet wird, dem Mieter hierzu Einblick zu gewähren, damit der es nachprüfen kann.
Der Schlüssel für die Abfallgebühren muss aus dem Mietvertrag hervorgehen. Falls nicht, dann sollte man sich an der letzten Abrechnung orientieren.
Auf alle Fälle gehören Belastungen wie Gutschriften in dem Abrechnungsjahr dazu und sind zu berücksichtigen.
Hallo, wenn im Mietvertrag für die Position Müllgebühren die Personenzahl als Umlageschlüssel vereinbart wurde, Muss der Vermieter in der Abrechnung auch die Anzahl pro Mietbereich auflisten, anderfalls ist für Sie die Abrechnung doch nicht rechnerisch nachvollziehbar. Die Anzahl der Personen verstößt doch nicht gegen den Datenschutz, er brach da doch keine Namen benennen.
Personen bezogene Abrechnungen sind mir unbekannt.
Normalerweise werden Mülltonnen (und ggf. Sperrmüllabholung) über die Quadratmeter umgelegt.
Die Grundgebühr war ursprünglicherweise als „haushaltsbezogen“ eingeführt worden. Wird mittlerweile aber überwiegend auch über die Quadratmeter umgelegt.
Welch Umlageschlüssel der Vermieter auch immer anwendet: er muss offen gelegt werden.
Bei uns in Sachsen werden in einigen Gemeinden die Abfallgrundgebühren auf Basis einer Vereinbarung der Städte und Gemeinden mit dem Abfallzweckverband berechnet. Das heist im Einzelnen das Pro Erwachsene Person die in der Wohneinheit gemeldet ist ( nach Angaben des Einwohnermeldeamtes ) mit je 1em Berechnungspunkt belegt. Das selbe gilt für alle Kinder über dem 12. Lebensjahr. Ab dem 5. Kind sind diese von den Abfallwirtschaftgrundgebühren befreit. Ebenso von der Berechnung über den Personenschlüssel für die real abgeführte Müllmenge.
Ich sehe darin eine gewisse Gerechtigkeit. Mehr Personen pro Haushalt um so mehr Müll wird ja auch verursacht. Wohnfläche alleine verursacht ja keinen Müll !
Leider Tritt hier aber eine Differnz auf, dass die dem Einwohnermeldeamt vorliegenden Unterlagen, die der Abfallwirtschaft weitergegeben werden ( im Rahmen der Datenschutzbestimmungen ) nicht mit dem Tatsächlich in den einzelnen Wohneinheiten lebenden Personen übereinstimmt.
Daher nun die Frage, wie , bzw wem kann ich Anzeigen das hier ein Betrugsfall vorliegt ?