Hallo,
am Anfang Dezember 2009 Betriebskostenabrechnung erhalten in der ein Guthaben zu gunsten des Mieters ausgezahlt werden sollte.
Nun ist der 04.03.2010 und Mieter hören nichts mehr vom Vermieter, Mieter riefen des öfteren, genau gesagt Viermal bei dem Vermieter an der jedoch nur vertröstet und Mieter auch nicht für voll nimmt, nun zur Frage gibt es Fristen um das Guthaben auszuzahlen oder was sind weitere Schritte die Mieter unternehmen können, freue mich und bedanke mich jetzt schon für aussagekräftige Antworten.
Hi, da fragt man sich, warum der Mieter dem VM nicht schon lange schriftlich einen Rückzahlungstermin gesetzt hat, statt deswegen dauernd die aussichtslosen Telefonate zu führen!
Auch im Zeitalter von Internet und Telefon, wurde die einzig wirksame schriftliche Fristsetzung deswegen nicht abgeschafft!
MfG ramses90
Hallo,
man überweist doch dem Vermieter jeden Monat einen Betrag X. Davon zieht man einfach die Forderung, die sich in Form des Guthabens ergibt ab. Fertig ist es.
Grüße
tja, ähnlicher Fall, aber mit den bisherigen Antworten nicht zu lösen:
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Der Vermieter wurde schriftlich aufgefordert, das Guthaben zurückzuzahlen, keine Reaktion auf 2 Schreiben…
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Man ist inzwischen ausgezogen, kann also nix mehr von den zu zahlenden NK abziehen…
was kann man da noch tun, ausser teuren Anwalt einschalten, den ich erstmal ja selbst zahlen muß?