Hallo zusammen,
ich wohne seit 01.01.2010 in dieser Mietwohnung, im Mietvertrag steht das die Verwaltungskosten auf den Mieter umgelegt werden…Jetzt kommt die Abrechnung und der Posten ist mit 214,20 € pro Wohneinheit ( 6 Parteien) berechnet…ist das rechtens?? Ich frag mich was die für uns soviel gearbeitet haben???
Punkt 2
der Hausmeister, den wir nicht haben wurde mit 248,58€ pro Wohnung berechnet…der Hausherr hat 2010 2x den Rasen gemäht, und seine anderen Arbeiter haben dann und wann 1x ne Hecke geschnitten, das Laub haben die Kinder zusammen gerecht, Schnee geräumt hat wieder ein anderer Arbeiter von ihm gemacht und die Mülltonne stellen wir selbst raus…Hausordnung müssen wir selbst machen… meine Frage, muß, wenn ein Hausmeister berrechnet wird, diese Arbeiten auch nur einer machen, dieser sollte dann doch auch das Geld bekommen oder???
Ach ja es steht dann noch auf der Rückseite ein Posten über steuerbegünstigte Kosten( haushaltsnahe Dienstleistungen) mein Anteil dazu beträgt 51,49 € dieser Betrag kann beim Eigentümer geltent gemacht werden…was ist dass denn?? diese Position enthält Materialkosten des Hausmeisters von 45,01€ der Rest ist Kaminkehrer…
Ich bin total verwirrt, was kann ich dagegen tun??
Danke schon mal
und LG Dany
Nachtrag:
Jetzt hat sich noch was neues ergeben, die Frau die über mir wohnt,also die selbe Wohnung hat, zahlt keine Verwaltungskosten in ihrer Abrechnung, was soll dass denn???
in meinem Mietvertrag steht unter Zusatzvereinbarungen:
der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass die Verwaltungskosten mit den Betreibskosten umgelegt werden und erklärt sich damit einverstanden…
bei Hausmeister steht drin:
hierzu gehören Vergütungen, die Sozialbeiträge und alle geldwertigen Leistungen die der Eigentümer dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung und Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betreffen. Soweit Arbeiten vom Hausmeister ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nr.2 bis 10 nicht angesetzt werden.