Nebenkosten abrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
hallo zusammen,
angenommen, man zahlt im Jahr 2009 80 Euro Miete monatlich und 20 Euro Nebenkosten, also 960 Miete jährlich und 240 NK. Ich habe heute erfahren, dass man, wenn der Vermieter es vertüddelt, die Abrechnung im Jahr 2010 zu machen, im Jahr 2011 nicht nur keine evtl. NK-Nachzahlung zu leisten hat sondern darüberhinaus sogar die Vorauszahlungen zurückfordern kann. 1) kennt sich damit jmd aus und 2) weiss jmd wann dieser Aspruch verjähren würde? Freue mich auf Eure mails,

viele Grüße

Christian

Hallo Christian,
der Vermieter hat, wenn Vorauszahlungen vereinbart wurden, die Abrechnung spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende der Abrechnungsperiode mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann er keine Nachforderungen geltend machen.
Aber es gibt eine Ausnahme, wenn der Vermieter die spätere Geltendmachung nicht zu vertreten hat, § 556 (3) BGB.

Ob die ganzen Vorauszahlungen zurückgefordert werden können, kann ich nicht beantworten. Ich habe so etwas auch schon gehört, weiß aber nicht, unter welchen Voraussetzungen das gilt. Da hilft vielleicht ein Mieterverein, die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Der Vermieter hat genau 12 Monate Zeit, um die Periode abzurechnen. Zurückfordern dürfen Mieter nur Nebenkosten, die nachweislich zuviel bezahlt wurden.
Gruß Weschdl

Hallo,

die eventuelle Nachzahlung aus er Nebenkostenabrechnung 2009 ist tatsächlich mit dem 31.12.2010 verjährt.
Es wäre mir allerdings unbekannt, dass diese Tatsache bedeutet, dass keine Vorauszahlungen zu leisten sind!
Über die Vorauszahlungen des Jahres 2010 sollte in 2011 abgerechnet werden.

Grüße, Zita

Hallo,guten Tag
Von einer Rückzahlung ist mir nichts bekannt.Der Vermieter hat 1 Jahr Zeit die Abrecnung fertig zu machen. Wenn diese Zeit Überschritten wird braucht man nichts mehr Nach zu Zahlen.
mit freundlichen Grüßen a. g.

Die Ansprüche verjähren nach einem Jahr, also wenn alle Daten der NK 2009 nicht bis 31.12.2010 zugegangen sind (poststempel) können keine Nachfordeerungen mehr gestellt werden und man kann getrost das Zahlen vergessen aber die Abrechunbg mit Brief und Umschlag aufheben, damit nach Auszug nichts von der Kautionb abgezogen wird!!!

hallo,
ja, ok, vielen dank

grüße

christian

hallo,
vielen dank

grüße

christian

ok,

vielen dank

grüße

christian

ok,

vielen Dank

Grüße

Christian Kennin

ok,

vielen dank

grüße

christian
.