Nebenkosten: ablesen der Heizung

Guten Morgen!

In reichlich 2 Wochen ist das Jahr vorbei und mein Vermieter war noch nicht da um die Heizung abzulesen für die Abrechnung von 2010!!! Im Frühjahr hat er einen mündlich vereinbarten Termin einfach verstreichen lassen und Anfang des Monats nochmal. Dieses WOchende fahre ich weg und nach Weihnachten bis zum neuen Jahr bin ich auch nicht da. Die Wasseruhr muss wohl schon im Frühjahr abgelesen wurden sein, da war ich aber nicht zu gegen, sondern hab es nur im Nachginein erfahren. Nun würde ich gerne ein bisschen was dazu wissen:
Habe ich das Recht anwesend zu sein, wenn zB die Wasseruhr im Keller abgelesen wird, oder muss ich dem dann einfach vertrauen?

Muss ich den Vermieter jetzt drauf hinweisen, dass meine Heizung noch nicht abgelesen wurde, oder ist das sein Problem?

Muss ich erlauben, dass meine Eltern d Vermieter in meiner Abwesenheit kurzfristig zum Ablesen in meine Wohnung lassen, wenn es ihm doch noch einfällt?

An den beiden Terminen war ich ja da und habe gewartet und kein Mensch kam!

Danke für eure Hilfe!

Schöne Weihnachtszeit!

Isare

wenn es um BKA10 geht, hat der Vermieter nur bis 31.12.11 zeit sie zu erteilen, danach ist er mit nachforderungen ausgeschlossen und du kannst deine kompletten 2010ner-vorauszahlungen zurück verlangen. wenn du zeugen hast, dass du vergebens gewartet hast, reicht es. auf den tag genau muss nicht abgelesen werden, es passt schon wenn zw. 15.12. und 15.1. abgelesen wird. wenn du bei ablesungen anwesend sein willst, sollte es keinen rechtsgrund geben es dir zu versagen.

Hallo Isare,

prinzipiell bist Du als Mieterin verpflichtet, den Ablesedienst, nach vorheriger Ankündigung, in die Räume zu lassen. Du musst keinen Falls den Eigentümer rein lassen. Wenn Du zum Ablesezeitpunkt nicht zugegen sein kannst, solltest Du dafür sorgen, dass eine Person Deines Vertrauens dies übernimmt.
Zur Abrechnung 2010: Wenn der Abrechnungszeitraum der 31.12. ist, dann hat Dein Vermieter noch genau bis dahin Zeit, die Abrechnung 2010 er- und zuzustellen.
Sollten bei allen anderen Nutzern des Hauses abgelesen worden sein, dann wird Dein Verbrauch nach Regeln der Heizkostenverordnung eingeschätzt. Dagegen kannst Du Dich nicht wehren.
Wenn bei mehr als 25% der Nutzerschaft (und das bezieht sich auf die Fläche) nicht abgelesen wurde, Ende 2010, dann muss die ganze Liegenschaft über Fläche abgerechnet werden.
All dies regelt die Heizkostenverordnung.
Wenn Dein Vermieter keinen Messdienstleister mit der Abrechnung beauftragt, solltest Du mit der Abrechnung ruhig mal zum Mieterbund, oder einer anderen Verbraucherorganisation gehen.

Gute Zeit
Weschdl

Hallo,
meinen Sie wirklich die Abrechnung für 2010??? Dafür kann er ja jetzt nicht mehr ablesen. Vermutlich geht es um die Abrechnung für 2011.
Selbstverständlich haben Sie das Recht, bei der Ablesung dabei zu sein; Sie können natürlich auch vertrauen.
Um jedem Streit aus dem Weg zu gehen, sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich (wichtig!!) darauf aufmerksam machen, dass er zwei vereinbarte Termine nicht wahrgenommen hat, und dass Sie nun nur wie folgt zur Verfügung stehen können …
Oder Sie benennen eine Person Ihres Vertrauens, bei der Sie den Schlüssel hinterlassen; dieses dann dem Vermieter mitteilen.
Alternative: Sie lesen selbst ab und teilen die Werte Ihrem Vermieter mit.

Grüße, Zita

danke!

Und ja, es geht um 2010, angeblich ist der verbrauch von vorjahr auf den Heizkörpern gespeichert.

Aber so wie ich eine vorherige Antwort verstanden habe, dann muss wohl nicht zwingend abgelesen werden, sondern der Gesamtverbrauch auf d einzelnen Wohnflächen verteilt werden.

Zum ablesen des Wassers wollte ich einfach gerbe noch wissen, ob d vermieter das einfach ablesen kann und mir das sagt, dass er düs schon vor einigen Wochen abgelesen hat, ohne mich vorher darüber zu informieren und mir d Möglichkeit dabei zu sein nicht eingeräumt wurde ( oh weh, schwer verständlicher Satz) .

Danke!

Hallo,
doch! Die Heizungswerte müssen abgelesen werden, das ist vorgeschrieben. Und die Kosten dürfen auch nicht auf die qm Wohnfläche verteilt werden, lediglich zu 30%!!! 70% der Kosten sind nach Verbrauch abzurechnen, d.h. nach den abgelesenen Werten, auch das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.

Die Ablesung des Wasserverbrauchs durch den Vermieter ohne vorherige Ankündigung ist zwar rechtens, aber natürlich nicht sehr „fein“. Sie können trotzdem Kontrolle ausüben, indem Sie selbst ab und zu, z.B. alle drei Monate, Ihren Wasserverbrauch ablesen und aufschreiben. So können Sie sicher sein, dass Ihnen keine „Phantasiewerte“ berechnet werden.
Die Abrechnung der Betriebskosten für 2010 muss Ihnen im übrigen in korrekter Form spätestens am 31.12.2011 vorliegen, ansonsten wäre sie verjährt.
Das würde bedeuten, Sie müßten nichts nachzahlen bzw. bekämen keine Rückzahlung.
Dies nur unter der Voraussetzung, Sie zahlen monatlichen einen Abschlag auf die Betriebskosten, sonst nicht!
Gruß, Zita

Hallo,

im eigenen Interesse würde ich den Vermieter schon noch einmal darauf ansprechen, dass die Ablesung 2010 nicht erfolgt ist, damit Sie Schätzwerte umgehen. Vorstellen kann ich mir jedoch nicht, dass für 2010 noch keine Werte vorhanden sind, denn die ABRECHNUNGSFRIST für 2010 endet am 31.12.2011 !!!.
(wenn es immer vom 01.01.-31.12.d.lfd.Jahres ist)
Sie müßten demzufolge die Abrechnung in den nächsten 2 Wochen erhalten.
Ab 01.01.2012 ist ja bereits die Ablesung 2011 fällig…
Für die Ablesung der Hauptwasseruhr i.Keller müssen Sie sich auf den Ableser verlassen und ihm vertrauen. Gibt es dort gravierende Fehler, werden die von der Wasserwirtschaft garantiert beanstandet. Was die Wasseruhr in Ihrer Wohnung betrifft, ist diese Ablesung natürlich nur in Anwesenheit möglich.

Ihr Vermieter kann durchaus verlangen oder Sie verpflichten, während Ihrer Anwesenheit eine Vertrauensperson zu beauftragen. Diese Person sollte sich jedoch genau die erfaßten Zahlen zeigen lassen (bei d.Ablesung), denn durch deren Unterschrift erkennen sie diese Ablesewerte an und es kann keine Reklamation hinterher erfolgen(bei ev.Falschablesung).

Ihnen erholsame Tage und ein schönes Weihnachtsfest wünscht
Maximilian123

wieso: sie können doch selber die Wasseruhr ablesen (besser ist mit Foto, Händy oder Kamera und einen Zeugen, ist immer besser und das auch für die Heizung am 1.1.2011 und 1.1.2012 (kann auch Tage oder eine…zwei Wochen später sein).
Die Ablesung muss immer angekündigt sein (14 Tage vorher und dann müssen Sie da sein oder ein anderer) oder Sie müssen vorher einen anderen Termin zurückschreiben und fragen, ob denn dieser genehm ist.

Muss jemand in Ihre Wohnung zum Ablesen oder geht das auch von aussen??? Es gibt manche Zähler, die auch über Funk abgelesen werden können (nicht die Verdunster an der Heizung, aber andere: Techem…)

Sie können auch dann von sich aus den Zählerstand mitteilen (am besten mit Botenbrief und Kopie mit Unterschruft und Datun/Uhrzeit auf Kopie des Briefes; möglichst kein verwandter als Bote).
Dann hat der Vermieter alles und Sie können überlegen, ob sie die Vorauszahlung minimieren (von 150 etwas 50 nicht mehr bezahlen), bis eine ORDNUNGSGEMÄSSE Abrechung vorliegt. Alles weider mit Botenbrief ankündigen.
Vieleicht hat die Abreuchung 400 Euro ergeben zu Ihren Gunsten und der Vermieter will deshalb nicht abrechen!!!
Sie müssen nie vertrauen und können doch selber ablesen!! mit Zeugen. Wenn abgelesen wird, IMMER auch Foto machen (am besten auch vom Ableser mit, wenn der nicht dagegen hat). und vom Wert der Uhr…Zähler…

Immer am 1.1.201xx selber ablesen, dann kann jeder andere am 6.1. ablesen, der Unterschied ist minumal!!

Hallo Isare,

die Fragen sind nicht ausreichend zu beantworten, da einige Informationen fehlen. Ich versuche es trotzdem.

  • handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus ?

  • Wassseruhr:
    – handelt es sich um die Hauswasseruhr oder um die Ihrer Wohnung?
    – ist die Wasseruhr für Sie zugänglich? Wenn ja, dann können Sie ja jederzeit den Wasserverbrauch kontrollieren.
    – beim Ablesen der Hauswasseruhr haben Sie meines Wissens kein Anwesenheitsrecht, Sie können aber die Abrechnungsunterlagen des Wasserlieferanten beim Vermieter einsehen und prüfen.

  • Abrechnung der Betriebskosten (Heizkosten):
    – die Kosten für 2010 sind bis zum Ende 2011 abzurechnen, Nachforderungen durch den Vermieter sind danach nicht mehr möglich, zuviel gezahlte Betriebskosten sind aber zu erstattem, deshalb muß eine Abrechnung auf jeden Fall erstellt werden.
    – Sie müssen den Vermieter nicht darauf hinweisen, daß die Heizungsablesung noch nicht erfolgt ist. Der Vermieter kann aber, wenn ein Ablesen unmöglich war, den Verbrauch schätzen und entsprechend abrechnen. Dann muß er aber im Folgejahr ablesen und abrechnen.
    – das Betreten Ihrer Wohnung muß der Vermieter frühzeitig anmelden und mit Ihnen abstimmen. Sie sollten im eigenen Interesse das Ablesen ermöglichen, ggf. auch in Anwesenheit Ihrer Eltern.

Weitere Fragen beantworte ich gern.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Elektronische Heizkostenverteiler speichern bis 31.12.2011 den Verbrauch von 2010, wenn das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist. Danach werden die Werte automatisch gelöscht. Für Verdunster-Meßgeräte käme die Ablesung ohnehin zu spät. Wird nicht abgelesen, sondern geschätzt oder nach Gradtagszahlen die Abrechnung erstellt, kann man seine Rechnung um 15% kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkV).
Ablesen Wasserzähler:Eine Rechtsvorschrift gibt es nicht. Jedoch informieren die Abrechnungsunternehmen (Techem, ista, Minol usw.) die Mieter, wann die Ablesung stattfindet. Dann hat man auch ein Recht, die Ablesung zu kontrollieren. Wenn der Vermieter selbst abliest und abrechnet, muß man ihm auch das Betreten der Wohnung hierzu gestatten. Nur fragt es sich, ob die verspätete Ablesung noch verwertbar ist (siehe oben). Der Vermieter muß auf die noch nicht erfolgte Ablesung nicht hingewiesen werden, man kann auch selbst ablesen und dann abwarten, was passiert.

Hallo, guten Tag
Natürlich Können Sie bei der Ablesung dabei sein. Sie können auch alle anderen Belege anschauen.
Den Vermieter brauchen Sie nicht benachtigen, wenn er nicht innerhalb eines JahresDie Nebenkosten berechnet ist es „verjährt“ und brauchen nichts zu bezahlen.
mit freundlichen Grüßen A. G.