Nebenkosten / Abmahnen

Mal angenommen: Mieter A erhält die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr Mitte des Monats. Kurz vor Monatsende würde er ankündigen die Nebenkosten für den Folgemonat nicht zu zahlen, solange die Prüfung andauert. Auch eine Zahlung „unter vorbehalt“ würde nicht stattfinden. Wie könnte der Vermieter damit umgehen?

Vermieter C würde eine Firma für Reperaturarbeiten beauftragen. Dem Mieter A wäre diese Firma nicht flexibel genug, was die Terminvergabe betrifft und würde ankündigen eine andere Firma zu beauftragen und den Rechnungsbetrag von der Miete abzuziehen. Wie könnte sich der Vermieter verhalten?

Vermieter C würde Mieter A aufgrund unpünktlicher Zahlungen und diverser Pflichtverletzungen eine Abmahnung erteilen. Was würde eine solche Abmahnung für den Mieter A bedeuten und wann ab wann müßte Mieter A mit einer Kündigung rechnen?

Hallo,

Mal angenommen: Mieter A erhält die Nebenkostenabrechnung für
das letzte Jahr Mitte des Monats. Kurz vor Monatsende würde er
ankündigen die Nebenkosten für den Folgemonat nicht zu zahlen,
solange die Prüfung andauert. Auch eine Zahlung „unter
vorbehalt“ würde nicht stattfinden. Wie könnte der Vermieter
damit umgehen?

Allgemein ist hier hinzuweisen, dass die Vorlage der Nebenkostenabrechnung kein Recht ableitet, die Vorauszahlungen in den Folgemonaten einzustellen - auch dann nicht - wenn die Abrechnung noch nicht geprüft ist.

Vermieter C würde eine Firma für Reperaturarbeiten
beauftragen. Dem Mieter A wäre diese Firma nicht flexibel
genug, was die Terminvergabe betrifft und würde ankündigen
eine andere Firma zu beauftragen und den Rechnungsbetrag von
der Miete abzuziehen. Wie könnte sich der Vermieter verhalten?

Aufträge erteilt der VM. Der Mieter kann zwar einen Handwerker beauftragen, trägt dann aber die Kosten selbst. Immer nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“.

Vermieter C würde Mieter A aufgrund unpünktlicher Zahlungen
und diverser Pflichtverletzungen eine Abmahnung erteilen. Was
würde eine solche Abmahnung für den Mieter A bedeuten und wann
ab wann müßte Mieter A mit einer Kündigung rechnen?

Abmahnungen an einen Mieter können bei Wiederholungen zu einem Kündigungsgrund führen, wenn der V dem Mieter ankündigt, bei weiteren Abmahnungen werde das Mietverhältnis gekündigt. Grundsätzlich bedarf es jedoch der Prüfung durch Personen, die sich im Mietrecht auskennen, ob Abmahnungsgründe berechtigt sind. Da verspätete Zahlungen eine Vetragsverletzung darstellen kann abgemahnt werden. Der VM sollte hier z.B. Haus u. Grund konsultieren und von dort aus die Abmahnungen abfassen lassen.

Gruss Günter